Hallo
ich kann nachts nicht mehr schlafen, weil mich dieses Thema so beschäftigt. Ich hoffe uns kann jemand einen Rat zur weiteren Vorgehensweise geben.
Es handelt sich um eine Wohnung die warscheinlich Eigentumswohnung ist, jedenfalls bezahlen wir die Miete immer an eine Privatperson (Vermieter). Nun wurde vor etwa 6 Monaten unsere Wohnung an einen neuen Vermieter verkauft. Dieser neue Vermieter hat nun Eingenbedarf angemeldet, obwohl wir ihm bei der Wohnungsbesichtigung sagten, dass wir hier gerne Wohnen bleiben wollen. Die Kündigung wurde auf 31.12.2015 ausgesprochen. Der neue Vermieter ist nun auch in Grundbuch eingetragen und auch die Kündigung ist rechtens. Er kauft die Wohnung für seinen Sohn der in Freiburg studieren möchte.
In unserem Fall gilt dann wohl § 577a (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung) nicht, oder?
Wir wohnen nun seit 5 Jahren in der Wohnung.
Ich bin Student und werde wohl im März 2016 mit meiner Abschlussarbeit fertig sein und mir dann eine Arbeitsstelle suchen. Ich halte es für total bescheuert jetzt im Dezember in eine neue Wohnung umzuziehen. Ab April 2016 weiß ich ja nicht wo ich eine Stelle bekommen werde, also steht dann bald wieder ein Umzug an.
Daher meine Frage, ist es möglich die Kündigung für etwa 5 Monate (also bis Mai 2016) hinauszuzögern eventuell mit einer Räumungsklage? Bis dahin wären meine Schäfchen im trockenen und wir würden mit gutem Gewissen ausziehen.
In dem Mietvertrag sind 3 Parteien eingetragen: Ich, meine Freundin und die Mutter meiner Freundin. Die Damen wollen alle klein bei geben und ausziehen, nur ich würde mich wehren wollen. Ich habe dem neuen Vermieter ein Angebot geschrieben, dass wir die Wohnung für einen Betrag von 2000€ aufgeben würden, aber darauf kam keine Reaktion. Wir müssten dann halt bei Freunden unterkommen für ein paar Monate.
Habt ihr einen Rat zu Vorgehensweise?
Vielen Dank
Grimmlin