Terrornachbar

  • Hallo zusammen,

    wir haben ein richtig dickes Problem und hoffen daß wir hier richtig sind....wenn nicht bitte verschieben!

    Ich erzähl mal: am 01.07.2010 sind wir in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag ist auch eine Gartennutzung eingebunden. Nun beginnt die Problematik. Letztes Jahr konnten wir den Garten nicht nutzen da der Nachbar im EG (ehemaliger Hausbesitzer, letzten Sommer aber auch nur noch Mieter) die Gartennutzung verhindert hat. Er spulte sich immernoch auf als würde ihm das Haus gehören und ließ den ganzen Tag seinen(angeblich bissigen) Hund im Garten herumlaufen. Also sagten wir nichts da wir wußten der Typ zieht zum Herbst aus, was auch so passierte. Nun steht der Sommer wieder vor der Tür und der nächste Nachbar (direkt unter uns) dreht fleißig auf. Er verbot uns in Gegenwart der Vermieterin den Garten zu nutzen und hat auch ein dickes Problem damit daß unser Hund (Zwergpinscher) sich im Garten aufhält. Bei Vertragunterschrift hatte uns die Vermieterin aber zugesagt daß wir und auch unser Hund (unter unserer Aufsicht) den Garten jederzeit nutzen dürfen. Unser Nachbar ist Rentner und hat nichts besseres zu tun als uns zu beobachten wenn wir im Garten sind, er macht Bilder von uns und starrt hinter seiner Gardine wie ein kranker Stalker.
    Als ich meine Vermieterin darauf ansprach daß es so nicht geht und daß ich das Verhalten des Nachbarn als Belästigung empfinde sagte sie nur:" Es tut mir leid, ich komme gegen diesen Mann nicht an!" Ich war platt!!!!
    Nun die Frage: Was können wir tun? Welche Rechte haben wir? Mietminderung? Müssen wir beim Auszug (wir denken darüber nach) die Kündigungsfrist einhalten?

    Wir sind echt ratlos zumal unsere Vermieterin feige kneift und uns alleine läßt!!

    Wir sind dankbar für jeden Rat!!

    Gruß

    Kittycat


  • Nun die Frage: Was können wir tun? Welche Rechte haben wir?

    Genau so viele wie der andere Mieter!

    Mietminderung?

    Willkommen im Club der Mietminderer! Aber glauben Sie tatsächlich, dass sich etwas ändert, wenn Sie z.B. die Miete um 1% mindern?

    Müssen wir beim Auszug (wir denken darüber nach) die Kündigungsfrist einhalten?

    Ja! Die Frist läuft 3 Monate, vorausgesetzt Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag ohne Kündigungsausschluss abgeschlossen.

    Wir sind echt ratlos zumal unsere Vermieterin feige kneift und uns alleine läßt!!

    Zeigen Sie dem lieben Nachbarn Ihren Mietvertrag in dem die Gartennutzung vereinbart ist. Wenn dem das nicht passt, soll er sich bei der Vermieterin beschweren.

    Wir sind dankbar für jeden Rat!!

    Gruß

    Kittycat

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    dort können Sie nachschlagen, wenn weitere Probleme auftauchen.

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