Hallo
Ich habe Fragen bezüglich der Betriebskostenabrechnung.
Die Hausreinigung wird einmal die Woche von der Hausmeisterfirma erledigt, dabei wird nur das Erdgeschoss wo ich wohne gereinigt.Die restlichen Etagen machen die Mieter selbst.
Die Hausverwaltung legt die Gesamtkosten lediglich auf die 2 Wohnungen im Erdgeschoss um, so das ich fast die Hälfte der Gesamtkosten tragen muss. Ist das rechtens?
Darf die Hausreinigung gesondert abgerechnet werden, wenn das eine Tätigkeit ist, die der Hausmeister übernimmt. Den bezahle ich ja auch schon?!
Dürfen die Kosten die der Verwaltung für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung entstehen, auf die Mieter umlegen?
Grüße Preisel