Hallo.
Für Harz 4 war ich zu Stolz.
Aber nicht zu stolz, die Miete zu prellen?
Zudem kommt das einige Schäden in der Wohnung sind. Es fehlt ein Waschbecken, das Warmwasser funktioniert nicht, die Haustür ist Kaputt und auch eine der Innentüren ist Deffekt.
Die Haustür und das Waschbecken sollte ich beim Einzug durch Vorkasse zahlen. Er hätte mir das Geld rückerstattet. Da ich Finanzielle Probleme hatte ging das nicht. Die Innentür habe ich leider Kaputt gemacht. (kleiner Unfall...)
Auch eine Bruchbude kostet Miete und Schäden an der Mietsache, die der Mieter verursacht, muss dieser auch ersetzen.
-Kann ich mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren wenn ich und meine Freundin ausgezogen sind? Eine die rechtskräftig ist damit er etwas beruhigt ist? (Sprich, das ich die Mietschulden aufjeden Fall tilgen werde)
Was Sie mit Ihrem Vermieter per Vertrag vereinbaren ist einzig Sache zwischen Ihnen beiden. Kommen Sie zu keiner Einigung, wird er Sie verklagen und hat dann 30 Jahre Zeit, sich das Geld von Ihnen zu holen.
-Ich denke die Schäden wird er mir trotz nettigkeit berechnen. kann ich die dann auch einfach in Raten zahlen?
Siehe Antwort oben.
-Wenn er sich im Schlimmsten Fall ganz gegen meinem Auszug wehrt, womit muss ich alles rechnen? einen Schufa eintrag habe ich schon. Der Gerichtsvollzieher war auch schon da, aber hier ist ja nichts zu Pfänden.
Der wird sich nicht wehren, sondern froh sein, wenn Sie ausziehen. Und zu Ihrem SCHUFA-Eintrag kommt dann noch die Klage wegen der ausstehenden Miete.
Ich will aufjedenfall ausziehen, habe aber Angst das der jetzige Vermieter mich nicht gehen lassen möchte.
Kein Vermieter in Deutschland kann einen Mieter zwingen in der Wohnung zu bleiben. Sie sollten aber beweisbar schriftlich kündigen. Die Kündigung muss der Vermieter noch am Freitag oder Samstag bekommen, dann endet der Mietvertrag am 31.08.2011.
Was kann ich tun um ihn zu beruhigen?
Ihre Schulden bezahlen.
Womit kann er mir drohen wenn ich ihn nicht beruhige und was kann er dann tatsächlich umsetzen?
Klage vor Gericht mit garantierter Verurteilung zur Zahlung der Mietschulden u.ä.
Über Kündigungsfristen & Co. sollten Sie sich in diesem Lexikon informieren: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.