Beiträge von Mainschwimmer

    Da Du das Mietverhältnis aber grundlos mit der gesetzlichen Frist kündigen kannst, würde ich mir die Mühe einer Abmahnung und evtl. fristlosen Kündigung gar nicht machen.


    Aber die gesetzliche Frist beträgt in disem Fall 6 Monate! Da dürfte es zielführender sein, das Verhalten und insbesondere die verspätete Mietzahlung schriftlich anzumahnen und bei weiteren Verstößen die Kündigung in Aussicht stellen.

    Zitat

    der vermieter will die Komplette wohnug Gestrichen haben der Boden im Bad soll neu Gefliest werden da viele fliesen gesprungen sind was nicht ausbleibt wenn man Fliesen auf holzboden legt und nur 2 cm estrich dazwichen sind

    Wenn er die Wohnung gestrichen haben will, dann soll er das sebst machen. Wenn ihr eine unrenovierte Wohnung übernommen habt müsst ihr auch beim Auszug nicht renovieren. Das gilt auch für die Fliesen im Bad.

    Zitat

    Was die nebenkosten angeht zb dadurch das im Punkt Treppenhaus reninigung 1800€ im jahr stehen der nachbar der diese reinigung aber macht aber nur knapp 900 ihm jahr dafür bekommt und das schwarz


    Ihr müsst nur das bezahlen wofür der VM eine Rechnung vorlegen kann. Keine Rechnung - keine Bezahlung durch euch. Und bei den Heizkosten muss der Vermieter den Leerstand bezahlen.

    Den ersten Schritt, den du machen solltest wäre der, dass du ganz klar schreibst, welche Probleme bestehen. Abschweifungen, welche Probleme dein Bruder hat, haben mit deinem Mietvertrag nichts zu tun.

    * Wann wurde die Wohnung in welchem Zustand bezogen. Gibt es darüber ein Einzugsprotokoll?

    * Was will der Vermieter an Schönheitsreparaturen erledigt haben, was steht dazu im Mietvertrag?

    * Was dreht deiner Meinung nach der Vermieter an den Nebenkosten? Er kann doch nur solche Dinge berechnen, die auf die Mieter umlegbar sind. Sein Feierabendbier wird er sich ja nicht von euch bezahlen lassen.

    Also schreib noch mal in kappen Sätzen, was Sache ist. Und wann endete der Mietvertrag, wann seit ihr raus? Was ist mit Kaution.

    Mir ist bekannt, daß ein Mieter diese hohen Nachzahlungen gar nicht begleichen muß, wenn eine viel zu geringe Vorauszahlung gefordert wurde.


    Dann bist du aber falsch informiert. Da überhaupt keine Vorauszahlungen der Betriebskosten Pflicht sind, können zu geringe Vorauszahlungen auch nicht schädlich sein. Einzige Ausnahme wäre, der Vermieter hätte diese geringe Zahlung zugesichert. Aber wer macht das schon?

    Nun drängt sie uns hier auszuziehen, ohne daß eine schriftliche Kündigung vorliegt - klar geht nicht.

    Richtig!

    Sie hat einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen.

    Ihr gutes Recht

    Sollte der Makler also das Haus verkaufen, dann müßten wir sicher mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen.

    Ist wohl anzunehmen.

    Die Vermieterin wäre aber fein raus und hätte das Haus aus rein wirtschafttlichen Gründen verkauft,
    was nach dem Gesetz unter den gegebenen Umständen (also Mieter raus) ja nicht möglich sein sollte.

    Aus welchen Gründen das Haus verkauft wird spielt überhaupt keine Rolle und wenn der Erwerber wegen Eigenbedarf kündigt ist das eine ganz andere Baustelle und voll im Rahmen der Gesetze.

    Ihr solltet euch also auf einen Umzug so langsam vorbereiten, wobei ich für euch hoffe, dass ihr gesundheitlich dazu noch in der Lage seid.

    Wie sicher ist es, dass die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf?

    Diese Frage verstehe ich jetzt nicht. Weiter oben im Text schreibst du:

    "Ich habe gelesen, dass nach herrschender Rechtsprechung die Miete nur auf die niedrigste der Vergleichsmieten erhöht werden darf,"

    Wenn die herrschende Rechtsprechung nach deinen Vorstellungen und Wünschen verfährt, dann erübrigt sich doch deine Nachfrage im Forum. Hier geschieht nämlich keine Rechtsprechung.


    können wir da irgendwas dagegen machen ?


