Mietbeginn 01.09.14, Abrechnung erstmals erhalten in 03.2016 für 2015

  • Hallo zusammen,
    ich bin ein wenig irritiert, nachdem ich Anfang März 2016 die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.10.2014 - 30.09.2015 erhalten habe.

    Jedoch begann unser Mietbeginn bereits am 01.09.2014, dieser Monat findet niergends Anwendung in der Abrechnung.
    Letztes Jahr ist uns keine Abrechnung zugegangen.
    Meines Erachtens fehlen in der Abrechnung für 09.14 meine NK-Vorauszahlung, die mein Guthaben erhöhen müsste.

    Was genau kann ich tun, da die Vermieterin die Abrechnung nicht selbst erstellt, sondern die NK-Abrechnung von ihrer Schwester erstellen lässt und die Heizkosten von Brunata, hat sie keine Ahnung, was da nicht stimmen kann.
    Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    PS: in meinem Mietvertrag ist nur ein Betrag aufgeführt der wie folgt lautet: Auf die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von...... zu zahlen, jedoch ist im gesamten Mietvertrag nichts von einer Heizkostenvorauszahlung erwähnt, nur die o.g. Position, die ich zahle.

    Beste Grüße
    Holle

    Einmal editiert, zuletzt von Holle01 (11. April 2016 um 09:03) aus folgendem Grund: Auszug aus dem Mietvertrag zur Erläuterung

  • Betriebskostenvorauszahlungen enthalten in der Regel auch die Heizkosten, sowie die üblichen umlegbaren üblichen Betriebs/Nebenkosten. Wenn der Monat 09.2014 in der Abrechnung nicht auftaucht, dann bitte die Vermieterin und nicht im Forum fragen. Hier kennt niemand die Einzelheiten.
    Im übrigen ist die Abrechnung fristgemäß erstellt worden, sie hätte auch noch im September kommen können.

  • Es ging mir in meiner Frage nicht darum ob die Abrechnung fristgemäß erstellt wurde und wenn ich meine Vermieterin nicht bereits gefragt hätte und sie mir o.g Antwort nicht bereits gegeben hätte würde meine Anfrage hier von mir nicht gepostet werden.
    Mir geht s darum, dass mir die BK-Vorauszahlung für 09.14 flöten geht.

  • Es geht um den Abrechnungszeitraum vom 01.10.2013 - 30.09.2014. Für Ihren Nutzungszeitraum vom 1.9-30.9.2014 hätten Sie ebenfalls eine Abrechnung erhalten müssen. Das Sie in diesem Zeitraum auch Vorauszahlungen getätigt haben, ist der Vermieter verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen. Fordern Sie eine solche bei der Vermieterin an.


  • Mir geht s darum, dass mir die BK-Vorauszahlung für 09.14 flöten geht.


    Und warum stellst du solche Frage hier im Forum, glaubst du denn, dass hier jemand deine Vorauszahlung unterbaut hat?
    Darum noch einmal, solche Fragen klärt man mit der Vermieterin nicht in einem Forum!

  • Es ging mir in meiner Frage nicht darum ob die Abrechnung fristgemäß erstellt wurde und wenn ich meine Vermieterin nicht bereits gefragt hätte und sie mir o.g Antwort nicht bereits gegeben hätte würde meine Anfrage hier von mir nicht gepostet werden.
    Mir geht s darum, dass mir die BK-Vorauszahlung für 09.14 flöten geht.

    Sofern eine BK-Abrechnung nicht korrekt erstellt wird/ist, den Vermieter mitteilen. Sollte nicht unverzüglich die Korrektur erfolgen kannst Du die NK-Vorauszahlung bis zur Berichtigung der Abrechnung einstellen. Teile das Deinem Vermieter auch vorsorglich mit.

  • Hallo Holle,

    was ist denn das Abrechnungsergebnis? Ich hätte da den Verdacht, das Wirtschaftsjahr ist bei deiner VM 01.10.- 30.09.
    d.h. der September 2014 gehört in diese Abrechnung auch gar nicht rein. Der gehört in die Abrechnung vom Vorjahr. also 01.10.2013-30.09.2014.
    Dein Nutzungszeitraum beträgt in der Abrechnungsperiode den Monat September. Aus Bequemlichkeit/Kostengründen hat sich die VM wohl die Abrechnung des Monats gespart.

    Teil mal dein Abrechnungsergebnis durch 12 und vgl. das mit den Vorauszahlungen. Wenn da raus kommt z.b. Kosten für 1 Jahr lt. Abrechnung 1200
    =100 p.Monat und du 100 bezahlt hast passt das. wenn da 95 oder 104 bei rumkommt, würde ich für 5€ keinen Wind machen.
    Sinds 50 oder 60€ beim VM aufschlagen.

  • Es geht um den Abrechnungszeitraum vom 01.10.2013 - 30.09.2014. Für Ihren Nutzungszeitraum vom 1.9-30.9.2014 hätten Sie ebenfalls eine Abrechnung erhalten müssen. Das Sie in diesem Zeitraum auch Vorauszahlungen getätigt haben, ist der Vermieter verpflichtet eine Abrechnung zu erstellen. Fordern Sie eine solche bei der Vermieterin an.


    Genauso isses. Info für Holle: BK-Abr. dürfen regelmässig nur über 12 Monate umfassen, also nicht 13.

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