Letzten Dienstag haben wir mit unserer Vermieterin einen Termin bei Gericht zweck gütlicher Einigung gehabt,die Frau hat uns eine Räumungsklage zukommen lassen.
In der Verhandlung hat die Richterin eigentlich gleich gesagt das das Recht auf Vermieterseite ist und eine Kündigung rechtens ist.Desweiteren hat sie uns angedeutet das man sich eine neue Bleibe suchen soll.Unser Rechtsanwalt war total aufgebracht und will uns in der Hauptverhandlung verteidigen.
Meine Frage ist die,hat die Güteverhandlung einen Einfluß auf die Hauptverhandlung und wenn ja,würde sich dann überhaupt lohnen in die Hauptverhandlung zu gehen,d.h. soll man vorher kündigen?Eine Versicherung haben wir nicht gegen so etwas.mfg,Schlappi
Räumungsklage- Güteverhandlung Frage
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schlappner -
10. April 2016 um 18:43 -
Erledigt
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Ich werde einen Teufel tun, hier über den Ausgang von Gerichtsprozessen zu orakeln.
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dann schreiben sie am besten gar nichts
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Eine Versicherung haben wir nicht gegen so etwas.mfg,Schlappi
Und eine Versicherung gegen verlorene Prozesse gibt es nicht, aber es gibt durch die Hauptverhandlung jede Menge Kosten, die ihr dann bezahlen dürft. Und dass dein Rechtsanwalt euch in der Hauptverhandlung verteidigen/vertreten will kann ich nachvollziehen, denn das gibt Kohle auf sein Konto! -
nein ich meine einen mieterrechtsschutz,keine versicherung gegen verlorene prozesse.hat denn die güteverhandlung einen einfluß auf die hauptverhandlung?der richter hat alles auf band gesprochen,vielen dank.
ps:ich glaube das langsam auch das der anwalt geld einsacken will. -
Hallo Schlappner,
deine Vermieterin hat dich verklagt. Also muss die Richterin - ausser in wenigen Fällen- zur Güteverhandlung laden.
§ 278 ZPO Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.
(2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus,Normalerweise findet die Güteverhandlung direkt vor der Hauptverhandlung statt, war bei euch jetzt mal anders.
Der Ausgang, der Güteverhandlung hat erstmal keinen Einfluss auf das Hauptverfahren, aber die Richterin hat ja schon euch gedrungen, einer gütlichen Einigung zuzustimmen, weil sie euch gesagt hat, was sie von dem Fall hält und wie sie in der HAuptverhandlung entscheiden wird.Ein Anwalt, der in der Güteverhandlung tobt.. naja lassen wir das.
Die RiA hat euch klar gesagt, wie es weitergehen wird. Damit habt ihr 3 Möglichkeiten:a) Hinweis der Richterin annehmen, umsetzen und den Schaden für euch minimieren.
b) viel googlen und prüfen, ob ihr in der Berufung eine Chance habt. Vor dem Amtsgericht scheint das Urteil schon festzustehen.
c) Bluffen und pokern- Joker Berufung auf den Tisch legen und der Vm einen Vergleich vorschlagen. -
vielen dank für diese antwort,du hast warscheinlich recht(leider)gruss,schlappi
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c) Bluffen und pokern- Joker Berufung auf den Tisch legen und der Vm einen Vergleich vorschlagen.
Wobei ein Vergleich auch nicht gerade billig ist, weil dort die Kosten halbiert werden. Und das sind dann auch schnell ein paar Hundert euro. -
Dürfte aber billiger sein, als durch Urteil zu unterliegen und 100% der Kosten auferlegt zu bekommen.
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Und eine Versicherung gegen verlorene Prozesse gibt es nicht, aber es gibt durch die Hauptverhandlung jede Menge Kosten, die ihr dann bezahlen dürft. Und dass dein Rechtsanwalt euch in der Hauptverhandlung verteidigen/vertreten will kann ich nachvollziehen, denn das gibt Kohle auf sein Konto!
Eine RS-Versicherung bezahlt auch verlorene Prozesse.
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Und eine Versicherung gegen verlorene Prozesse gibt es nicht, aber es gibt durch die Hauptverhandlung jede Menge Kosten, die ihr dann bezahlen dürft. Und dass dein Rechtsanwalt euch in der Hauptverhandlung verteidigen/vertreten will kann ich nachvollziehen, denn das gibt Kohle auf sein Konto!
Eine RS-Versicherung bezahlt auch verlorene Prozesse.
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