Hallo zusammen!
Ich habe, wie viele vor mir, eine Frage zum Kündigungsverzicht. Letztendlich geht es darum, wie klar dieser formuliert sein muss. Reicht es wenn im Vertrag einfach die Ansage steht, dass der Vertrag in den nächsten 2 Jahren nicht ordentlich kündbar ist? Oder muss hier explizit von einem beidseitigem Kündigungsverzicht die Rede sein?
Der Wortlaut:
"Der Mietvertrag beginnt am 01.05.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit der
gesetzlichen Kündigungsfrist erstmals zum 30.04.2017 ordentlich gekündigt werden. Danach ist
eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der jeweils gesetzlich dazu vorgesehenen Frist
möglich."
Danke für Eure Hilfe!
Saru