Beiträge von Mainschwimmer

    Und was haltet ihr von diesem Text aus dem Mietrechtslexikon?

    Verjährungsfrist:

    Die Ausschlussfrist ist aber von der Verjährungsfrist zu unterscheiden: Ist eine Abrechnung innerhalb der 12-monatigen Frist erteilt worden, so verjähren diese Forderungen in 3 Jahren ( § 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginn aber erst mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Nebenkostenforderungen aus dem Jahr 2000 und davor sind daher mit Ablauf des 31. 12. 2003 verjährt. (§§ 195, 199 BGB) >>>Verjährung.

    1. Ich habe diese mündliche Vereinbarung "er sucht, ich suche" nie als offizielle Kündigung angesehen, sondern eher als so ein "Laß uns mal gucken, wir kriegen das schon hin, auch ohne Druck". Und selbst wenn es eine Kündigung war - bräuchte ich die nicht schriftlich?

    Richtig. Mündliche Kündigungen sind so viel wert, wie ein leeres Blatt Papier.

    2. Nehmen wir an, die Kündigung war rechtens:

    Das war sie aber nicht, also sollte man auch nicht darüber reden.

    3. Stutzig gemacht hat mich allerdings folgende Klausel aus meinem (damals ziemlich naiv unterschriebenen) Untermietvertrag: "Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen."

    Dieser Punkt 3 im Vertrag gilt nur für Mietverhältnisse über ein möbliertes Zimmer. Diese unterliegen auch nicht dem strengen Mieterschutz des BGB. Da du dein Zimmer selbst möbliert hast gilt hier § 573a BGB, das heißt deine Kündigungsfrist beträgt 3 + 3 Monate. Also Zeit genug, um was passendes zu finden.

    Fahr in Ruhe in Urlaub und kümmere dich danach um eine neue Bleibe.

    Du weißt gar nichts von mir, was soll also das Gequatsche?


    Aber ich weiß von dir, dass du nicht mehr alle Latten im Zaun hast und dringend in psychiatrische Behandlung gehörst. Aber mach so weiter, dann wirst du dich um eine neue Wohnung nicht mehr kümmern müssen, weil man dir ein Bett im Landeskrankenhaus gemacht hat.

    Was soll dein Gefasel mit der Fristverlängerung von 6 Monaten? Die werden genau so verstreichen, wie die Monate zuvor. Menschen wie du darf man nicht den kleinen Finger reichen, die fordern dann den ganzen Arm. Und wenn das Landeskrankenhaus keine Möglichkeit für dich ist, dann stellt jede Gemeinde Übergangswohnungen für Gestrandete wie du einer bist, zur Verfügung. Red also nicht davon, dass du unter der Brücke schlafen musst.

    Wenn dort stehen würde, der Mieter muss dem Vermieter die eingebrachte/geschaffene Einrichtung dem VM anbieten, der VM kann verlangen das diese verbleiben.


    Quatsch! Egal wie der Vermieter das formuliert hätte, er kann nicht über das Eigentum seiner Mieter verfügen. Wenn er die Wohnung gerne inclusive Küche vermieten will, dann soll er gefälligst eine kaufen. Möbel- und Küchenfachgeschäfte gibt es wie Sand am Meer.

    Ist leider ein bisschen wirr geschrieben, deshalb versuche ich mal etwas klarer zu schreiben.

    Du hattest in deiner Wohnung eine von dir angeschafte und bezahlte Kücheneinrichtung. Die Küchenmöbel hast du vor deinem Umzug in eine andere Wohnung verkauft.

    1. Diese Klausel im Mietvertrag ist so etwas von hirnrissig, der Mensch, der sich so etwas ausgedacht hat, ist krank im Kopf.
    2. Warte gelassen weitere Forderungen zu diesem Thema ab und wenn da noch was kommt leite den Brief an den psychiatrischen Dienst weiter. Solch einem Menschen ist zuzutrauen, dass er noch weitere irrsinnige Forderungen stellt, darum bitte sofort wieder melden.

    ihm steht das og.Sonderkündigungsrecht zu. § 570 BGB


    Quatsch! Dieser Paragraph 570 BGB wurde mit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 ersatzlos gestrichen. Die Übergangsvorschrift galt lediglich für Verträge, die vor dem Stichtag im Jahre 2001 abgeschlossen wurden.

    Da das aber schon länger her ist als jeder Zeitmietvertrag, muss man sich über diese Übergangsvorschrift keine Gedanken mehr machen, oder?

    Betriebskostenvorauszahlungen enthalten in der Regel auch die Heizkosten, sowie die üblichen umlegbaren üblichen Betriebs/Nebenkosten. Wenn der Monat 09.2014 in der Abrechnung nicht auftaucht, dann bitte die Vermieterin und nicht im Forum fragen. Hier kennt niemand die Einzelheiten.
    Im übrigen ist die Abrechnung fristgemäß erstellt worden, sie hätte auch noch im September kommen können.


    Eine Versicherung haben wir nicht gegen so etwas.mfg,Schlappi


    Und eine Versicherung gegen verlorene Prozesse gibt es nicht, aber es gibt durch die Hauptverhandlung jede Menge Kosten, die ihr dann bezahlen dürft. Und dass dein Rechtsanwalt euch in der Hauptverhandlung verteidigen/vertreten will kann ich nachvollziehen, denn das gibt Kohle auf sein Konto!

    Was vertragsgemäß ist oder nicht ist in Studentenwohnheimen in der Hausordnung nachzulesen. In solchen Wohnheimen gehen die Uhren nun mal völlig anders als in den übrigen Mietwohnungen. Grund dürfte wohl in erster Linie darin bestehen, dass bei der kurzen Verweildauer der Bewohner die die Wände bald durchlöchert wären.

    Ihr könnt euch aber auch über das Wandlöcherverbot hinwegsetzen, dann solltet ihr aber auch wissen, dass der ansonsten großzügige Mieterschutz hier nicht gilt.

    Also fragt an, bevor euch der Zorn der Hausverwaltung trifft.

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