Falsche Nebenkostenabrechnung - Langzeit-Mängel - Fristlose Kündigung?!

  • Hallo zusammen,

    nach langer Überlegung, benötige ich mal etwas Rat. Leider ist es allerdings nicht ganz so simpel und wird dadurch relativ lang.

    Es fing damit an, dass ich am 01.06.2014 in eine neue Wohnung gezogen bin. Grund für den Umzug war ein Arbeitgeberwechsel.

    Die aktuelle Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines 3 Etagen-Hauses. Unter mir wohnt der Sohn des Vermieters mit seiner Freundin und zwei Kindern. Darunter ist mittlerweile ein Teppichladen und nebendran im Anbau ist ein Schuster.

    Bei der Besichtigung der Wohnung wurde uns gesagt, dass diese sich noch in der Renovierung befindet, da vorher über Elektro-öfen geheizt wurde etc. und das Bad komplett erneuert werden soll. Außerdem solle im Verlaufe des Herbstes oder Frühjahres 2015 das Dach neu geklammert werden und bei der Gelegenheit auch gedämmt werden.

    Bei einer Besichtigung, eine Woche vor Einzug, war das Bad bei weitem noch nicht fertig, was darin endete, dass am Tage des Umzuges das Bad nur eingeschränkt nutzbar war. Aber das ist mittlerweile durch. Allerdings waren noch einige Mängel vorhanden, die laut Vermieter in der nächsten Zeit erledigt werden sollten.

    Natürlich wollte ich mich erstmal in meiner neuen Umgebung eingewöhnen, so dass ich ihm sagte, dass es nicht eilt. Dann ging es langsam auf den Winter zu. Dabei musste man feststellen, dass die Heizung regelmäßig ausfällt. Grund dafür ist, dass sie zu klein dimensioniert ist für dieses Haus und auch die ursprüngliche Pumpe kaputt gegangen ist. Außerdem verliert die Heizungsleitung irgendwo auch Druck.

    Also waren Heinzungsausfälle die Regel. Dies wurde jedoch damit abgetan, dass es ja der erste Winter mit der Heizung wäre und sich dies erst einspielen müsste. Weiterhin haben wir im Bad bei geschlossenem Fenster und geschlossener Tür in Zeiten laufender Heizung nachts Temperaturen von etwa 11,7°C. Heizkörper ist dort keiner angebracht. Lediglich ein Elektroheizstrahler ist mittlerweile angebracht.

    Auch der Rest der Wohnung ist kaum beheizbar, so dass man bei auf maximum gestellte Heizkörperthermostate gerade so auf 21 oder 22°C kommt. Dies reicht ja an sich aus, allerdings müssen dafür alle Heizkörperthermostate auf Stufe 5 stehen.

    In der Zwischenzeit hatte es auch im Flur reingeregnet. Dies äußerte sich durch Wasserflecken und abplatzenden Putz am Deckenbereich.

    Die Nebenkostenabrechnung für das erste halbe Jahr verlief jedoch überraschenderweise positiv aus, so dass ich nur eine geringe Summe nachzahlen musste.

    Das mit den Mängeln blieb dann aber erstmal eine Weile so. Vergangenes Jahr im Sommer hatte ich dann im Wohnbereich Temperaturen von 33°C. Dies ließ sich auch nicht mit nächtlichem Lüften senken. Die Luft stand einfach so in der Wohnung.

    Im Verlaufe des Frühjahres/Sommers 2015 wurde dann auch eine Mängelliste aufgesetzt, damit man mal eine Übersicht bekam. Diese Liste bestand aus folgenden Mängeln:

    • Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur
    • Rollladen Wohnzimmer hängt
    • Balkontür schließt schlecht/hacklig
    • Boden Übergangsleiste Küche/Flur fehlt
    • Boden Übergangsleiste Wohnzimmer/Flur fehlt
    • Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt
    • Bad Silikonfugen
    • Toilette gelegentlich undicht
    • Heizkörper Bad möglich?! (Dachfenster undicht)
    • Balkon Fensterbank befestigen
    • Bauschaum an Türrahmen (Entfernen schwer möglich ohne Farbe zu beschädigen)
    • Rolladen Band im Schlafzimmer lässt sich nicht befestigen
    • Große Fuge in Küche reißt
    • Duschhalterung Bad wacklig
    • Klingelabdeckung und Stromabdeckungen Bad
    • Sicherungskasten Flur (Wackelkontakt und Abdeckung)
    • Wasserschaden Flur
    • Beleuchtung Treppenhaus geht nicht

    Nach mehrmaligem Androhen einer Mietminderung, kam jedes Mal der Vermieter und hat ein paar Mängel behoben. Leider bin ich ein recht gutmütiger Mensch, so dass ich die Mietminderung dann erstmal zurückgezogen habe. Jedoch wiederholt sich dies seit einer Weile.