    Was hat denn der Vermieter dazu gesagt, denn ihr habt die Wohnung bestimmt nicht vom Hausmeister angemietet, oder? Darum merke: Euer Ansprechpartner ist immer der Vermieter, nicht der Hausmeister und auch nicht der Zeitungsbote. Der Vermieter entscheidet, denn der muss das bezahlen, nicht ein Hausmeister.

    Zitat

    Brauche dringend Rat. Dankeschön!!!


    Und der wäre: Umzug in eine andere Wohnung. Und dort nicht wieder so viel Geld in eine Mietwohnung investieren. Denn, so lange es noch Kinder sind können und dürfen sie "lärmen". Und das auch mit richterlicher Erlaubnis.

    Zitat

    Eventuell gibt es Stellen, an die man sich wenden kann, die einem bei der Wohnungssuche helfen ?

    Ja, die gibt es. Nennen sich Makler. Und bei diesem netto dürfte das kein Problem sein.

    Zitat

    Und wie sieht es rechtlich aus: ist die mündliche Kündigung im Juni überhaupt wirksam gewesen und müsste ich also rein rechtlich wirklich am 01.12. hier raus sein,

    Eine mündliche Kündigung ist nie wirksam, denn im Mietrecht gibt es nur die schriftliche Form der Kündigung. Aber, da der Verkauf des Hauses kein gültiger Kündigungsgrund ist, könnt ihr so lange wohnen bleiben, wie ihr wollt. Dass dadurch das Verhältnis innerhalb der Familie gestört ist, steht auf einem anderen Blatt.


    wenn er nicht dokumentiert hätte, seiner Rechte mittels billiger Tricks beraubt wird.
    Haus & Grund Celle ist hier der Trickser, aber es sind wohl doch viele mit der Masche unterwegs

    Das kommt mir ganz ehrlich gesagt reichlich dubios vor. H&G ist das Gegenstück zum Mieterverein (Mieterbund o.ä.). In beiden Fällen vertreten diese Vereine ihre Mitglieder nicht in Rechtsstreitigkeiten, das machen jeweils deren Vertragsanwälte.

    Darum wundert es mich, warum gerade in Celle die Uhren anders laufen sollten.

    Oookay, dann bleibt mir nur noch zu fragen, welche Konsequenzen es wohl geben wird.
    Sprich, welche Summe muss ich denn nun (nach-)zahlen, da ja auch keine Miete und/oder Nebenkosten berechnet wurden bisher?
    Oh und ich bin Laie :D Das mit der Schuhgröße ist mir schon klar, aber wie soll ich das BGB diesbezüglich kennen ? :P

    Auch das sollte dir mit etwas Nachdenken gelingen. Wenn du jetzt fristgerecht kündigst, dann endet die Mietzeit am 30.11. und bis dahin darfst du Miete und Betriebskostenvorauszahlung bezahlen.

    Und jetzt frage bitte nicht nach der Summe. Das kann dir hier niemand verraten, das muss du vor Ort heraus finden.

    Meine Frage lautet nun, ob das überhaupt rechtens ist?


    Ja, das ist es. Du hast die Zustimmung verweigert, also wird der Vermieter Klage auf Zustimmung einreichen. Vor Gericht wird er dann das Mieterhöhungsbegehren mit der seiner Meinung nach richtigen Spanneneinordnung präsentieren. Wenn das Gericht dem folgt, dann darfst du bezahlen. Erstens die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten und zweitens noch nachträglich die Mieterhöhung.

    Darum meine Frage, hast du dich mit dem Mietspiegel deiner Gemeinde befasst, kommen von daher keine Überraschungen? Auch wenn du vor Gericht einsichtig bist und eine andere Mieterhöhung akzeptierst, rettet dich das nicht vor den Kosten.

    Aber mehr möchte ich dir nicht erzählen, denn so lange du das Mieterhöhungsbegehren nicht offen legst, so lange habe ich dir nichts mehr zu sagen.

    Ja ich habe 45 Euro für die Beratung bezahlt... Ist das wirklich ne falsche Information ??? Na was meinst du dann??? Kann ich etwas tun dagegen???

    Du bist verar***t worden und hast es nicht gemerkt. Gegen so viel Dummheit kann man nichts machen, außer du fragst nach den gesetzlichen Bestimmungen für deinen Fall, dann müssen die beim Mieterschutzbund Farbe bekennen, oder die Hosen runterlassen, wie man auch dazu sagt.

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