Teich verliert Wasser + Dachreinigung

  • Hallo,

    vor Kurzen haben wir ein Haus (Art Doppelhaus) angemietet, aber
    nun sind leider zwei Probleme mit dem Vermieter aufgetreten:

    1. Im Garten haben wir einen Teich, der ständig Wasser verliert, welches wir regelmäßig nachfüllen müssen, da wir auch Fische haben.
    Da gehen einige Liter bei drauf, was ganz schön ins Geld geht.

    Nun haben wir den Vermieter gefragt, ob er sich wenigstens an der Hälfte der Kosten beteiligen würde, jedoch möchte er dies nicht, weil es sich dabei um ein "Wartungsthema" handle, was von uns allein zu tragen sei.
    Er begründet es damit, dass die nun im Sommer wachsenden Teichpflanzen die Folie verdrängen (die Pflanzen sind aber nicht von uns abgelegt). Hätte er uns nicht wenigstens informieren müssen, dass der Teich Wasser verliert?

    Wie ist es richtig?


    2. Das Haus ist so aufgebaut, das über uns, in der zweiten Etage eine andere Familie wohnt, die auf das Dach unseren Anbaus Richtung Garten schaut. Geklärt wurde dies so, dass dieses Dach 2x im Jahr gereinigt wird. Nun möchte der Vermieter, dass wir diese Dachreinigung selbst zahlen.
    Unser Vormieter meinte sogar zu uns, dass wir daran denken sollen, dass wir das nicht zu zahlen haben.


    Wir sind der Meinung, dass das zur "Instandhaltung der Mietsache" gehört und der Vermieter dafür aufkommen muss.

    Leider wissen wir nicht, was nun wirklich unsere Aufgabe ist und was nicht. :confused:

    Wir hoffen, dass uns jemand Rat geben kann! :(


    Liebe Grüße,
    sabien1207

  • Was ist denn im Mietvertrag zum Thema Gartenteich überhaupt vereinbart. So ein Teich bedeutet ja auch Verantwortung, die man ja nicht so einfach übernimmt.

    Warum lassen Sie nicht einfach den Teich leer laufen, fangen vorher die Fische raus und gut ist.

  • Hallo,vielen Dank für die Antwort.
    Im Mietvertrag steht unter Sonstige Vereinbarung:
    Der Gartenteich gehört ohne Fische zum Mietobjekt und muß dementsprechend gepflegt und gewartet werden. Die Filteranlage ist mind. alle 2 Monate in den Sommermonaten zu reinigen. Verdunstetes Wasser ist nachzuspeisen.

    Da wir erst am 01.04.2011 eingezogen sind, wäre der zuerwarten gewesen, dass der Teich gewartet übergeben worden ist und wir nicht gleich bei Einzug warten müssen!?
    Und da es sich nicht um einige Liter sondern mehrere tausend Liter handelt müsste er sich m.E. beteidigen.
    Wir mögen den Teich mit den Fischen, aber fühlen uns etwas über den Tisch gezogen.
    Viele Grüße
    Sabine

  • Ich würde nachweisen, dass das Wasser nicht verdunstet, sondern durch Löcher, bzw. zu niedrig eingesetzte Teichfolie ausgetreten ist. Dann müsstet ihr das nach der Vereinbarung auch nicht nachfüllen.

    Und wenn der Gartenteich mitvermietet wurde, muss der Vermieter ihn auch in vertragsmäßigem Zustand halten und dazu gehört, nach meiner persönichen Auffassung, auch die Dichtigkeit.

    Was das Dach angelangt, soll da wirklich das komplette Dach oder nur die Dachrinne 2x im Jahr gereinigt werden. Dachrinnenreinigung kann mietvertragslich auf alle Mieter des Hauses umgelegt werden. Von einer Reinigung eines Teils oder sogar eines ganzes Daches, hab ich noch nie was gehört.

