Wohnung Renovieren nach auszug

  • guten Tag zusammen

    wir haben stress mit unserem vorherigen Vermieter

    Ich selbst wohnte 3 jahre in der wohnung und habe diese (unrenoviert) und in einem Total desolaten zustand angemieten diese wohnung habe ich dann auf eigene Kosten saniert (Decken Abgehangen elektrik Neu böden neu ) bis auf das Badezimmer ende letztens jahren überlies ich diese wohnung meiner jetzigen ehefrau aufgrund obdachlosigkeit durch vorbeziehung und Probleme mit dem jugendamt. Die wohnung würde auch hier Übernommen wie gesehen jetzt zu unserem Problem der Vermieter Möchte das ich die wohnung komplett renovieren, was aber weder in meinem Nicht mehr Gültigen Mietvertrag steht noch in dem meiner Frau Vom 01.11.2014

    zudem kommt das das Mieverhältnis eh schon nicht Rosig war da der Vermieter sich ständig um beseitigung von Mägeln drückte zb Waren die Fenster Undicht, der durchlauferhitzer quitierte noch 10 minuten den dienst ( FI schalter ) spang ständig raus und ging bis zum abkühlen der sicherung nicht wieder rein, Aussage des vom Vermieter georderten Elektrickers " das ist vollkommen Normal" ich sehe es aber nicht als Normals das nen schutzschalter ständig raus springt wenn das Gerät einwandfrei Funktioniert.
    die Heizung wurde beim ersten sonnenstrahl komplett abgestehlt mein Bruder der ebenfalls im haus wohnt hatte den kompletten winter keine heizung die aussage des Vermieters " das ist zu aufwändig das jetzt zu machen das machen wir nach der Heizperiode" wir haben auch den verdacht das er an den Nebenkosten etwas dreht ZB bekamm ich immer nur dann eine abrechnung wenn ich nachzahlen musste


    wir fragen uns einfach ob wir die wohnung reovieren müssen denn dann muss ich jetzt noch einen Halben Monat miete für die alte Wohnung Bezahlen den das verlangt der vermieter von wegen Mietausfall

    Vilt kann uns ja hier einer Helfen oder einen rat geben was weitere schritte angeht

    vielen dank im Voraus :)

  • Den ersten Schritt, den du machen solltest wäre der, dass du ganz klar schreibst, welche Probleme bestehen. Abschweifungen, welche Probleme dein Bruder hat, haben mit deinem Mietvertrag nichts zu tun.

    * Wann wurde die Wohnung in welchem Zustand bezogen. Gibt es darüber ein Einzugsprotokoll?

    * Was will der Vermieter an Schönheitsreparaturen erledigt haben, was steht dazu im Mietvertrag?

    * Was dreht deiner Meinung nach der Vermieter an den Nebenkosten? Er kann doch nur solche Dinge berechnen, die auf die Mieter umlegbar sind. Sein Feierabendbier wird er sich ja nicht von euch bezahlen lassen.

    Also schreib noch mal in kappen Sätzen, was Sache ist. Und wann endete der Mietvertrag, wann seit ihr raus? Was ist mit Kaution.

  • Hallo Mainschwimmer

    von mir wurde die wohnung am 01.04.2012 bezogen ohne Übergabeprotokoll abgetretten an meine Frau Habe ich die wohnung zum 01.11.2014 auch ohne Übergabe Protokoll raus aus der wohnung sind wir zum 01.09.2015

    der vermieter will die Komplette wohnug Gestrichen haben der Boden im Bad soll neu Gefliest werden da viele fliesen gesprungen sind was nicht ausbleibt wenn man Fliesen auf holzboden legt und nur 2 cm estrich dazwichen sind

    Was die nebenkosten angeht zb dadurch das im Punkt Treppenhaus reninigung 1800€ im jahr stehen der nachbar der diese reinigung aber macht aber nur knapp 900 ihm jahr dafür bekommt und das schwarz

    wenn man den Vermieter um nachweise der rechnungen Bittes wird gesagt das ginge einen nichts an.
    an den heizkosten kann auch vieles nicht stimmen zb steht die letzte etage komplett leer und wurde die letzten 3 winter mit geheizt

  • Zitat

    der vermieter will die Komplette wohnug Gestrichen haben der Boden im Bad soll neu Gefliest werden da viele fliesen gesprungen sind was nicht ausbleibt wenn man Fliesen auf holzboden legt und nur 2 cm estrich dazwichen sind

    Wenn er die Wohnung gestrichen haben will, dann soll er das sebst machen. Wenn ihr eine unrenovierte Wohnung übernommen habt müsst ihr auch beim Auszug nicht renovieren. Das gilt auch für die Fliesen im Bad.

    Zitat

    Was die nebenkosten angeht zb dadurch das im Punkt Treppenhaus reninigung 1800€ im jahr stehen der nachbar der diese reinigung aber macht aber nur knapp 900 ihm jahr dafür bekommt und das schwarz


    Ihr müsst nur das bezahlen wofür der VM eine Rechnung vorlegen kann. Keine Rechnung - keine Bezahlung durch euch. Und bei den Heizkosten muss der Vermieter den Leerstand bezahlen.

  • Ich schließe mich den Vorrednern nur bedingt an. Wie ich deinem Ausgangspost entnehmen konnte, hast Du die Decken in der gesamten Wohnung abgehangen.
    Grundsätzlich hast Du also diese Einbauten zu entfernen, was sicher nicht ohne Beschädigungen der Tapeten funktioniert. Oder anders: Du hast den Bereich oberhalb der eingebauten Decke sicher nicht renoviert.

    Derartige "Beschädigungen" muss der Vermieter nicht akzeptieren, weshalb Du ggfs. doch Renovieren müsstest. Das lässt sich aber nur vor Ort feststellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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