    Nun sind zwar einige Dinge behoben, allerdings auch einiges hinzu gekommen. Die aktuelle Liste schaut so aus:

    • Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur (Teilweise behoben. Restliche werden als optischer Mangel hingenommen und akzeptiert.)
    • Rollladen Wohnzimmer hängt
    • Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt (kann nicht angebracht werden, wegen Fehler beim Fliesenverlegen)
    • Bad Silikonfugen (Teilweise neu gezogen... Weitere undicht, so dass wasser unter die Fugen dringt.)
    • Heizkörper Bad (mittlerweile seitens Vermieter ausgeschlossen. Es soll aber ein neues Fenster rein, sobald das Dach gemacht wird.)
    • Große Fuge in Küche reißt (selber erledigt zum Teil, weiterhin Ausbesserungsbedarf)
    • Duschhalterung Bad wacklig (selber erledigt)
    • Wasserschaden zweites Schlafzimmer (Dafür wenigstens das im Flur nach etwa einem Jahr behoben...)
    • Fliesen in der Dusche platzen ab. Teilweise gebrochen/gerissen. Ganze Fliesen, sowie halbe ausgebrochen (Schnittgefahr beim Duschen)
    • Beleuchtung Treppenhaus geht nicht

    (Einiges wurde von mir selber behoben...)

    Weiterhin gab es in der Zwischenzeit die zweite Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2015. Diese fiel nicht so positiv aus, so dass sich eine Nebenkostennachzahlung i.H.v. ca. 2000(!) Euro ergeben hatte. Dies machte mich natürlich stutzig, so dass ich sie mir etwas genauer angeschaut habe. (Die Rechnung von davor natürlich auch.) Dabei musste ich feststellen, dass mir beispielsweise wöchentliche "Gebäudereinigungskosten" angerechnet werden. Allerdings wurde ich bei Einzug gefragt, ob ich ebenfalls die Reinigung im Wechsel mit den anderen Mietern übernehmen würde. Natürlich habe ich dem zugestimmt. Nach einiger Zeit habe ich mich bei den anderen Mietern nach dem Putzplan erkundigt, worauf hin mit die nette Nachbarin sagte, dass ich mir keine Gedanken machen solle, da es so schnell gehen würde, würde sie die Reinigung eben machen. (Wir hatten uns bereits in der Vergangenheit öfter gegenseitig geholfen. Bsp. als ihre Waschmaschine kaputt war über 2 Monate, konnte sie bei mir ihre Wäsche waschen etc.)

    Als ich die Abrechnung und die Kosten darauf gesehen habe, bin ich runter zu meiner Nachbarin und habe sie gefragt wie oft sie putzt und ob sie etwas dafür bekommt. Sie hat einmal im Monat feucht durch das Treppenhaus geputzt. Bekommen hat sie dafür allerdings nichts. Im Gegenteil, bei einem Blick auf ihre eigene Nebenkostenabrechnung musste sie feststellen, dass sie diese Kosten ebenfalls bezahlt. (Zum Verständnis: Die Nachbarn bestehen aus der besagten Frau und dem Sohn des Vermieters und beide haben jeweils ein Kind.)

    Natürlich habe ich dann versucht den Vermieter zu erreichen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dieser sollte in zwei Wochen sein. Was genau ich besprechen wollte habe ich dem Vermieter allerdings noch nicht gesagt, um ihm keine Zeit zur Vorbereitung zu lassen. Lediglich, dass es um die Nebenkostenabrechnung geht, habe ich gesagt. Zwischen dem Telefonat zur Vereinbarung des Termins und dem Termin hat der Vermieter bei meiner Nachbarin angerufen und erstmal gefragt, wie oft sie putzt und wer die Mülltonnen rausbringt. Dies hat sie mir aufgrund unseres guten Verhältnisses erzählt.

