Lärmbelästigung durch Mieterin über mir

  • Hallo,

    seit 10 Jahre wohne ich in einem Mehrfamilienhaus, doch seit einigen Wochen gibts Probleme mit der neuen Mieterin über mir. Die ist noch keine 18 und wird vom Jugendamt betreut. Die zahlen natürlich auch die Wohnung.
    Jetzt ist immer ziemlich viel los in der Wohnung. Meistens gehts um 23 Uhr richtig los und der Besuch bleibt dann bis 3/4 Uhr.
    Das bekomme ich natürlich alles mit, nur dumm das ich berufstätig bin.

    Meinen Vermieter habe ich schon mehrfach darauf angesprochen, auch ein Faxmit den Terminen der Lärmbelästigung geschrieben. Nur besser wird es nicht, obwohl es abgeblich schon eine Abmahung gegeben hat.

    Dann ich jetztmit einer Mietminderung drohen ? Wenn ja, wieviel? Hab leider keine Erfahrung darüber.
    Denke das ich nur richtig Druck ausüben kann, wenn es ums Geld geht.

    Vielleicht könnt ihr mir noch Tipps etc. geben.

    Danke schonmal
    Gruss
    Andy

  • Grundsätzlich zur Mietminderung:

    Man kürzt eigendlich immer die Miete zu hoch....das habe ich schon hinter mir. Entscheidet letztendlich ein Gericht über die tatsächlich gerechtfertigte Minderung, liegt die Minderung aus eigenem Ermessen meißtens viel zu hoch. Alleine schon deshalb weil manche Richter bei Mietstreitigkeiten gerne eine für beide Seiten akzeptable Pat Situation bevorzugen, egal wie hoch die Minderung war. Auch bei angeforderten Gutachten, vor allem bei Lärmbelästigung.

    Dies kann im Schlimmsten Fall dazu führen, daß bei einer zu hohen Minderung über einen längeren Zeitraum, z.B. weil der Vermieter erst nach 2 Jahren trotz Aufforderungen reagiert, 2 nichtbezahlte Monatsmieten auflaufen können und somit zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug führen können.

    Deshalb, vergessen Sie also die im Internet herumgeisterten Mietkürzungsbeispiele, sondern fragen Sie bei Ihrem regionalen Mieterverein nach wieviel % allerhöchstens konservativ angemessen sind. Bei einer Lärmbelästigung wird dies aber auch einem Mieterverein sehr schwer fallen.

    Ein besseres und sicheres Druckmittel ist in diesem Fall m.M. nach einen Teil der Miete nach Fristsetzung und Ankündigung einzubehalten.

    Nach der Frist behalten Sie einen Teil der Miete ein ( ca. das 3-5 fache einer gerechtfertigten Minderung ) bis das Problem gelöst wurde. Hiermit garantieren Sie dem VM daß Sie die einbehaltene Miete zurückbezahlen sobald die Mängel behoben wurden. Sie kommen bei Einbehaltung auch über einen längeren Zeitraum nicht in Zahlungsverzug. Sie setzen über die höhere einbehaltene Summe den VM auch mehr unter Druck sich schneller um die Lärmbelästigung zu kümmern als über eine kleine Minderung.

    Erstellen Sie unbedingt ein Lärmprotokoll mit Uhrzeit und Datum.

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