Da Du das Mietverhältnis aber grundlos mit der gesetzlichen Frist kündigen kannst, würde ich mir die Mühe einer Abmahnung und evtl. fristlosen Kündigung gar nicht machen.
Aber die gesetzliche Frist beträgt in disem Fall 6 Monate! Da dürfte es zielführender sein, das Verhalten und insbesondere die verspätete Mietzahlung schriftlich anzumahnen und bei weiteren Verstößen die Kündigung in Aussicht stellen.