Neuer Mietvertrag berechtigt oder nicht?

  • Hallo,

    wir wohnen jetzt seit 5 Jahren hier. Vermieter hat angekündigt, das 3 neue Fenster und eine Haustür (damit haben wir nichts zutun) ersetzt werden. Das wir Moderniesierungskosten, die im gesetzl. Bereich liegen müssen) zahlen ist uns klar.
    Nun kommt Vermieter heute morgen zu uns und will eine Kopie vom unbefristeten Mietvertrag. Habe Kopien gemacht und gefragt ob er auch nicht eine hätte-Antwort: "...unsere liegt neim Steuerberater (ß) und als Vermieter käme er nicht an diese Unterlagen..."!

    Ich vermute das Vermieter einen neuen Vertrag machen will, denn er hat schon angedeutet das der Mietpreis im Gegensatz zu anderen Objekten (fast gleiche Lage) westentlich zu niedrig sei!:confused:

    Mit der Kopie ist ne "Hinterfotzigkeit"...solch Argument!:mad:

    Darf V hier neuen Vertrag wegen der beiden Punkte machen?

    Ferner tritt nun der neue Ehemann immer "als Verhandlungspartner" auf mit Hinweis: "..hat meine Frau abgegeben!..."

    Ist das rechtl. so möglich?

    Martin

  • Soll eine Mieterhöhung vorgenommen werden, so ist kein neuer Mietvertrag erforderlich.
    Ich würde das ablehnen.

    Mit der Kopie ist ne "Hinterfotzigkeit"...solch Argument!
    Diese Bemerkung konnten Sie sich sparen. Sie hat auf meine Meinung absolut keinen Einfluß.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (6. August 2012 um 11:11)

  • Zitat

    Darf V hier neuen Vertrag wegen der beiden Punkte machen?

    Darf er. Aber Ihr müßt ihn nicht unterschreiben. Die Miete kann er auch so erhöhen.

  • Danke für Antworten.
    Gibt es dqann eine gesetzl. Grundlage, über die ich ablehnen bzw. nicht unterschreiben muss.
    Zitat:Darf er. Aber Ihr müßt ihn nicht unterschreiben. Die Miete kann er auch so erhöhen.
    Heute 09:09

  • Zitat

    Gibt es dqann eine gesetzl. Grundlage, über die ich ablehnen bzw. nicht unterschreiben muss.

    Gesetzliche Grundlage? Euer gültiger Mietvertrag.

    Wenn der VM einen neuen Vertrag möchte soll er doch den alten kündigen. Dazu muß er aber einen schwerwiegenden Grund angeben. Und den hat er (hoffentlich) nicht.

    Wohnt Ihr mit dem VM gemeinsam in 2FH?

  • Wir wohnen in einem 1 Familienhaus (EG) Der Vermieter hat die obere Wohnung, diese aber seit Einzug nie benutzt, (stehen Möbel drin, muss renoviert werden usw.) Hat ein eigenes Haus in der Nähe von Hannover. Denke, das die Wohnung aus steuerrechtl. Gründen hier noch ist, aber nicht bewohnt wird.
    Wir pflegen das Grundstück mit Teich und Steingrten, das eine Fläche von 2500qm hat. Der Vater der VM mäht den Rasen, da überweisen wir moantl.€40,00. Habe diesen bis 2008 selber gemäht, bin aber seit Okt.2008 ernsthaft erkrankt und nicht mehr in der Lage diese Tätigkeit auszuführen.
    Der Mietspiegel sagt aus: Zitat:
    Als weitere Richtwerte finden Sie hier die Durchschnittsmieten der umliegenden Gemeinden. Mit 3.77 €/m² sind in der Umgebung von Duingen die Mieten in 37627 Deensen am günstigsten Ende.
    Wir wohnen am A...der Welt PLZ31096. Am Haus direkt liegt eine starkbefahrene Bundesstrasse 240. Wenn hier Sonnabends und Sonntags sehr strarker Verkehr ist, kann man die Terasse "abhacken"-verstehst das eigene Wort nicht mehr. In der Woche ist ab 6.00 bis 20.00 Uhr starker Berufsverkehr!
    Denke das muss alles im Mietvertrag berücksichtigt werden!
    Werde heute mal alles nachmessen-VM gibt 120qm an. Zählt Flur und Kellerräume mit zur qm-Berechnung?

  • Zitat

    Zählt Flur und Kellerräume mit zur qm-Berechnung?

    Pauschal gesagt alles was hinter der Wohnungstür ist. Anteilig auch ein Balkon oder eine Terrasse. Keller nicht, auch nicht Abstellräume außerhalb der Wohnung.

    Siehe Link in Mainschwimmers Antwort

  • Hallo Martin,
    hier müsste doch mal hinterfragt werden...:

    "Wir wohnen in einem 1 Familienhaus (EG) Der Vermieter hat die obere Wohnung,"
    Ähem, wie rechnest Du?

    "Vermieter hat angekündigt, das 3 neue Fenster und eine Haustür (damit haben wir nichts zutun) ersetzt werden."
    Warum sollen die Fenster ersetzt werden?

    "Das wir Moderniesierungskosten, die im gesetzl. Bereich liegen müssen) zahlen ist uns klar."
    Mir noch lange nicht.

    "Nun kommt Vermieter heute morgen zu uns und will eine Kopie vom unbefristeten Mietvertrag. "...unsere liegt neim Steuerberater (ß) und als Vermieter käme er nicht an diese Unterlagen..."!"
    Diese Antworten kenne ich sie haben schon Antikwert.

    "Ich vermute das Vermieter einen neuen Vertrag machen will, denn er hat schon angedeutet das der Mietpreis im Gegensatz zu anderen Objekten (fast gleiche Lage) westentlich zu niedrig sei!"
    Deine Vermutung ist uninteressant. Was zählt, sind Fakten.

    "Mit der Kopie ist ne "Hinterfotzigkeit"...solch Argument!:mad:"
    Deine persönliche Einschätzung interessiert nicht.

    "Darf V hier neuen Vertrag wegen der beiden Punkte machen?"
    Er darf Papier schwarz machen, was Euch aber nicht tangiert.

    "Ferner tritt nun der neue Ehemann"...
    Uups, des Vermieters...?

    "immer "als Verhandlungspartner" auf mit Hinweis: "..hat meine Frau abgegeben!..."
    Aha..., Euer Vertrags- und Ansprechpartner ist einzig und allein Eure Vermieterin. Nicht bangemachen lassen!

    "Ist das rechtl. so möglich?"
    Was?

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