ZitatMeine Frage ist nun, wo fange ich an.
Am besten, dass man sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lässt, in wie weit der Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet sein könnte, weil der Verkauf des Hauses bei Anmietung zu erkennen hätte sein müssen.
Diese Beweisführung dürfte aber nur sehr schwer zu erbringen sein, weil ja nur mündliche Absichtserklärungen vorliegen, auf die man sich kaum stützen kann.