Hallo zusammen.
Vor ein paar Tagen habe ich unsere Nebenkostenabklärung für 2010 erhalten. Nun möchte ich nicht alles kleinlich aufzählen, jedoch das wichtigste. Unser Kaltwasserzähler war von 1981 und die Eichung dementsprechend 1986 abgelaufen. Nachdem sich ein anderer Mieter beschwert hat, wurden die Uhren ende letzten Jahres im Eilverfahren ausgewechselt. Nun kommt mir der Wasserverbrauch komisch hoch vor. Meine Frage ist ob der Vermieter über eine Wasseruhr dessen Eichung vor rund 25 Jahren abgelaufen ist abrechnen darf oder nicht.
Danke für die Antworten und noch einen schönen Abend.
Gruß Roland