Kündigungsverzicht, mal wieder

  • Hallo zusammen!

    Ich habe, wie viele vor mir, eine Frage zum Kündigungsverzicht. Letztendlich geht es darum, wie klar dieser formuliert sein muss. Reicht es wenn im Vertrag einfach die Ansage steht, dass der Vertrag in den nächsten 2 Jahren nicht ordentlich kündbar ist? Oder muss hier explizit von einem beidseitigem Kündigungsverzicht die Rede sein?

    Der Wortlaut:
    "Der Mietvertrag beginnt am 01.05.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit, kann jedoch mit der
    gesetzlichen Kündigungsfrist erstmals zum 30.04.2017 ordentlich gekündigt werden. Danach ist
    eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der jeweils gesetzlich dazu vorgesehenen Frist
    möglich."

    Danke für Eure Hilfe!
    Saru

  • Da nicht genannt ist, dass dieser Verzicht für Mieter und Vermieter gilt ist diese Klausel ungültig. Auch fehlt der Hinweis, dass das Recht zur außerordenlichen Kündigung davon nicht betroffen ist.

  • Auch fehlt der Hinweis, dass das Recht zur außerordenlichen Kündigung davon nicht betroffen ist.

    Beinhaltet das nicht der Text, da die ganze Zeit von ordentlichre Kündigung die Rede ist? Danke Auf jeden Fall erst mal für deine Antwort!

    Bezüglich des fehlenden Hinweises dass die Klausel nicht explizit für beide Seiten gilt: es ist ja davon die Rede, dass die Kündigung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich ist. Von einer speziellen Seite ist nicht die Rede, beinhaltet das nicht dass beide Seiten betroffen sind?

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