ZitatDie werden uns doch nicht auf die Strasse setzen.
Nur im Winter bei 20 Grad minus!
ZitatDie werden uns doch nicht auf die Strasse setzen.
Nur im Winter bei 20 Grad minus!
So schnell schießen die Preußen nicht!
Uns so schnell kündigt kein Vermieter ein Mietverhältnis. Vor allen Dingen nicht, wenn es keinen Grund dazu gibt.
ZitatNein, den Belag und die Fließen hat der Vermieter vor Einzug neu verlegt.
Da die theoretische Lebensdauer eines PVC-Bodenbelags bei angenommenen 10 Jahren liegt, hätte Ihr Vermieter noch etwas Zeit, um sich über einen Austausch Gedanken zu machen.
Aber eine Verpflichtung für den Vermieter besteht nicht unbedingt. Wenn ich an eurer Stelle wäre, hätte ich mir schon längst einen neuen Boden verlegt. Schließlich müsst ihr in der Wohnung leben und die würde ich mir so einrichten, dass sie mir gefällt. Dann müsst ihr euch auch nicht mehr schämen, wenn Besuch kommt:
ZitatEs ist zwar sauber aber dennoch ist es mir immer wieder unangenehm sobald jemand neues in meine Wohnung kommt.
Zitat1. Ist das so? Treten Vermieter für gewöhnlich in Vorleistung bei der Hausverwaltung?
Ob ein Haus/eine Immobilie eine Verwaltung hat, oder nicht, spielt doch keine Rolle. Stets muss der Eigentümer/Vermieter in Vorleistung treten. Das gilt für alle Rechnungen das Haus betreffend, die dann von der Hausverwaltung an die/den Vermieter entsprechend weiter gereicht, bzw. per Bankeinzug bezahlt werden.
Zitat2. Bin ich verpflichtet jetzt sofort zu überweisen, obwohl ich mir zu 99% sicher bin, dass da was faul ist?
99 sind nicht 100%. Sicherheit gibt es erst, wenn bei Einsicht in die Unterlagen Fehler zutage kommen.
Zitat3. Wie sieht es aus mit der Hausverwaltung, bis wann müssen die reagieren? Sollte ich eine Erinnerung mit Frist per Einschreiben abschicken?
Wenn der Mieter ohne große Schwierigkeiten diese Hausverwaltung während der Bürozeiten aufsuchen kann, müssen keine Kopien verschickt werden.
Zitatdann gilt wohnfläche, egal wieviele leute kabel-tv haben.
Und diese Denkart ist komplett neben der Spur. Kabelanschlüsse wurden und werden nie nach der Wohnungsgröße, sondern nur nach der Zahl der Mietparteien, die Kabelkunde sind, abgerechnet.
Zitatdas gesetz und auch die interpretierende rechtsprechung sehen es aber so wie ich hier dargestellt habe.
Dann bitte Butter bei de Fisch und zeige uns ein Urteil, das deine Ansicht vertritt.
Zitatbefindet sich auch kein Fenster.
Da dieser Mangel (fehlendes Fenster) bereits vor dem Einzug vorhanden war, dürfte das Thema Mietminderung vom Tisch sein.
Kaufe dir im Baumarkt "Kristalle" zum Entfeuchten.
Zitatin denen es oftmals ungern gesehen ist, wenn 100 Threads zum gleichen Thema existieren.
Klar, wird das nicht gern gesehen, wenn immer wieder die gleichen/selben Fragen gestellt werden, weil der TE zu faul ist, die Antworten in den anderen Threads zu lesen.
ZitatWenn ja, wie gehe ich vor?
In dem man seine Faulheit überwindet und einen neuen Thread beginnt.
ZitatDas Problem ist auch das wir einen Kündigung eingereicht haben
Wann, zu welchem Termin? Per Einschreiben, oder wie. Denn ihr müsst beweisen, dass der VM die Kündigung bekommen hat.
Zitatwann ich die Kündigungsbestätigung bekomme.
Eine Kündigung muss vom VM nicht bestätigt werden.
ZitatIst es nicht möglich, wenn mein Mitbewohner mir schriftlich bestätigt, das er alleine für die Mietschulden haftet???
Nicht dir, sondern dem VM bestätigen, dass er für die Schulden aufkommt.
