Vermieter liest stromkosten ab...

  • Hallo ihr Lieben
    Ich habe zu dem Thema bisher nichts gefunden und hoffe daher, dass mir hier jemand vielleicht helfen kann.
    Ich werde am 1.10.2015 in meine erste eigene Wohnung ziehen.
    In dem Miethaus gibt es drei Parteien.
    Es gibt einen Hauptschüler, der über den Vermieter läuft.
    Für jeden Mieter wurde ein Nebenzähler eingebaut. Dieser wird monatlich vom Vermieter abgelesen und erhebt daher die Stromkosten.
    Ist dies zulässig?
    Und müssen die Zähler auch geeicht sein? Und wie sind die Eichpflichten?
    Ich hoffe, dass mir einige hier helfen können.

    Liebe Grüße
    juazzu

  • Natürlich müssen die Zwischenzähler geeicht sein, wenn danach der Stromverbrauch und die Kosten abgerechnet werden. Ob erlaubt oder nicht, erfährst du beim Grundversorger Strom, meist sind das die Stadtwerke.

  • Hallo,

    wo siehts du denn das große Problem? Wenn alle über einen Haupzähler laufen, teilt ihr euch die Grundgebühr und spart am Ende noch Geld. Durch die Zwischenzähler wird dann jeder Verbrauch noch individuell erfasst, so dass alles sehr vernünftig klingt.

    Rein rechtlich, kannst du natürlich auf einen geeichten Zähler bestehen. Aber die Eichung geht zu Lasten der Betriebskosten und wäre von den Mietern zu zahlen. Das mit den geeichten Stromzählern halte ich allerdings für völlig überbewertet. Stromzähler zählen entweder richtig oder gar nicht, so dass auch ein nicht geeichter Stromzähler grundsätzlich nicht ungenau ist.

    Gruss
    H H

  • Hallo ihr Lieben
    Ich habe zu dem Thema bisher nichts gefunden und hoffe daher, dass mir hier jemand vielleicht helfen kann.
    Ich werde am 1.10.2015 in meine erste eigene Wohnung ziehen.
    In dem Miethaus gibt es drei Parteien.
    Es gibt einen Hauptschüler, der über den Vermieter läuft.
    Für jeden Mieter wurde ein Nebenzähler eingebaut. Dieser wird monatlich vom Vermieter abgelesen und erhebt daher die Stromkosten.
    Ist dies zulässig?
    Und müssen die Zähler auch geeicht sein? Und wie sind die Eichpflichten?
    Ich hoffe, dass mir einige hier helfen können.

    Liebe Grüße
    juazzu

    zumindest in Hannover, Berlin und Hamburg ist dies zulässig. Ich wüsste nicht, wieso dies nicht zulässig sein sollte. Das gibt es häufiger als man denkt, insbesondere bei Gewerbebauten, wo es ein flexibles Flächenmanagement gibt.

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