    Am Tag der Besprechung bin ich zum Vermieter und habe sie zur Rede gestellt. Daraufhin hat er mir gesagt, dass seine "Schwiegertochter" (meine Nachbarin) ja die Gebäudereinigung wöchentlich vornehmen würde und außerdem die Mülltonnen immer rausbringen würde. Als ich dann eine Rechnung für die "Gebäudereinigung" sehen wollte, hat er mir eine an sich selber gestellte Rechnung über diesen Posten gezeigt. Da habe ich ihm gesagt, dass wir das Gerspräch auch direkt lassen können und ich das über einen Anwalt laufen lassen kann, wenn man vor hat mich zu verarschen.

    Weiterhin hatten wir uns im Verlaufe der Mietzeit über zu volle Mülltonnen beschwert, was daran lag, dass unsere Nachbarn den Müll nicht trennen. Der Vermieter hat daraufhin eine zweite Mülltonne für uns gestellt. Allerdings werden nun auch die Müllkosten komplett durch zwei geteilt. Also bei 6 Hausbewohnern zahle ich trotzdem 50% der Müllkosten. Dies habe ich dann jedoch mit der Aussage, dass dann bitte auch niemand mehr Müll in meiner schwarzen Tonne entsorgt akzeptiert.

    Weiterhin habe ich bemängelt, dass die beiden im Haus befindlichen Gewerbe nicht bei den Kosten der Mülltonnen und Reinigung beteiligt werden. Dies liegt laut dem Vermieter daran, dass diese die Mülltonnen nicht nutzen. Bezüglich Gebäudereinigung sagte man, dass dies schwer möglich wäre, da diese ja nur den Eingangsbereich des Gebäudes nutzen.

    So, um langsam zum Ende zu kommen bleibt noch ein Punkt: Mir wurde bei Besichtigung und Einzug kein Energieausweis ausgehändigt. Dies habe ich nun bemängelt bei der Besprechung bezüglich Nebenkostenabrechnung und der Vermieter sicherte mir zu diesen nach Erneuerung/Renovierung des Daches auszuhändigen. Dies habe ich abgelehnt und einen sofortigen gefordert. Vor drei Wochen schrieb mir nun der Vermieter, dass er einen hätte und diesen im Hausflur aushängen würde. Nach wie vor ist dies nicht passiert. Weiterhin bezweifel ich, dass er einen bedarforientierten Energienachweis erstellt hat (da kein Gutachter da war), sondern nur einen verbrauchsorientierten. Nach den Kriterien und meines Wissens ist dies jedoch nicht zulässig.

    Außerdem ist jetzt wohl mehr oder weniger gesagt wurden, dass das Dach erst 2017 gemacht werden soll. (Ursprünglich war noch 2014 gesagt wurden.) Somit wird auch das Fenster im Bad erst dann gemacht und ich habe wieder einen Winter mit 11°C vor mir.

    Mittlerweile habe ich wieder stressbedingte Magenbeschwerden. Diese waren bereits der Grund für meinen vorherigen Arbeitgeberwechsel und sind nun wohl wegen dem hier genannten Stress zurück.

    Ich habe nun am Donnerstag die Möglichkeit zwei andere Wohnungen zu besichtigen und aufgrund des schwierigen Wohnungsmarktes im südhessischen Raum, möchte ich natürlich zeitnah Zusagen und wegen dem oben genannten Vorkommnissen auch zeitnah umziehen.

    Ist eine fristlose Kündigung wegen den oben genannten Abläufen, Vorkomnissen und der Situation möglich?

    Die "bewusst" falsche Abrechnung und die restlichen Mängel sollten mir das eigentlich "ermöglichen" oder?

    Zum Schluss noch vielen Dank im vorraus für Rat und das Lesen dieses langen Textes :)

  • Zum Schluss noch vielen Dank im vorraus für Rat und das Lesen dieses langen Textes :)


    Nö, das habe ich mir nicht angetan. Wenn ich einen Roman lesen will, dann greife ich zu einem Thriller von Gard Sveen. In meinen Augen ist es eine Frechheit soviel Text zu fabrizieren, um Probleme mit einer Mietwohnung zu beschreiben.

