Beiträge von Mainschwimmer

    Zitat

    Meine Frage ist nun, wo fange ich an.

    Am besten, dass man sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lässt, in wie weit der Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet sein könnte, weil der Verkauf des Hauses bei Anmietung zu erkennen hätte sein müssen.

    Diese Beweisführung dürfte aber nur sehr schwer zu erbringen sein, weil ja nur mündliche Absichtserklärungen vorliegen, auf die man sich kaum stützen kann.

    Zitat

    wenn es einen mündl. Mietvertrag gibt, an das Geld zu kommen.

    Frage. Wie will man sich auf einen mündlichen Vertrag berufen, wenn die Wohnung bereits per schriftlichem Mietvertrag vermietet war? Für Ansprüche aus dem Mietvertrag ist immer der Vertragspartner in der Pflicht!

    Wieso mündlicher Vertrag? Du hast einen schriftlichen Mietvertrag mit der Mieterin abgeschlossen, deshalb ist sie auch nur für die Zahlung der Miete verantwortlich. Sofort Mahnbescheid beantragen, auch wenn sie Geld vom Jobcenter bekommt, das wird sich auch mal wieder ändern.

    Aus Mietrechtlexikon.de

    Enthält die Betriebskostenabrechnung Fehler, so ist der Mieter verpflichtet, seinen Einwendungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Zugang der Betriebs-kostenabrechnung dem Vermieter mitzuteilen § 556 Abs 3 BGB). Nach Ablauf der Frist hat der Mieter dieses Recht nicht mehr. Die Betriebskostenabrehnung wird spätestens dann in voller Höhe fällig.

    Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Fälligkeit

    Zitat

    Ich habe gehört,dass es ein neues Gesetzt gibt, wo es egal ist wie lange du schon in der Wohnung lebst und du "nur" 3 Monate Kündigungsfrist hast.

    Diese verkürzte Frist gilt nur für den Mieter, für den Vermieter würde bei dieser langen Mietzeit eine Frist von 9 Monaten gelten.

    Aber auch der neue Eigentümer kann nicht grundlos kündigen. Er braucht einen der 3 zulässigen Kündigungsgründe:

    Kündigungsgründe:
    Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Wohnung nachweisen können (§ 573 Abs 1 BGB). Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters kann in den folgenden 3 Fällen bestehen. Diese vom Gesetz vorgegebene Liste ist abschließend. Andere Gründe sind gesetzlich nicht vorgesehen. Danach kann der Vermieter kündigen, wenn......

    · der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat § 573 Abs II Nr. 1 BGB Einzelheiten dazu siehe >>> Pflichtverletzung
    · er die Wohnung für sich oder Familienangehörige benötigt - Eigenbedarf - § 573 Abs I Nr. 2 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Eigenbedarf
    · er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist § 573 Abs II Nr. 3 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Verwertungskündigung.
    (aus Mietrechtslexikon.de)

    Zitat

    ich hab echt keine ahnung was ich machen soll. muss ich es mir gefallen lassen oder nicht?

    Wer soll sich denn deine Geschichte durchlesen und Wichtiges von Unwichtigem trennen? Was ihr mit dem Nachbarn macht oder nicht, hat mit Mietrecht nichts zu tun.

    Zitat

    eigentlich müsste doch mein vermieter eine gewisse summe jährlich in das haus stecken für reparaturen und so oder nicht?

    Von welchem Geld, wenn ihr ne Flatrate habt, wird für Reparaturen wohl nichts übrig bleiben.

    Aber wenn du wirkliche Ratschläge suchst, dann schreib noch mal neu. Und dann bitte nur Fakten, keine Geschichten darüber, was der Nachbar macht.

    Zitat

    Wir sind vor ungefähr 6 Monaten in eine Mietwohnung in einem 9 Fam.Haus eingezogen und nach 2 Monaten wurden einige der Wohnungen verkauft,also Umgewandelt in Eigentumswohnungen ( es sollen aber alle 9 verkauft werden)

    Gegen diese Kündigung seit ihr ja erst auf Jahre auf der sicheren Seite.

    Zitat

    und wir sollten uns bitte mit diesen in Verbindung setzten wegen der Bankdaten???

    Miete ist zwar eine Bringschuld. Dazu gehört aber unter zivilisierten Menschen auch, dass dem Mieter die neuen Bankdaten genannt werden. Die Hausverwaltung scheint aus dem hinteren Ural zu stammen, richtig?

    Fordere von der Verwaltung die Bankdaten eurer neuen Vermieter und ja, überweise die Nebenkosten weiterhin an die HV. Ist zwar ein wenig ungewöhnlich, aber garantiert nicht illegal.

    Es wimmelt in diesem Forum von Beiträgen zum gleichen Thema. Darum bitte die Suchfunktion nutzen und lesen. Dabei dürfte es zweitrangig sein, ob der Lärm von einer Stereo-Anlage, dem Fernseher oder einem Tischkicker kommt.

    1. Wenn ein Mieter nicht in der Lage ist, sich übers Internet und den Möglichkeiten darin über seine tatsächliche Kündigungsfrist zu informieren, den bestraft das Leben. Es ist ja auch nicht so, dass dieses Thema mehr als ausgiebig in den Medien behandelt wurde. Mit Sicherheit auch in der BZ.

    2. Wer dann eine Kündigung mit dem Satz: "So schnell wie möglich" schreibt, darf sich nicht wundern, wenn nun der Vermieter die richtige Frist akzeptiert.

    3. Wenn jetzt der Vermieter so kulant ist und die Kündigung nicht durchzieht (er muss es nicht, denn eine Kündigung kann der Mieter nicht zurücknehmen), dann muss man in den sauren Apfel beißen und die Wohnung renoviert zurück geben.

    4. Was ist angenehmer, wenn der Vermieter die von euch geschriebene Kündigung mit aller Macht durchzieht, oder ihr schwingt die Farbrolle?

    Zitat

    Habe nun im Feb 2012 die Nebenkostennachzahlung für Nov11+Dez11 bekommen und soll demnach 249eu nachzahlen. Das erschien mir ziemlich hoch und habe sie daraufhin prüfen lassen

    Da habe ich sofort 2 Anmerkungen. 1. In diesen beiden Monaten wurde auf Deubel komm raus geheizt. Es waren also keine Sommermonate da, in denen man nicht heizte, aber ein kleines Guthaben bei den Heizkosten ansammeln konnte. 2. Wer hat diese Abrechnung geprüft, Anwalt, Mieterverein oder ein guter Bekannter?

    Zitat

    Naja, mein Vermieter erhielt daraufhin Post,

    Ich frage noch einmal, von wem. Ich sehe es nämlich nicht ein, dass dieses Forum dazu missbraucht wird, um die Arbeit von Anwälten oder Mietervereinen zu überprüfen.

    Darum bitte alle Karten auf den Tisch legen, wer noch an diesem Problem abeitet.

    Zitat

    gibt es da ein urrteil?????

    Klar, Urteile gibt es wie Sand am Meer und täglich kommen ein paar Tausend dazu. Wenn du aber glaubst, dass ich jetzt das Suchen anfange, dann hast du dich getäuscht.

    Bei der nächsten Frage solltest du vielleicht doppelt so viele ? verwenden. Macht sich noch besser im Text.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!