Beiträge von Mainschwimmer

    Guten Morgen.

    Ich habe nun weitere Info's. Wenn ich das richtig in Erfahrung gebracht habe, dann wird die Hauptwasseruhr jedes Jahr gewechselt.

    Quatsch! Alle 6 Jahre, und nicht kürzer.

    Die berechnete Wasseruhrkosten sind lt. Vermieter die Gebühr für diese Hauptwasseruhr. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Wohungen geteilt.

    Es gibt aber Versorger, die eine Gebühr für die Wasseruhr berechnen und diese Kosten sind umlegbar.

    Ist dies dann korrekt ? Können diese Kosten komplett umgelegt werden ?

    Warum fragen Sie nicht den Versorger, was es mit dieser Gebühr auf sich hat, bevor Sie weiterhin Dinge in Erfahrung bringen?

    Und diese Verordnung über Betriebskosten sollten Sie sich ausdrucken. Dann können Sie nachschauen, was Sie bezahlen müssen und was nicht: Aufstellung der Betriebskosten / Betriebskostenverordnung / Miet- und Wohnrecht / Gesetze / Gesetze / Rechtsportal - Deubner Rechtsportal


    In unserem Mietvertrag steht nun wörtlich "Neben der Miete werden Betriebskosten, gemäß §2 Betriebskostenverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben.

    Diese Formulierung ist korrekt und reicht aus, um die von der Betriebskostenverordnung erlaubten Positionen zu erheben.

    Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welcher wesentlicher Vertragsbestandteil ist.
    Diese Anlage der Betriebskostenaufstellung ist in unserem Vertrag nicht enthalten.

    Da aber der Hinweis auf den § 2 der BetrKV vorhanden ist, kann auf die Anlage Verzichtet werden.

    Meine Frage: muß ich nun die dazugekommenen Posten aktzepieren und bezahlen?

    Ja!

    Wie ist das gesetzlich geregelt?

    Die Betriebskostenverordnung -

    Desweiteren gibt es bei uns zum 1.7.2011 noch eine Mieterhöhung, da im Vertrag steht, dass die Miete bis zu diesem Zeitpunkt unverändert bleibt.
    Begründet wird dies vom Vermieter durch Sanierungsarbeiten am Haus.

    Das ist kein Grund für eine Mieterhöhung! Die miete darf bis zur Höhe der Vergleichsmiete (Mietspiegel, Vergleichswohnungen) erhöht werden. Wie das abläuft können Sie weiter unten nachlesen.

    Muß ich jetzt bei ihm einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in dem der neue Mietbetrag steht oder gilt der alte Vertrag nach wie vor weiter - trotz Mieterhöhung ( die ich übrigens akzeptiere, nur das mit der Grundsteuer und Versicherung nicht )?

    Falsch! Der alte Mietvertrag besteht weiterhin, die erhöhte Miete müssen Sie nicht bezahlen, dafür aber alle in Betriebskostenverordnung enthaltenen Positionen (Grundsteuer, Versicherungen, etc.)
    LG biabia76

    Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete
    Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

    Der Mietvertrag kommt nächste woche zu stande sobald das Kautionsgeld da ist .

    Und wenn nicht, was dann?

    Mir geht es jetzt darum , ob ich bzw. uns jetzt schon einen Hund anschaffen können obwohl noch gute 3 monate Kündigungsfrist bestehen.

    Sie erwarten doch nicht von einem Forum, dass man Ihnen hier die Absolution erteilt?

    Was anderes wollte ich eigendlich garnicht wissen . :)


    Lesen Sie die Antworten alle noch einmal, da finden Sie sicherlich das Passende.

    Hallo meli-lou

    Bitte Eingangsfrage genauer lesen.

    Nun zur frage ,
    können wir uns schon einen Hund anschaffen ?
    Wir wollen nur auf dZusage des Neuen Vermieters warten , damit wir uns sicher sein , auch eine Wohnung zu haben.

    Für die neue Wohnung liegt nämlich keine Erlaubnis vor, darum will der TE sich jetzt schon einen Hund anschaffen, damit er den Vermieter vor vollendete Tatsachen stellen kann.

    Verwaltung gezogen in der die Hundehaltung verboten ist.

    Was die Haltung von Hunden betrifft, entscheidet imm noch der Vermieter und nicht die kinderfreundliche Umgebung.

    Uns wurde gesagt das die Hundehaltung verboten ist , und so steht es auch im MV drin.

    Dann dürfte doch alles klar gewesen sein, wenn es selbst im Mietvertrag so geschrieben steht.

    Unsere Verwaltung ist die einzige hier , die die Hundehaltung komplett verbietet. Alle anderen Verwaltungen gestatten diese schon im MV .

    Noch einmal, der Vermieter entscheidet! Und wenn andere Verwaltungen die Haltung von Hunden erlauben, dann müssen Sie eben dort eine Wohnung/Haus anmieten.

    Nun zur frage ,
    können wir uns schon einen Hund anschaffen ?

    NEIN!!

    Wir wollen nur auf dZusage des Neuen Vermieters warten , damit wir uns sicher sein , auch eine Wohnung zu haben.

    lg

    Ich verstehe Sie nicht! Warum suchen Sie sich nicht eine Wohnung/Haus, wo die Hundehaltung erlaubt ist? Stattdessen warten Sie auf eine Zusage, die wahrscheinlich nicht kommen wird.