  • Hallo,

    danke ersteinmal für die Antwort. Es soll das Dach des Anbaues 2x jährl. gereinigt werden, da es mit dem Obermieter vertraglich geregelt wurde. (Vermieter mit Inhaber des Oberwohnung). Das steht leider auch in den Sondervereinbarungen unseres Mietvertrages, aber trotzdem sind wir der Meinung es gehört zur Instandhaltung und ist somit Sache des Vermieters.
    Das befüllen des Teiches bei Verdunstung ist ja ok, aber den kompletten Teich ???:confused: Er hätte uns bei Einzug (1.4.) zumindest in Kenntnis setzen müssen, dann hätten wir keine Fische eingesetzt. Der Vermieter mein,t die wachsenden Pflanzen drücken die Folie beiseite und verursachen damit das abfließen des Wassers.
    Ich weiß echt keinen Rat.
    Viele Grüße
    Sabine

  • Hallo,

    (Vermieter mit Inhaber des Oberwohnung).
    Was wollen Sie mit dieser Aussage bekannt geben, sollte es eventuell Mitinhaber heißen?

    Das steht leider auch in den Sondervereinbarungen unseres Mietvertrages, aber trotzdem sind wir der Meinung es gehört zur Instandhaltung und ist somit Sache des Vermieters.

    Wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist, dann hätten Sie diesen Passus nicht unterschreiben dürfen. Individualvereinbarungen wie diese hier sind durchaus erlaubt, darum hatten Sie ja die Möglichkeit sie nicht zu akzeptieren........vor Unterschrift.

    Das befüllen des Teiches bei Verdunstung ist ja ok, aber den kompletten Teich ???:confused: Er hätte uns bei Einzug (1.4.) zumindest in Kenntnis setzen müssen, dann hätten wir keine Fische eingesetzt.

    Nochmal, Fische raus, Fische verkaufen und Teich Teich sein lassen. Mal sehen, was der Vermieter dann macht.

    Ich weiß echt keinen Rat.

    Kann es sein, dass Sie darauf warten, dass Ihnen jemand genau das sagt, was Sie hören wollen?

  • Hallo,
    nein- sicherlich warte ich nicht auf das was ich gern hören möchte. Vielmehr fühle ich mich ungerechtfertigt behandelt und finaziell ausgenutzt. Ich sehe es als völlig normal an, nicht immer alles sofort zu akzeptieren nur weil es event.im Vertrag steht. Es steht eine Menge im Vertrag welches z.T. auch nicht Rechtens ist.

    Mit der Aussage :Vermieter mit Inhaber des Oberwohnung ist gemeint, das unser Vermieter mit dem Inhaber der Oberwohnung/Haushälfte einen Vertrag geschlsooen hat, dass das Dach des Anbaues 2 x jährl. zu reinigen ist.Auf dieses Dach des Anbaues schaut der Bewohner über uns und fühlt sich durch Schmutz und Blätter usw gestört.

  • Hallo,
    nein- sicherlich warte ich nicht auf das was ich gern hören möchte. Vielmehr fühle ich mich ungerechtfertigt behandelt und finaziell ausgenutzt. Ich sehe es als völlig normal an, nicht immer alles sofort zu akzeptieren nur weil es event.im Vertrag steht. Es steht eine Menge im Vertrag welches z.T. auch nicht Rechtens ist.

    Richtig! Wenn diese Dinge im Vertrag außerhalb der Gesetze und höchstrichterlichen Urteilen stehen, dann dürften diese Klauseln nicht gültig sein, außer Sie hatten vor Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit der Prüfung. Dazu gibt es sicherlich in Ihrem Mietvertrag die sogenannte Salvatorische Klausel, die genau dieses ausdrückt.

    Mit der Aussage :Vermieter mit Inhaber des Oberwohnung ist gemeint, das unser Vermieter mit dem Inhaber der Oberwohnung/Haushälfte einen Vertrag geschlsooen hat, dass das Dach des Anbaues 2 x jährl. zu reinigen ist.

    Wenn Ihr Vermieter das mit dem Eigentümer der Oberwohnung vertraglich geregelt hat, dann geht Sie das doch nichts an. Was zwischen den Beiden läuft ist ganz allein deren Sache.

    Auf dieses Dach des Anbaues schaut der Bewohner über uns und fühlt sich durch Schmutz und Blätter usw gestört.

    Wenn ihn das stört, dann soll er das wegmachen. Sie haben doch als Mieterin nichts mit dem Dach zu tun und mit dem Vertrag erst recht nichts.

    Für Sie gilt nur, was Sie und Ihr Vermieter vertraglich vereinbart haben. Probleme für Sie kann es nur geben, wenn diese Vereinbarungen als sogenannte individuelle Vereinbarungen mit Ihnen besprochen wurden, Sie jetzt aber keine Lust haben, sie zu erfüllen.

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