Beiträge von Mainschwimmer

    Wichtige Dinge, die man gegenüber dem Vermieter erklärt, sollten immer schriftlich, also auf Papier mit Unterschrift per Einwurfeinschreiben verschickt werden. Für eMails hast du keinen Beweis, dass sie überhaupt eingegangen sind, genau so wenig wie für Telefonate. Bei einem Einwurfeinschreiben gibt es immer die Sendungsverfolgung als Beweis.

    Wenn aber der schimmelige Fleck wirklich nur ein Fleck und nicht die halbe Decke ist, dann solltest du das mit der Mietminderung ganz schnell vergessen.

    Dann erzähl doch bitte mal, wie du den Wasserverbrauch verteilt hast, wenn ein Teil nach m² und der andere nach Personenzahl abgerechnet wurde. Der Fehler wurde doch in dem Moment gemacht, als mit einem Neumieter ein anderer Umlageschlüssel vereinbart wurde. Ich habe mich schon länger mit diesem Problem beschäftigt und dabe festgestellt, dass in einem Haus nur ein Verteilerschlüssel Gültigkeit haben kann, auch wenn es für den einzelnen Mieter ungerecht erscheint, wenn in den anderen gleich großen Wohnungen mehrere Personen wohnen.

    Einzige Lösung: auch für Kaltwasser Uhren, bleibt dann nur noch die gerechte Aufteilung des Mülls.

    Laut BGB, so ist ea auch in allen mir bekannten Mietverträgen vereinbart, ist die Umlage der Betriebskosten nach Wohnfläche zu erfolgen, wenn der Verbrauch nicht durch Messeinrichtungen (Wasseruhren) oder Verordnungen (Heizkostenverordnung) zu ermitteln ist. Die Vertragsparteien können aber auch einen Verteilerschlüssel nach Personenzahl beschließen.

    Der Verteilerschlüssel gilt dann für alle Wohnungen dieser Abrechnungseinheit. Das ist zwar im Gesetz nicht so explizit genannt, aber versuch mal eine gerechte Verteilung der Kosten vorzunehmen, wenn ein Teil der Wohnungen nach m² und der andere nach Personenzahl abgerechnet werden soll. Mit anderen Worten, der neue Mieter muss mit dem vorhandenen Verteilerschlüssel abgerechnet werden, einen anderen gibt es nicht, auch nicht per Mietvertrag.

    Was eine Frechheit ist entscheide ich und nicht du, das als Erwiderung. Und hier meine Antwort auf die erste Frage. Auch eine bewusst falsche Abrechnung der Nebenkosten berechtigt den Mieter, dass eine Richtigstellung erfolgt, wenn nötig unter Zuhilfenahme des Gerichts mit einer Zivilklage, aber nicht das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. War die Wohnung nach diesem Vorfall komplett unbewohnbar geworden? Nein! Also keine Fristlose.

    Zum Schluss noch vielen Dank im vorraus für Rat und das Lesen dieses langen Textes :)


    Nö, das habe ich mir nicht angetan. Wenn ich einen Roman lesen will, dann greife ich zu einem Thriller von Gard Sveen. In meinen Augen ist es eine Frechheit soviel Text zu fabrizieren, um Probleme mit einer Mietwohnung zu beschreiben.

    Kurze kappe Schilderungen genügen vollauf, um auf mietrechtliche Relevanz abgeklopft zu werden. Gefühle & Co. haben jetzt und erst recht vor Gericht keinen Einfluss darauf, was im BGB nachzulesen ist.

    Und nein, um fristlos zu kündigen reicht keiner der Gründe, bzw. auch nicht alle zusammen, aus. Bis zum 03.08. beweisbar kündigen, dann endet das Mietverhältnis am 31.10.2016

    Wenn ich an einer Mietsache einen Fehler/Mangel entdecke, dann warte ich nicht Monate, um diesen Mangel zu melden, sondern informiere den Vermieter sofort. Soviel zur rechtlichen Seite, das Weitere ist dir überlassen, wie du den Vermieter oder seine Verwalter überzeugst.

    Mal ganz ehrlich und unter uns. Wer im Dezember in einen noch nicht fertig gestellten Neubau zieht und erwartet, dass alles in Ordnung ist, stammt nicht von diesem Planeten. Und mit Außerirdischen habe ich bisher keine guten Erfahrungen gemacht.


    das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Heißt das ich soll einen liste für alle geschädigte Sachen machen und geschätzte preis dazu oder wie????????


    Damit wird sich kein Gericht befassen, glaube mir. Wenn du einen Schadensersatz einklagen willst, muss dieser Schaden mit Euro und Cent beziffert werden. Und irgendwelche Urkunden und Examensarbeiten haben nur ideellen Wert und der ist nicht zu beziffern. Darum unbedingt zu einem Anwat in die Beratung gehen.

    Es ist tatsächlich Zivilrecht und das muss man sich nithilfe eines Anwaltes erkämpfen, die Polizei kann und darf da nicht einschreiten.

    Zitat

    Die Sachen sind schon über 4000 Euro wert (war alle voll mit Staub, Schimmel, nass)


    Aber ganz ehrlich, wenn die Sachen diesen Wert haben, lagert man die in der Wohnung und nicht im Keller oder auf dem Dachboden.

    In meinem Mietvertrag stehen 20Quadratmeter Gartenanteilnutzung.


    Versuch doch mal zuerst heraus zu finden, was diese 20 m² an Miete ausmachen. Ich denke nichts, denn Gartenanteilnutzung heißt ja nicht, dass du diese Fläche gemietet hast. Und während der letzten 5 Jahre warst du nicht in der Lage, deine Gartennutzung durchzusetzen, fehlt dir wirklich der Mut, deinen Vermieter auf deine Rechte anzusprechen?

    Grundsätzlich gehört das Lasieren der Fenster von außen nicht zu den Schönheitsreparaturen, die ein Mieter ausführen muss, egal welcher Unsinn im Mietvertrag steht. Da die Renovierungsfristen nicht starr sind, durch die Verwendung von "im Allgemeinen" "cirka" gelten sie als weich und sind gültig.

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