Frage zur Nebenkostenabrechnung

  • Hallo an Alle,

    ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung 2014 erhalten und hätte eine Fragen.

    Hintergrund: Schlüsselübergabe am 11.08.2014 (143 Resttage), Mietbeginn am 01.09. (122 Resttage)
    Die Wohnung stand vorher vermutlich einige Monate leer.

    Laut meiner Abrechnung wurden Posten wie z.Bsp. Müll, Straßenreinigung und Grundsteuer ab Einzugsbeginn (122 Tage, Faktor 0,3333) abgerechnet. Allerdings die Hausreinigung mit Faktor 0,6667 und Posten wie Warmwasser, Hausnebenkosten und Arbeitskosten mit Faktor 0,4000.

    Ist das so richtig? Meiner Meinung nach sollten doch alle Mietnebenkosten erst ab Einzug/Schlüsselübergabe berechnet werden.

    Des Weiteren wurden anscheinend bei Wohnungsübergabe die Zählerstände vom Eigentümer nicht weitergegeben. Mir liegt die Nebenkostenabrechnung gesamt für 2014 vor. Der inzwischen neue Eigentümer rechnet Heizung und Wasser anteilig mit Faktor 0,4000 ab. Kann ich denn eine neue Abrechnung anhand der Zählerstände vom Einzug verlangen wenn diese mir vorliegen?

    Danke für Eure Hilfe!

    Einmal editiert, zuletzt von jhdd (19. Juli 2015 um 15:42)

  • Mach einen Scan von der Abrechnung und schwärze private Angaben, dann hochladen. Prüfe, ob der Text groß genug wiedergegeben wird. Mit deinen Angaben ist nichts anzufangen.

  • Zugegeben es ist etwas umständlich beschrieben, anbei die Abrechnung..

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    Einmal editiert, zuletzt von jhdd (19. Juli 2015 um 16:42)

  • Ja das sehe sich so auch zum ersten Mal. Der Eigentümer hat noch eine normale ista Einzelabrechnung von 2014, Abrechnungszeitraum 01.01.14-31.12.14 von der Wohnung mitgeschickt und dann alles selbst anteilig berechnet. Soweit alles ok nur seine Berechnung irritiert mich doch wegen der unterschiedlichen Abrechnungstage/Rechenweise.

  • Dann denke ich mal, der Vermieter hat den Mieterwechsel der ISTA nicht mitgeteilt.
    Ich würde diese Abrechnung wegen formeller Fehler zurückweisen. Wurden denn beim Einzug die Zählerstände festgeschrieben?
    Wenn nicht muß die Rechnung nach Gradtagszahlen abgerechnet werden.
    Das gilt allerdings nur für die Heiz- und Wasserkosten.
    Die anderen Betriebskosten würde ich, wie bereits gesagt, ebenfalls wegen formeller Fehler zurückweisen.
    Die gescannte Abrechnung erfüllt nicht die Mindeststandards.

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