    Kurze kappe Schilderungen genügen vollauf, um auf mietrechtliche Relevanz abgeklopft zu werden. Gefühle & Co. haben jetzt und erst recht vor Gericht keinen Einfluss darauf, was im BGB nachzulesen ist.

    Und nein, um fristlos zu kündigen reicht keiner der Gründe, bzw. auch nicht alle zusammen, aus. Bis zum 03.08. beweisbar kündigen, dann endet das Mietverhältnis am 31.10.2016

  • Also erstmal ist es keine Frechheit, da meine Probleme mit der Mietwohnung eben dementsprechend viel ist... Wenn man kein Interesse hat dies zu lesen, oder eine richtige Antwort drauf zu verfassen, steht es Ihnen ja frei zu lesen oder eben nicht! Es tut mir leid, falls es wie ein "Zwang" vorgekommen ist.

    Zweitens sollte doch eine Kündigung wegen schwerer Vertragsverletzung möglich sein, aufgrund der bewusst falschen Abrechnung der Nebenkosten seitens des Vermieters, oder?

  • Was eine Frechheit ist entscheide ich und nicht du, das als Erwiderung. Und hier meine Antwort auf die erste Frage. Auch eine bewusst falsche Abrechnung der Nebenkosten berechtigt den Mieter, dass eine Richtigstellung erfolgt, wenn nötig unter Zuhilfenahme des Gerichts mit einer Zivilklage, aber nicht das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. War die Wohnung nach diesem Vorfall komplett unbewohnbar geworden? Nein! Also keine Fristlose.

  • Also ich werde nun nicht mehr auf die Frechheit eingehen, aber schon eigenartig, wie man hier aufgenommen wird... Und es wäre nett, wenn Sie antworten, wenn Sie meinen Beitrag auch komplett gelesen haben. Ansonsten bringt mir das Ganze relativ wenig.

    Nochmal zum Thema:
    Das LG Gießen hat im Urteil vom 12.6.1996, Az. 1 S 571/95, WM 1996 S. 767 einer fristlosen Kündigung wegen bewusst falsch abgerechneter Nerbenkosten und gefälschten Belegen zugestimmt. Allerdings weiß ich nicht, ob eine an sich selber gerichtete Rechnung ein gefälschter Beleg ist.

  • Ein LG Urteil ist jedoch nicht allumfassend anwendbar.


    Das ist der Grund, warum ich hier meine weiteren Umstände so umfangreich schildere und versuche die Situation genau zu beschreiben, da dies ja nicht der einzige Anlass ist.

  • Ich kann an Ihrer Stelle wirklich nur empfehlen, einen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen, eben da Ihr Fall sehr umfangreich ist.

    Okay, dachte mir schon, dass es zu umfangreich ist. Trotzdem vielen Dank!

  • Hallo VerärgerterMieter,

    boar ist das ein Text da oben,
    dazu gleich mehr....
    Zunächst dazu

    Allerdings weiß ich nicht, ob eine an sich selber gerichtete Rechnung ein gefälschter Beleg ist.

    Nein, das ist kein gefälschter Beleg sondern zulässig.

    Zitat von Zitat BetrKV §1

    ...Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.


    VG Syker

  • nach langer Überlegung, benötige ich mal etwas Rat. Leider ist es allerdings nicht ganz so simpel und wird dadurch relativ lang.

    Dein Problem ist eigentlich nichts besonderes,
    sodass auch ich einen solch elend langen Text für überflüssig halte.
    Du bekommst hier auch bestimmt keinen Rat sondern Meinungen von Leuten mit etwas Erfahrung
    (mal mehr und mal ganz wenig),
    die sich in Ihrer Freizeit mit den Problemen eines TE beschäftigen und hier antworten geben!
    Ratschläge gibt es gegen harte Euronen beim Fachanwalt



    Es fing damit an, dass ich am 01.06.2014 in eine neue Wohnung gezogen bin. Grund für den Umzug war ein Arbeitgeberwechsel.

    Die aktuelle Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines 3 Etagen-Hauses. Unter mir wohnt der Sohn des Vermieters mit seiner Freundin und zwei Kindern. Darunter ist mittlerweile ein Teppichladen und nebendran im Anbau ist ein Schuster.

