Vermieter schreibt Heizkostenabrechnung selbst!

  • Hallo,
    mein Problem ist etwas kompliziert, aber ich versuche mich kurz zu fassen.
    Also mein Partner und ich haben von 2009 bis 2012 in Hamburg gewohnt. Die Heizkostenabrechnung erfolgte 2009 noch ordnungsgemäß. Ende 2011 erhielten wir dann die Abrechnung von 2010, jedoch schrieb unser Vermieter, dass er die Abrechnung von der beauftragten Firma noch nicht vorliegen habe und rechnete dies dann einfach selbst aus. 80 € sollten wir nachzahlen, lt. Mieterbund allerdings unzulässig und wir haben es auch nicht bezahlt.
    Außerdem wurde uns gesagt beim Mieterbund gesagt, wir sollen abwarten, man könne jetzt nicht mehr tun.
    Anfang des Jahres haben wir dann selbst bei der Firma angerufen, eigentlich durften sie uns keine Auskunft erteilen. Dort erfuhren wir, dass diese vom Vermieter garnicht beauftragt wurden die Zählerstände abzulesen und somit konnten sie garkeine Rechnung erstellen. Auch 2011 waren sie nicht im Haus. :confused:
    Dem Vermieter dürfen wir das natürlich nicht vorwerfen, da wir diese Info eigentlich garnicht erhalten durften.
    Auf Nachfrage hieß es von ihm nur, er glaube "an das Gute im Menschen" und, dass sie "schon bald ankommen wird".
    Mittlerweile sind 9 Monate vergangen und es ist nichts passiert. Was, wenn wir eigentlich Geld zurückerhalten würden, haben wir noch Anspruch darauf? Und kann der Vermieter jetzt noch eine eventuelle Nachzahlung verlangen?
    Wie sollen wir weiter verfahren? Wir wohnen ja inzwischen seit einem halben Jahr nicht mehr dort, können also auch kein Geld einbehalten.
    Mittlerweile sind wir nicht mehr im Mieterbund, können von dort also auch keine Infos bekommen.
    Hat schon jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Liebe Grüße

  • Zitat

    Mittlerweile sind 9 Monate vergangen und es ist nichts passiert. Was, wenn wir eigentlich Geld zurückerhalten würden, haben wir noch Anspruch darauf?

    Wenn das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, dann könnte er noch bis zum 31.12.2012 Forderungen aus der Abrechnung 2011 stellen. Danach ist der Drops gelutscht.

    Zitat

    Was, wenn wir eigentlich Geld zurückerhalten würden, haben wir noch Anspruch darauf?

    Euer Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren.

    Zitat

    Wie sollen wir weiter verfahren?

    Exvermieter per Einschreiben auffordern endlich die Abrechnung fertig zu machen. Der nächste Schritt wäre der Weg vor Gericht. Ob sich das aber lohnen wird, steht in den Sternen.

  • Hallo jannice,
    kann es sein, dass Euer Ex-VM finanziel "klamm" ist?
    Mir kommt komisch vor, dass der VM für das Ablesen die Firma extra beauftragen "muss". Normal ist das nicht, denn die kommen automatisch im Rahmen des (meistens) Zehnjahresvertrags bzw. eben Zeitvertrags. Und deren Kosten werden automatisch auf die einzelnen Mieter/Nutzer verteilt.

  • Hallo jannice00,
    fuer die Heizkostenabrechnung gilt die gleiche Pflicht wie bei der Betriebskostenabrechung. Ihr Vermieter muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungsjahr eine Abrechnung erstellt haben. Wenn diese später erstellt wird und vom Vermieter verschuldet wurde, hat er keinen Anspruch mehr auf Nachzahlung von Ihnen. Sie aber haben das Recht eine Abrechnung zu erhalten. Und wenn dies auch nach der oben genannten Frist erfolgt, steht Ihnen (falls vorhanden) Ihr Guthaben zu. Der Vermieter muss Ihnen das zurück zahlen!
    Tipp. Fordern Sie den Vermieter schriftlich (mit Nachweis) zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung auf. Für alle fehlenden Jahre.
    Sollte Sie keine erhalten so ist über die Hinzunahme eines Rechtanwalt nach zu denken.
    Wenn Sie die Werte der Heizkostenerfassungsgeräte am Tag der Wohnungsabnahme notiert haben (mit der Unterschrift vom Vermieter und oder Zeugen) ist das sehr hilfreich.
    So kann man ungefähr die Kosten selbst nachrechnen und abwägen ob es sich lohnt zu klagen oder nicht. Dabei am besten auch die vorhandenen Abrechnung zur Hand nehmen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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