Mietvertrag bei Balkonanbau

  • Hallo ihr Lieben :) Ich bin neu hier im Forum und habe direkt mal ein Anliegen :confused:

    Meine Freund und ich beabsichtigen im November umzuziehen. Es handelt
    sich dabei um ein Mietobjekt was aktuell noch saniert wird. Im Expose
    wurde ein Balkon (welcher noch angebaut werden muss) mit angeben. Nun
    wurde uns mitgeteilt, dass der Balkonanbau erst im nächsten Jahr erfolgen
    wird - aufgrund von Bauverzug und dem Anbringen der Außendämmung. In den Nebengebäuden entstehen ebenfalls noch neue Wohnungen, welche alle eine Balkon bekommen sollen. Der Makler wies uns darauf hin, dass die Balkone direkt komplett für alle Gebäude angebaut werden sollen.

    Aktuell haben wir den Mietvertrag vorliegen, in dessen erster Fassung der
    Balkon kein Bestandteil des Vertrages war. Nur eine Klausel fand sich
    darin, die die Erhöhung der Kaltmiete nach Balkonanbau regelte.

    Auf Nachfrage bei der Hausverwaltung wurde der Vertrag jetzt insoweit
    geändert, dass der Balkon explizit erwähnt ist und der Balkonanbau mit
    "wahrscheinlich 2016" konkretisiert wurde.

    Nun sind wir uns immer noch unsicher ob wir den Vertrag so unterschreiben sollten. Da wir uns ja nicht sicher sein können, dass der Balkon wirklich angebaut wird. Sollte das nicht der Fall sein, wäre die Wohnung auch keine Option mehr.

  • Und jetzt, glaubst du wirklich, dass hier im Forum jemand die ultimative Kristallkugel hat und darauf antwortet? Solche Entscheidungen müsst ihr ganz alleine für euch treffen.

  • Hallo,

    der Balkon wird wahrscheinlich 2016 angebaut. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Es scheint ja so zu sein, dass der Vermieter dies auch wirklich tun möchte.
    Wenn euch das zu unsicher ist, dann solltet ihr nicht unterschreiben.

    Gruss
    H H

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