    Da Sie mit Ihrem Vermieter laut Mietvertrag über die Höhe der Miete Nebenabsprachen vereinbart haben, trifft das, was Sie sich angelesen haben, nicht zu.

    Sie sollten unbedingt den Mietvertrag von einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen. Nur der kann und darf Ihnen kompetente Auskünfte geben.

    Hallo.
    Für Harz 4 war ich zu Stolz.

    Aber nicht zu stolz, die Miete zu prellen?

    Zudem kommt das einige Schäden in der Wohnung sind. Es fehlt ein Waschbecken, das Warmwasser funktioniert nicht, die Haustür ist Kaputt und auch eine der Innentüren ist Deffekt.
    Die Haustür und das Waschbecken sollte ich beim Einzug durch Vorkasse zahlen. Er hätte mir das Geld rückerstattet. Da ich Finanzielle Probleme hatte ging das nicht. Die Innentür habe ich leider Kaputt gemacht. (kleiner Unfall...)

    Auch eine Bruchbude kostet Miete und Schäden an der Mietsache, die der Mieter verursacht, muss dieser auch ersetzen.
    -Kann ich mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren wenn ich und meine Freundin ausgezogen sind? Eine die rechtskräftig ist damit er etwas beruhigt ist? (Sprich, das ich die Mietschulden aufjeden Fall tilgen werde)

    Was Sie mit Ihrem Vermieter per Vertrag vereinbaren ist einzig Sache zwischen Ihnen beiden. Kommen Sie zu keiner Einigung, wird er Sie verklagen und hat dann 30 Jahre Zeit, sich das Geld von Ihnen zu holen.

    -Ich denke die Schäden wird er mir trotz nettigkeit berechnen. kann ich die dann auch einfach in Raten zahlen?

    Siehe Antwort oben.

    -Wenn er sich im Schlimmsten Fall ganz gegen meinem Auszug wehrt, womit muss ich alles rechnen? einen Schufa eintrag habe ich schon. Der Gerichtsvollzieher war auch schon da, aber hier ist ja nichts zu Pfänden.

    Der wird sich nicht wehren, sondern froh sein, wenn Sie ausziehen. Und zu Ihrem SCHUFA-Eintrag kommt dann noch die Klage wegen der ausstehenden Miete.

    Ich will aufjedenfall ausziehen, habe aber Angst das der jetzige Vermieter mich nicht gehen lassen möchte.

    Kein Vermieter in Deutschland kann einen Mieter zwingen in der Wohnung zu bleiben. Sie sollten aber beweisbar schriftlich kündigen. Die Kündigung muss der Vermieter noch am Freitag oder Samstag bekommen, dann endet der Mietvertrag am 31.08.2011.

    Was kann ich tun um ihn zu beruhigen?

    Ihre Schulden bezahlen.

    Womit kann er mir drohen wenn ich ihn nicht beruhige und was kann er dann tatsächlich umsetzen?

    Klage vor Gericht mit garantierter Verurteilung zur Zahlung der Mietschulden u.ä.

    Über Kündigungsfristen & Co. sollten Sie sich in diesem Lexikon informieren: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.


    Nun die Frage: Was können wir tun? Welche Rechte haben wir?

    Genau so viele wie der andere Mieter!

    Mietminderung?

    Willkommen im Club der Mietminderer! Aber glauben Sie tatsächlich, dass sich etwas ändert, wenn Sie z.B. die Miete um 1% mindern?

    Müssen wir beim Auszug (wir denken darüber nach) die Kündigungsfrist einhalten?

    Ja! Die Frist läuft 3 Monate, vorausgesetzt Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag ohne Kündigungsausschluss abgeschlossen.

    Wir sind echt ratlos zumal unsere Vermieterin feige kneift und uns alleine läßt!!

    Zeigen Sie dem lieben Nachbarn Ihren Mietvertrag in dem die Gartennutzung vereinbart ist. Wenn dem das nicht passt, soll er sich bei der Vermieterin beschweren.

    Wir sind dankbar für jeden Rat!!

    Gruß

    Kittycat

    Merken Sie sich die Adresse dieses Lexikons: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
    dort können Sie nachschlagen, wenn weitere Probleme auftauchen.

    Wenn dieser Mietspiegel aus dem Jahre 2005 der aktuelle ist, dann kann sich der Vermieter auch heute darauf berufen. Wann er die Anpassung an die ortsübliche Miete vornimmt bleibt ihm überlassen.

    Sollten Sie sich getäuscht/betrogen sehen, kann ich Ihnen nur einen Anwalt empfehlen, der dann Ihre Sicht der Dinge durchsetzen wird.

    Verlangen Sie die Installation einer Wasseruhr an dieser Wasserentnahmestelle. Kostenpunkt: Um die 10.- Euro im Baumarkt. Dann können die Herrschaften in Ruhe ihrem Hobby frönen und Sie müssen dafür nicht bezahlen.

    Ihr Vermieter müsste ja dazu in der Lage sein, diesen Verbrauch zu erfassen und den beiden Parteien anzurechnen.

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