VM will Haus verkaufen, Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo,

    wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Die andere Hälfte steht leer. Beide gehören einem Vermieter. Er möchte beide Häuser jetzt verkaufen - ist ja so auch ok. Er kam auch schon mit evtl. Käufern, die jedesmal gesagt haben, wenn sie beide Häuser kaufen, wollen sie aber Eigenbedarf an unser Haus stellen. Unser VM hat das Haus auf jeder Immo- Seite die das Internet hergibt und jede Zeitung in der Umgebung inseriert. Gibt es für uns eine Möglichkeit zu sagen, wir müssen die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten auf Grund dessen er das Haus ja verkaufen will. Wir hoffen das es da ein Schlupfloch gibt. Für Antworten und Tips wären wir sehr dankbar.

    Gruß stemel

  • Gibt es für uns eine Möglichkeit zu sagen, wir müssen die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten auf Grund dessen er das Haus ja verkaufen will.


    Der Verkauf einer Immobilie wirkt sich nicht auf bestehende Mietverhältnisse aus.

  • Es schadet aber auch nichts mit dem Vermieter zu reden, ob er euch gegebenenfalls mittels eines Mietaufhebungsvertrag vorzeitig aus dem Mietvertrag entläßt. Denn ein Leerstand kann sich im Verkaufsfall durchaus positiv auswirken.

  • Hallo stemel,
    wie "Gruwo" schon erwaehnt hat, kann auch der Tipp gegeben werden, dass Sie in einer guten Situation sind. Leerstand zum Verkauf ist fuer den Vermieter / Verkaeufer in der Regel ein Bonus.
    Tipp: Neben einer Einigung zum Aufhebungsvertrag koennen Sie sich event. den Umzug von Vermieter bezahlen lassen usw.. Da bestehen viele Moeglichkeiten offen, die Sie fuer sich zum Vorteil machen koennen.
    Gegenteil Ihrer Bereitschaft.
    Eigenbedarfkuendigung ist fuer den Kaeufer erst nach der Eintragung ins Grundbuch moeglich. Kompletter Zeitanspruch ( Kauf und Eigenbedarfkuendigung ) mind. 6 bis 9 Monate fuer den Kaeufer. Wenn Sie vorher ausziehen reduziert sich der Zeitanspruch um mind. 3 Monate.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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