Gartenhaus aufstellen !

  • Hallo ,
    ich stell die frage kurz und bündig !
    Darf ich hier bei uns im Garten einen Gartenhaus aufstellen der nicht fest verankert ist und jederzeit Abbaubar , auch die Kubikmeter werden eingehalten wie auch der Abstand zum nachbar .
    Der Nachbar selber hat keinerlei Einwände und habe seine Zustimmung .
    Meine Vermieterin die gleich nebenan wohnt (Doppelhaushälften , beide ihre ) hatte mir fest zugesagt das ich einen aufstellen darf wegen meinem Hobby(kleine Vogelzucht von Prachtfinken) und nun wo ich los zog einige hundert Euros ausgab für Erwerb , Abbau Transport usw..... verbietet sie mir dieses auf zu stellen und desweiteren solle ich es umgehend zu einem bestimmten Termin , entfernen .
    Muss zu sagen das war die extrem kurze Version und um dies ausführlich nieder zu schreiben und die Person (vermieterin) hier etwas darzustellen würde extrem den Rahmen sprengen ....eben eine 73 Jährige Frau Fit´er als jeder 18 Jährige jüngling , verlogen und betrügerisch veranlagt ....eine unangenehme Person , sehr unangenehm.

    Somit zurück zur Frage , darf ich nachdem sie mir unter Zeugen dieses erlaubt hatte und nun dies revidiert , trotzdem im Garten eine Holzhütte hinstellen ? ? ?
    Werde auch nächste Woche einen Anwalt einschalten wegen diversen anderen Mängel am und im Haus , nur währe es gut im Vorfeld zu wissen wie die Sachlage aussieht .
    Vielen Dank im vorraus !
    Gruß !

  • Werde auch nächste Woche einen Anwalt einschalten wegen diversen anderen Mängel am und im Haus , nur währe es gut im Vorfeld zu wissen wie die Sachlage aussieht .
    Vielen Dank im vorraus !
    Gruß !

    Wäre es nicht besser mit dieser Frage auch den Anwalt zu beschäftigen? Aber wenn ich so etwas mit dem Gartenhaus planen würde, hätte ich mir im Vorfeld die Erlaubnis der Vermieterin schriftlich eingeholt.

    Dann wären auch keine Zeugen notwendig, wenn Sie vom Gericht zum Abbau aufgefordert werden.

  • Aber wenn ich so etwas mit dem Gartenhaus planen würde, hätte ich mir im Vorfeld die Erlaubnis der Vermieterin schriftlich eingeholt.

    Dann wären auch keine Zeugen notwendig, wenn Sie vom Gericht zum Abbau aufgefordert werden.

    Das ist absolut richtig . aber man kann und darf sich auch mal täuschen , bzw. getäuscht werden , leider !
    Meine Hunde und Vogelhaltung wurde im Mietvertrag nieder geschrieben , nur eben vergessen zu erwähnen mit der Holzhütte .

    Naja , ich werd dann wohl doch wie geplant den Anwalt befragen müssen .
    Danke und Gruß !

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