    Abgesehen von evtl. dem angegebenen Datum völlig uninteressant



    Bei der Besichtigung der Wohnung wurde uns gesagt, dass diese sich noch in der Renovierung befindet, da vorher über Elektro-öfen geheizt wurde etc. und das Bad komplett erneuert werden soll. Außerdem solle im Verlaufe des Herbstes oder Frühjahres 2015 das Dach neu geklammert werden und bei der Gelegenheit auch gedämmt werden.

    Irgendetwas insbesondere zum Dach im MV schriftlich festgehalten,
    oder nur BlaBla das nicht beweisbar ist?



    Bei einer Besichtigung, eine Woche vor Einzug, war das Bad bei weitem noch nicht fertig, was darin endete, dass am Tage des Umzuges das Bad nur eingeschränkt nutzbar war. Aber das ist mittlerweile durch.

    Ist erledigt - also uninteressant



    Allerdings waren noch einige Mängel vorhanden, die laut Vermieter in der nächsten Zeit erledigt werden sollten.

    Nachweisbar schriftlich?



    Natürlich wollte ich mich erstmal in meiner neuen Umgebung eingewöhnen, so dass ich ihm sagte, dass es nicht eilt. Dann ging es langsam auf den Winter zu. Dabei musste man feststellen, dass die Heizung regelmäßig ausfällt. Grund dafür ist, dass sie zu klein dimensioniert ist für dieses Haus und auch die ursprüngliche Pumpe kaputt gegangen ist. Außerdem verliert die Heizungsleitung irgendwo auch Druck.

    Hä??? Du willst dich in einer Ruine einleben,
    und gibt's dem VM zusätzlich Zeit Mängel zu beheben?
    Und jetzt kommst du auf die Idee eine außerordentliche Kündigung aussprechen zu wollen?
    Woher weißt du das die Heizung zu kein dimensioniert ist,
    und deswegen ausfällt?
    Wurde deine WHG zusätzlich an eine bestehende Zentralheizung angeschlossen?


    Also waren Heinzungsausfälle die Regel. Dies wurde jedoch damit abgetan, dass es ja der erste Winter mit der Heizung wäre und sich dies erst einspielen müsste. Weiterhin haben wir im Bad bei geschlossenem Fenster und geschlossener Tür in Zeiten laufender Heizung nachts Temperaturen von etwa 11,7°C. Heizkörper ist dort keiner angebracht. Lediglich ein Elektroheizstrahler ist mittlerweile angebracht.

    Die fehlende Heizmöglichkeit im Bad ist ein ursprünglicher Mangel der offensichtlich mittlerweile behoben ist.



    Auch der Rest der Wohnung ist kaum beheizbar, so dass man bei auf maximum gestellte Heizkörperthermostate gerade so auf 21 oder 22°C kommt. Dies reicht ja an sich aus, allerdings müssen dafür alle Heizkörperthermostate auf Stufe 5 stehen.

    Die erreichten Temperaturen sind in Ordnung,
    also keinerlei Mangel und wie schon so einiges völlig uninteressant.
    Und die Funktionsweise von HK-Thermostaten ließt du bei Google oder Wiki nach!



    In der Zwischenzeit hatte es auch im Flur reingeregnet. Dies äußerte sich durch Wasserflecken und abplatzenden Putz am Deckenbereich.

    OK endlich ein wirklicher Mangel.
    Wurde der Mangel nachweisbar schriftlich beim VM gemeldet?
    Wurde der Mangel zwischenzeitlich beseitigt oder besteht der Mangel immer noch?



    Die Nebenkostenabrechnung für das erste halbe Jahr verlief jedoch überraschenderweise positiv aus, so dass ich nur eine geringe Summe nachzahlen musste.

    Warum steht das hier?
    die Nebenkosten Abrechnung behandelst du doch später



    Das mit den Mängeln blieb dann aber erstmal eine Weile so. Vergangenes Jahr im Sommer hatte ich dann im Wohnbereich Temperaturen von 33°C. Dies ließ sich auch nicht mit nächtlichem Lüften senken. Die Luft stand einfach so in der Wohnung.

    Aha...


