Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo,

    (Vermieter mit Inhaber des Oberwohnung).
    Was wollen Sie mit dieser Aussage bekannt geben, sollte es eventuell Mitinhaber heißen?

    Das steht leider auch in den Sondervereinbarungen unseres Mietvertrages, aber trotzdem sind wir der Meinung es gehört zur Instandhaltung und ist somit Sache des Vermieters.

    Wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist, dann hätten Sie diesen Passus nicht unterschreiben dürfen. Individualvereinbarungen wie diese hier sind durchaus erlaubt, darum hatten Sie ja die Möglichkeit sie nicht zu akzeptieren........vor Unterschrift.

    Das befüllen des Teiches bei Verdunstung ist ja ok, aber den kompletten Teich ???:confused: Er hätte uns bei Einzug (1.4.) zumindest in Kenntnis setzen müssen, dann hätten wir keine Fische eingesetzt.

    Nochmal, Fische raus, Fische verkaufen und Teich Teich sein lassen. Mal sehen, was der Vermieter dann macht.

    Ich weiß echt keinen Rat.

    Kann es sein, dass Sie darauf warten, dass Ihnen jemand genau das sagt, was Sie hören wollen?

    Hallo! Jetzt verlangt mein alter Vermieter 420 Euro Nachzahlung vo mit für den Zeitraum vom 01.10.2009 - 31.03.2010.

    Von wann bis wann beläuft sich der Abrechnungszeitraumm dieser Abrechnung? Wann Sie ausgezogen sind ist nicht entscheidend.

    Fast alles beläuft sich auf die Heizkosten. Ich hatte aber nur eine 31qm Wohnung. Ist die Forderung rechtens?

    Wer diese Frage beantworten will, muss entweder Hellseher sein, oder er hat die Abrechnung der Heizkosten vor sich liegen.

    Was sollte ich jetzt tun?

    Was glauben Sie könnte ein Fachmann mit der Aussage, mein Auto braucht zuviel Sprit, anfangen? Nichts!

    Ohne weitere, wichtige Angaben keine Antwort.

    Hallo Mainschwimmer,

    Die NK-Vorauszahlungen sind im Mietvertrag mit einem extremst niedrigen Betrag angegeben.

    Das ist so separat betrachtet nicht schädlich. Der Vermieter hätte auch mit 0,00 oder 10,- Euro Vorauszahlung den Vertrag abschließen können: Zu gering bemessene Nebenkostenvorauszahlungen unschädlich

    Mein Heizkostenanteil wird fällig, wenn der Vermieter neues Heizöl eingekauft hat. Dies ist im Mietvertrag allerdings so nicht vermerkt worden. Angeblich wurde es zu Beginn des Mietverhältnisses so abgesprochen, ich kann mich allerdings nicht an solch eine Absprache erinnern.

    Solche Absprachen gehören aber in den Mietvertrag, zur Sicherheit für beide Seiten.

    Wichtig ist für mich in diesem Zusammenhang eben die RECHTLICHE Seite.

    Für die rechtliche Seite sind aber kein Forum, sondern die Anwälte zuständig. Oder Sie kämpfen sich durch dieses Lexikon: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Bitte jetzt nicht falsch verstehen, Mainschwimmer, aber Aussagen wie "unüblich" oder "müsste reichen" sind etwas, sagen wir mal, schwammig.;)

    Klar, das ist von mir auch so gewollt. Ich bin kein Anwalt. Und wäre ich einer dürfte ich Auskünfte dieser Art nur gegen Honorar geben.

    Da ich gegen die Kündigung kaum etwas ausrichten kann (Sonderkündigungsrecht des Vermieters) bleibt mir im Moment nichts anderes übrig, als auf Zeit zu spielen, zumal ich im nächsten Jahr sowieso kündigen wollte. Das Vorziehen eines Umzugstermins ist aber im Moment aus diversen Gründen nicht möglich.

    Da spielen Sie aber voll aufs (Kosten)risiko.

    Eine schnelle Einschätzung Ihrer Situation durch einen Anwalt können Sie auch online durchführen lassen: Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

    Hallo zusammen,

    Derzeit bewohne ich (noch) die Einliegerwohnung eines EFH als Mieter.

    Nun habe ich durch meinen Vermieter ein kurzes Schreiben erhalten, in dem er mich auffordert, eine Abschlagszahlung von mehreren hundert Euro auf die Heizölkosten zu leisten.
    Originaltext: ".... für verauslagte Heizkosten ist ein Abschlag fällig."

    Dies ist unüblich, denn Sie bezahlen sicherlich eine monatliche Vorauszahlung auf Ihre Betriebskosten und das müsste reichen.

    Die letzte Heizkostenabrechnung datiert allerdings von Ende September 2010 (mit einer Nachzahlung), liegt also erst 7 Monate zurück.

    Bei einer Nachzahlung hätte der Vermieter die Möglichkeit gehabt, eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung vorzunehmen.

