Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung

  • Ich würde gerne wissen, ob man eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung bezahlen muß, wenn man Einwendungen gegen die Abrechnung gelten macht. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Danke für den richtigen Hinweis.
    Charly

  • Entweder bezahlen Sie die Abrechnung abzüglich des strittigen Teils, oder Sie bezahlen unter Vorbehalt. Danach sollten Sie den Vermieter zur Abgabe einer fehlerfreien Abrechnung auffordern.

  • Danke Mainschwimmer. Hatte schon befürchtet, ich müßte trotz des Einspruchs zunächst alles zahlen und dann den unberechtigten Anteil zurückfordern, evtl. sogar mittels Klage. Werde den strittigen Anteil jetzt einfach einbehalten. Nochmals danke. Charly

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!