    Im Verlaufe des Frühjahres/Sommers 2015 wurde dann auch eine Mängelliste aufgesetzt, damit man mal eine Übersicht bekam. Diese Liste bestand aus folgenden Mängeln:

    • Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur
    • Rollladen Wohnzimmer hängt
    • Balkontür schließt schlecht/hacklig
    • Boden Übergangsleiste Küche/Flur fehlt
    • Boden Übergangsleiste Wohnzimmer/Flur fehlt
    • Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt
    • Bad Silikonfugen
    • Toilette gelegentlich undicht
    • Heizkörper Bad möglich?! (Dachfenster undicht)
    • Balkon Fensterbank befestigen
    • Bauschaum an Türrahmen (Entfernen schwer möglich ohne Farbe zu beschädigen)
    • Rolladen Band im Schlafzimmer lässt sich nicht befestigen
    • Große Fuge in Küche reißt
    • Duschhalterung Bad wacklig
    • Klingelabdeckung und Stromabdeckungen Bad
    • Sicherungskasten Flur (Wackelkontakt und Abdeckung)
    • Wasserschaden Flur
    • Beleuchtung Treppenhaus geht nicht

    Nach mehrmaligem Androhen einer Mietminderung, kam jedes Mal der Vermieter und hat ein paar Mängel behoben. Leider bin ich ein recht gutmütiger Mensch, so dass ich die Mietminderung dann erstmal zurückgezogen habe. Jedoch wiederholt sich dies seit einer Weile.

    Welche der Mängel bestanden beim Einzug?
    Welche bei Einzug bestehende Mängel hat der VM nachweisbar schriftlich zugesichert zu beseitigen?

    Wahrscheinlich begründet sich aus deinen Antworten,
    das eine Mietminderung unberechtigt gewesen wäre,
    und somit war es gut die Mietminderung nicht durchzuziehen.


    Nun sind zwar einige Dinge behoben, allerdings auch einiges hinzu gekommen. Die aktuelle Liste schaut so aus:

    • Risse in Küche, Wohnzimmer, Flur (Teilweise behoben. Restliche werden als optischer Mangel hingenommen und akzeptiert.)
    • Rollladen Wohnzimmer hängt
    • Boden Übergangsleiste Bad/Flur fehlt (kann nicht angebracht werden, wegen Fehler beim Fliesenverlegen)
    • Bad Silikonfugen (Teilweise neu gezogen... Weitere undicht, so dass wasser unter die Fugen dringt.)
    • Heizkörper Bad (mittlerweile seitens Vermieter ausgeschlossen. Es soll aber ein neues Fenster rein, sobald das Dach gemacht wird.)
    • Große Fuge in Küche reißt (selber erledigt zum Teil, weiterhin Ausbesserungsbedarf)
    • Duschhalterung Bad wacklig (selber erledigt)
    • Wasserschaden zweites Schlafzimmer (Dafür wenigstens das im Flur nach etwa einem Jahr behoben...)
    • Fliesen in der Dusche platzen ab. Teilweise gebrochen/gerissen. Ganze Fliesen, sowie halbe ausgebrochen (Schnittgefahr beim Duschen)
    • Beleuchtung Treppenhaus geht nicht

    Da fast die gleichen Punkte, Antwort wie zuvor...
    Was mich grad aber noch stutzig macht hast du HK im Bad in deinen Listen,
    der Mangel wurde doch oben weiter schon behoben,
    das Bad ist beheizbar...



    (Einiges wurde von mir selber behoben...)

    Und warum steht der ganze kram dann hier noch?


    Weiterhin gab es in der Zwischenzeit die zweite Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2015. Diese fiel nicht so positiv aus, so dass sich eine Nebenkostennachzahlung i.H.v. ca. 2000(!) Euro ergeben hatte. Dies machte mich natürlich stutzig, so dass ich sie mir etwas genauer angeschaut habe. (Die Rechnung von davor natürlich auch.) Dabei musste ich feststellen, dass mir beispielsweise wöchentliche "Gebäudereinigungskosten" angerechnet werden. Allerdings wurde ich bei Einzug gefragt, ob ich ebenfalls die Reinigung im Wechsel mit den anderen Mietern übernehmen würde. Natürlich habe ich dem zugestimmt. Nach einiger Zeit habe ich mich bei den anderen Mietern nach dem Putzplan erkundigt, worauf hin mit die nette Nachbarin sagte, dass ich mir keine Gedanken machen solle, da es so schnell gehen würde, würde sie die Reinigung eben machen. (Wir hatten uns bereits in der Vergangenheit öfter gegenseitig geholfen. Bsp. als ihre Waschmaschine kaputt war über 2 Monate, konnte sie bei mir ihre Wäsche waschen etc.)