    Weiter werde ich aufgefordert, die Abschlagszahlung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

    Das ist Nonsens, da es für Sie eine solche Verpflichtung nicht gibt. Punkt!

    Schon jetzt vielen Dank für eventuelle Ratschläge!

    Ihr Vermieter scheint knapp bei Kasse zu sein. Aber anstatt mit Ihnen zu reden, schreibt er eine unsinnige Zahlungsaufforderung. Wie Sie darauf reagieren ist allein Ihre Entscheidung.

    Sie sollten aber wissen, dass Ihr Status als Mieter in einer Einliegerwohnung nur geduldet ist. Sie könnten jederzeit mit einer Frist ohne Angabe von Gründen die Kündigung bekommen:

    Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

    Mein Vorschlag: Lesen Sie sich mithilfe verschiedener Internetlexika in das Thema Mietrecht ein. Auch Google bietet eine breite Auswahl an Informationen, vorausgesetzt man stellt die richtigen Fragen.

    Ich habe z.B. hiermit gute Erfahrungen gemacht:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Und wenn es dann wirklich zum Äußersten kommen sollte, erst dann soltten Sie einen Anwalt ins Spiel bringen. Wenn Sie Recht haben, wird der dann von der Gegenseite bezahlt werden müssen.

    Das Problem ist ja eben, dass das einfache ÜBermalen nicht gehen wird. Die Tapeten sind vollgezogen mit Farbe, da ich sie ja auch schon überstrichen hatte. Da wird mir die Tapete entgegen fallen sonst nichts... das ist es ja.

    Wenn eine Raufaser mit dem richtigen Kleber (Spezialkleister) angebracht wurde, dann kann man die bis zum jüngsten Tag überstreichen. Sie wird mit derZeit nur glatter in der Oberfläche der Raueffekt geht verloren.

    Es liegt also nur am verwendeten Tapetenkleister. Da ich seit über 50 Jahren tapeziere kann ich mir da ein Urteil erlauben.

    Der Fehler, den Sie gemacht haben war schon beim Einzug passiert. Sie hätten den Zustand der Wohnung in einem Protokoll festhalten und vom Vermieter unterschreiben lassen müssen. Das hätte Sie grundsätzlich vor solchen Forderungen bei Auszug geschützt.

    Aber, laut Urteil des BGH müssen Sie der Aufforderung des Vermieters in Bezug auf das Entfernen der Tapeten nicht nachkommen. Lesen Sie bitte:

    d) Unwirksam ist eine Vertragsklausel, wonach der Mieter unabhängig von der Wohndauer und unabhängig von den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug alle Tapeten entfernen muss (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05).

    aus: Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Tapeten entfernen bei Auszug aus Mietwohnung? Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    Tapeten bei Auszug entfernen?

    Kennen Sie wirklich keinen handwerklich geschickten Bekannten, der Ihnen das Loch mit dem passenden Teil so verschließt, dass darauf der Abluftschlauch aufgeschoben wird?

    Und, mit der Verbindung Ablufthaube zum Wandanschluss hat Ihre Vermieterin nichts zu tun. Das ist Mietersache.

    Wo ist das Problem? Mit einer guten Wandfarbe (lassen Sie sich im Baumarkt beraten) werden Sie mit einem oder evtl. einem zweiten Anstrich die Farben himbeer, rot und braun überdecken, ohne dass die alten Farben durchscheinen.

    Auch wenn viele Klauseln in Mietverträgen in Bezug auf die Renovierungspflicht nicht mehr gültig sind, bei Ihrer Farbwahl aber würde jeder Vermieter vor Gericht Recht bekommen.

    Ich denke, dass das Problem des Fragestellers sich nicht um die Grundsteuer an sich dreht, sondern darum, ob diese erhobene Steuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vom Vermieter umgelegt werden darf.

    Da helfen auch keine schlauen Bücher, sondern nur der geschulte Blick in den Mietvertrag.

    Nach einer stabil gebauten Unterkunft/Wohnung suchen, kündigen mit der gesetzlichen Frist, vorausgesetzt Sie haben nicht noch einen Fehler gemacht und einen Kündigungsausschluss vereinbart.

    Das Knacken ist aber normal, weil der ganze Bau "arbeitet".

    Werde auch nächste Woche einen Anwalt einschalten wegen diversen anderen Mängel am und im Haus , nur währe es gut im Vorfeld zu wissen wie die Sachlage aussieht .
    Vielen Dank im vorraus !
    Gruß !

    Wäre es nicht besser mit dieser Frage auch den Anwalt zu beschäftigen? Aber wenn ich so etwas mit dem Gartenhaus planen würde, hätte ich mir im Vorfeld die Erlaubnis der Vermieterin schriftlich eingeholt.

    Dann wären auch keine Zeugen notwendig, wenn Sie vom Gericht zum Abbau aufgefordert werden.

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