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst du überhaupt nicht alleine kündigen. Das geht dann nur gemeinsam. Auch für die Mietzahlung bist du verantwortlich, wenn sich der Vermieter wegen der fehlenden Miete an dich heran tritt.
Dir bleibt dann nur der Weg über einen Mahnbescheid das Geld von deinem Mitmieter zu holen.
Zitatbevor ich dem Vermieter unterstelle dass er mich übers Ohr hauen möchte.
Kennst du schon den Unterschied zwischen einer Frage und einer Unterstellung? Scheinbar nicht. Dann solltest du mal üben!
ZitatWarum kritisiert eigentlich jeder die Länge des Beitrags?
Ist das so schwer zu verstehen? Wenn du an einem Aufsatzwettbewerb teilnehmen wolltest, wäre die Länge wohl ausreichend. Aber in einem Forum ist es eine Frechheit einen Roman zu schreiben, um ein paar Informationen zum Mietrecht zu bekommen.
Oder anders ausgedrückt, auch du hast den Sinn und die Funktion eines Forums noch nicht erfasst.
ZitatVielmehr hätte ich mir die Zeit schenken können den Beitrag zu verfassen.
Der einzig wahre Gedanke von dir!
Zitatmiete mindern
Quatsch!
Tropfende Wasserhähne benötigen in der Regel nur eine neue Dichtung. Deswegen die Miete mindern wäre mehr als lächerlich.
Wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist, dann würde Reparatur/Austausch sowieso zulasten des mieters gegen.
ZitatAbfluss stinkt nach Jauche und das schon seit Jahren und am schlimmsten im Sommer da bekommt man einen Brechreiz. Habe ich damals den Vermieter drauf angesprochen, seine Antwort war " der Vormieter hat sich auch nicht beschwert".
Da hat er recht. Wenn es in der Wohnung aus dem Abfluss müffelt, dann ist der falsch angeschlossen. Alle Abflüsse sind in der Regel mit einem Geruchsverschluss (Syphon) ausgestattet.
Zu Türen und Fenstern kann ich nur sagen, dass ich vor Jahren in einem Altbau gewohnt habe und da habe ich mit Dichtungsband aus dem Baumarkt das Problem gelöst.
Man kann in einem alten Haus mit sicherlich preiswerter Miete nicht den Komfort eines Neubaus verlangen.
Zitatund finde kein Eintag von Ihr das Sie als Tagesmutter angemeldet ist.
Ach! Ich wusste nicht, dass man als Tagesmutter im Internet angemeldet sein muss. Habe jetzt was dazu gelernt.
Wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.10. bis 30.09.2011 lautete, dann liegt die Vermieterin noch im grünen Bereich. Erst am 01.10.2012 wäre die Ausschlussfrist für Forderungen:
Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung
ZitatWerde heute mal alles nachmessen-VM gibt 120qm an. Zählt Flur und Kellerräume mit zur qm-Berechnung?
Antwort gibt es hier: Interessenverband Mieterschutz e.V. - Mieterverein: Wohnflächenberechnung
Zitatmeine Frage nun, ist das Rechtens?
Nö! Den Rest muss du dann deinem Vermieter klar machen.
ZitatMeine Freunde wollten gleich alle zur Polizei ...
Und die wären sofort in Manschaftsstärke angerückt, weil hier eine schwere Straftat vorliegt, oder wie? Werdet bitte erst einmal erwachsen und lernt das Aufgabengebiet unserer Polizei kennen.
Kleine Kinder rufen sofort nach der Polizei, wenn ihnen im Sandkasten ein Förmchen abhanden kommt. Aus dem Alter seid ihr doch schon raus, oder?
ZitatNun zu meiner Frage, ist es nicht eine Sache zwischen mir und den Nachmieter, wenn wir uns bezüglich der Übernahme der Renovierungspflicht einigen?
Nö, ist es nicht. Das ist einzig Sache zwischen den bestehenden Vertragspartnern. Und ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie der Nachmieter in deinen Mietvertrag hinein passt.
Warum gibst du denn dein Exemplar dieses Protokolls aus den Händen? Damit ist doch jeder Abzocke Tür und Tor geöffnet.
Fakt ist, dass deine Unterschrift unter dem Protokoll steht und dir jetzt nur ein Anwalt helfen kann.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!