    Jetzt wird es mal interessant...
    Der Nachzahlbetrag (ggf. auch Guthaben) sind völlig uninteressant,
    einzig auschlaggebend sind die Abrechungssummen.

    zur Gebäudereinigung: Was gefragt wurde ist für die Abrechung unerheblich,
    was steht zur Gebäudereinigung in deinem MV?
    Die Waschmaschine deiner Nachbarin wird hier nicht repariert



    Als ich die Abrechnung und die Kosten darauf gesehen habe, bin ich runter zu meiner Nachbarin und habe sie gefragt wie oft sie putzt und ob sie etwas dafür bekommt. Sie hat einmal im Monat feucht durch das Treppenhaus geputzt. Bekommen hat sie dafür allerdings nichts. Im Gegenteil, bei einem Blick auf ihre eigene Nebenkostenabrechnung musste sie feststellen, dass sie diese Kosten ebenfalls bezahlt. (Zum Verständnis: Die Nachbarn bestehen aus der besagten Frau und dem Sohn des Vermieters und beide haben jeweils ein Kind.)

    Sodom und Gomorra bei den Nachbarn interessiert mich nicht.
    Auch bei der Nachbarin ist die Umlage der Gebäudereinigungskosten wirksam im MV vereinbart?



    Natürlich habe ich dann versucht den Vermieter zu erreichen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Dieser sollte in zwei Wochen sein. Was genau ich besprechen wollte habe ich dem Vermieter allerdings noch nicht gesagt, um ihm keine Zeit zur Vorbereitung zu lassen. Lediglich, dass es um die Nebenkostenabrechnung geht, habe ich gesagt. Zwischen dem Telefonat zur Vereinbarung des Termins und dem Termin hat der Vermieter bei meiner Nachbarin angerufen und erstmal gefragt, wie oft sie putzt und wer die Mülltonnen rausbringt. Dies hat sie mir aufgrund unseres guten Verhältnisses erzählt.

    Ich hab gestern mit dem Kaiser von China telefoniert,
    stell dir vor da ist grad ein Sack Reis umgefallen...



    Am Tag der Besprechung bin ich zum Vermieter und habe sie zur Rede gestellt. Daraufhin hat er mir gesagt, dass seine "Schwiegertochter" (meine Nachbarin) ja die Gebäudereinigung wöchentlich vornehmen würde und außerdem die Mülltonnen immer rausbringen würde. Als ich dann eine Rechnung für die "Gebäudereinigung" sehen wollte, hat er mir eine an sich selber gestellte Rechnung über diesen Posten gezeigt. Da habe ich ihm gesagt, dass wir das Gerspräch auch direkt lassen können und ich das über einen Anwalt laufen lassen kann, wenn man vor hat mich zu verarschen.

    Oh weia da hast du dich richtig von der Mieter-Seite gezeigt...
    Und was hat es gebracht?
    Wie ich dir ja schon geschrieben habe ist das mit der Rechnung durchaus rechtskonform...



    Weiterhin hatten wir uns im Verlaufe der Mietzeit über zu volle Mülltonnen beschwert, was daran lag, dass unsere Nachbarn den Müll nicht trennen. Der Vermieter hat daraufhin eine zweite Mülltonne für uns gestellt. Allerdings werden nun auch die Müllkosten komplett durch zwei geteilt. Also bei 6 Hausbewohnern zahle ich trotzdem 50% der Müllkosten. Dies habe ich dann jedoch mit der Aussage, dass dann bitte auch niemand mehr Müll in meiner schwarzen Tonne entsorgt akzeptiert.

    Wie genau ist die Umlage der Müllkosten im MV vereinbart?
    Ich vermute das der VM sich nur strickt an den MV hält.


