ZitatAllerdings sind die angesprochenen 6 Monate nach Auszug (29.02.2012) ja bereits verstrichen.
Rischtisch! Aber die Abrechnung Janur und Februar 2012 fehlt noch. Und da es Wintermonate waren, wird die Vorauszahlung, die du geleistet hast, sicherlich nicht ausreichen.
ZitatMuss der Vermieter mir den Namen der Bank nennen wo er das Geld angelegt hat & wieviel darf ich von meiner Kaution schon verlangen.
Den Namen muss der VM nicht nennen, wozu auch? Man wird dir sowieso keine Auskunft geben, wenn du nach der angelegten Kaution fragen solltest. Wozu der VM verpflichtet wäre bei der Kaution kannst du hier nachlesen:
ZitatDesweiteren wären ein paar Info bezüglich der Art & Weise bzw. Form eines Mahnschreibens sehr hilfreich.
Und damit wären wir an dem Punkt der nicht erlaubten Rechtsberatung angelangt. Die gibt es beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.