Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    ich bin seit ca. 10 Jahren Mieter eine Wohnung in einem Objekt mit 2 weiteren Wohnungen. Nun habe ich bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung für die Periode 2010/2011 bemerkt, daß der Umlageschlüssel der Grundkosten
    (30%) nicht korrekt ist. Mir wurden statt für 134 m², die Grundkosten für 160 m² berechnet bzw. umgelegt. Ich habe daraufhin meinen Vermieter kontaktiert und ihn gebeten, eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
    Soweit so gut. Allerdings musste ich nun bei Prüfung der vorangegangenen Abrechnungen feststellen, daß dieser Fehler bei der Umlage bereits seit meinem Einzug vorliegt und ich diesen leider nie bemerkt habe. Mir wurden also ca. 10 Jahre lange zu hohe Grundkosten in Rechnung gestellt, welche ich natürlich auch bezahlt habe. Das Gesamtausmaß beläuft sich dabei auf ca.
    1700 Euro.

    Nun meine Frage: Kann ich diesen Betrag zurückfordern oder ist der Anspruch bereits verjährt ? Über welchen Zeitraum kann ich eine Rückerstattung nachfordern ?

    Vielen Dank!

  • Aus Mietrechtlexikon.de

    Enthält die Betriebskostenabrechnung Fehler, so ist der Mieter verpflichtet, seinen Einwendungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Zugang der Betriebs-kostenabrechnung dem Vermieter mitzuteilen § 556 Abs 3 BGB). Nach Ablauf der Frist hat der Mieter dieses Recht nicht mehr. Die Betriebskostenabrehnung wird spätestens dann in voller Höhe fällig.

    Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Fälligkeit

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