    Weiterhin habe ich bemängelt, dass die beiden im Haus befindlichen Gewerbe nicht bei den Kosten der Mülltonnen und Reinigung beteiligt werden. Dies liegt laut dem Vermieter daran, dass diese die Mülltonnen nicht nutzen. Bezüglich Gebäudereinigung sagte man, dass dies schwer möglich wäre, da diese ja nur den Eingangsbereich des Gebäudes nutzen.

    Vorababgrenzung zwischen Wohn und Gewerbe ist durchaus rechtmäßig



    So, um langsam zum Ende zu kommen bleibt noch ein Punkt:

    Na endlich ...



    Mir wurde bei Besichtigung und Einzug kein Energieausweis ausgehändigt. Dies habe ich nun bemängelt bei der Besprechung bezüglich Nebenkostenabrechnung und der Vermieter sicherte mir zu diesen nach Erneuerung/Renovierung des Daches auszuhändigen. Dies habe ich abgelehnt und einen sofortigen gefordert. Vor drei Wochen schrieb mir nun der Vermieter, dass er einen hätte und diesen im Hausflur aushängen würde. Nach wie vor ist dies nicht passiert. Weiterhin bezweifel ich, dass er einen bedarforientierten Energienachweis erstellt hat (da kein Gutachter da war), sondern nur einen verbrauchsorientierten. Nach den Kriterien und meines Wissens ist dies jedoch nicht zulässig.

    Auch wenn dir das jetzt bestimmt nicht gefällt,
    braucht auch für ein Bedarfsausweis kein Gutachter ins Haus kommen,
    dies kann auch durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (Baupläne, Selbstaufmaß) geschehen.
    Außerdem woher weißt du das ein Bedarfsausweis für das Haus in dem du wohnst vorgeschrieben ist?

    Des weiteren bist du kurz nach Inkrafttreten der neuen EnEV eingezogen,
    bei Abschluss des MV könnte noch die EnEV gegolten haben.
    danach hättest du nachträglich keinerlei Handhabe,
    wenn du bei Besichtigung keinen Einblick in den Energieausweis genommen hast.



    Außerdem ist jetzt wohl mehr oder weniger gesagt wurden, dass das Dach erst 2017 gemacht werden soll. (Ursprünglich war noch 2014 gesagt wurden.) Somit wird auch das Fenster im Bad erst dann gemacht und ich habe wieder einen Winter mit 11°C vor mir.


    So, um langsam zum Ende zu kommen bleibt noch ein Punkt:

    Na endlich ...
    [/QUOTE]

    Du wolltest doch zum Ende kommen ...*OMG*

    Hast du eine nachweisbar schriftliche Zusage das das Dach zu einem bestimmten Termin gemacht werden soll?
    Warum 11°C im Winter du hast doch einen Heizstrahler bekommen.


    Mittlerweile habe ich wieder stressbedingte Magenbeschwerden. Diese waren bereits der Grund für meinen vorherigen Arbeitgeberwechsel und sind nun wohl wegen dem hier genannten Stress zurück.

    Ja und?
    Wenn dir die Wohnung nun doch nicht gefällt bleibt es dir unbenommen umzuziehen.



    Ich habe nun am Donnerstag die Möglichkeit zwei andere Wohnungen zu besichtigen und aufgrund des schwierigen Wohnungsmarktes im südhessischen Raum, möchte ich natürlich zeitnah Zusagen und wegen dem oben genannten Vorkommnissen auch zeitnah umziehen.

    Kluge Entscheidung!



    Ist eine fristlose Kündigung wegen den oben genannten Abläufen, Vorkomnissen und der Situation möglich?
    Die "bewusst" falsche Abrechnung und die restlichen Mängel sollten mir das eigentlich "ermöglichen" oder?

    Wie auch schon von den anderen geschrieben,
    begründet das keine Außerordentliche Kündigung.
    Wozu auch? Du brauchst ja die Wohnung noch zumindest solange bis du in die neue Wohnung kannst.
    Evtl. muss du da auch noch was renovieren, dann umziehen, und zu guter letzt noch
    die jetzige Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand versetzten.
    Dazu benötigt man immer mehrere Tage.

    VG Syker

  • Hallo zusammen, ...
    Zum Schluss noch vielen Dank im vorraus für Rat und das Lesen dieses langen Textes :)


    Auch ich weigere mich, diesen Roman zu lesen.

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