Mieterhöhung bei gestiegener Personenzahl

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Unsere Mieter (ein Pärchen) haben ein Kind bekommen. Wir berechnen eine Pauschalmiete, da wir keinen extra Zähler für die Energiekosten haben. Als das Kind geboren wurde haben wir vertraglich die Miete erhöht, da die Energiekosten ja nun steigen müssen. Dieser erhöhte Mietvertrag wurde von unserem Mieter nicht akzeptiert, jedoch blieben sie weiter in der Wohnung. Können wir rechtlich die angefallenen und nicht gezahlten Mehrkosten lt. der Mieterhöhung einklagen.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Unsere Mieter (ein Pärchen) haben ein Kind bekommen. Wir berechnen eine Pauschalmiete, da wir keinen extra Zähler für die Energiekosten haben. Als das Kind geboren wurde haben wir vertraglich die Miete erhöht, da die Energiekosten ja nun steigen müssen. Dieser erhöhte Mietvertrag wurde von unserem Mieter nicht akzeptiert, jedoch blieben sie weiter in der Wohnung. Können wir rechtlich die angefallenen und nicht gezahlten Mehrkosten lt. der Mieterhöhung einklagen.


    Natürlich könnt Ihr klagen.... aber spätestens bei Gericht müsstet Ihr die Vertragsbedingungen offenlegen.:rolleyes:

  • Nein, nachträglich nicht wenn die Mieterhöhung abgelehnt wurde.

    Ihr müsstet erst auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen.
    Wenn dann die Mieter nicht zahlen oder ausziehen kann man dies einklagen.

    Die Mieterhöhung sollte auf jeden Fall wasserdicht sein, da hilft ein guter Anwalt.
    Ob die Erhöhung erfolgreich möglich ist hängt auch vom Mietvertrag ab.

    Wie habt ihr denn "vertraglich" die Miete erhöht. Was steht dazu im MV?

  • Zitat

    Wir berechnen eine Pauschalmiete, da wir keinen extra Zähler für die Energiekosten haben.

    Und solch eine Pauschalmiete ist seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt. Da ihr eine Zentralheizung im Haus habt, müssen die Kosten für Wärme (und Warmwasser) individuell erfasst und abgerechnet werden.

    energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

    Nur wenn ihr mit den Mietern zusammen in einem Haus wohnt, entfällt die Pflicht zur Abrechnung nach der Heizkostenverordnung. Trotzdem muss aber der Anteil der Heizung getrennt ausgewisen sein, die Berechnung wird dann nach der Wohnungsgröße vorgenommen. Bevor ihr noch mehr Fehler macht, solltet ihr euch mit der Heizkostenverordnung beschäftigen.

  • Hallo chrissi,
    eine Mieterhoehung mit einer vereinbarten Pauschalmiete wegen gestiegenen Betriebskosten ist etwas merkwuerdig.
    Man sollte schon ein wenig unterscheiden um den Zusammenhang zu verstehen.
    Pauschalmiete ist zusammengesetzt aus einen Nettomietzins fuer die Wohnung und den anfallenden Betriebskosten die durch die Nutzung der Wohnung entstehen. Fuer die Betriebskosten koennen Sie eine Pauschale vereinbaren (ausnahme Heizung). Und somit ist die Nettomiete keine Pauschale sondern nur die Betriebskosten!
    Heizung > Handelt es sich hier nicht um ein Zweifamilienhaus in dem Sie mit wohnen und liegen hier keine andere Ausnahmen vor, dann sind die Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen. Sollten Sie keine Erfassungsgeraete (sind in der Regel gesetzl. vorgeschrieben) fuer die Wohnung des Mieters haben, so kann der Mieter die Heizkostenabrechnung um 15% mindern und darauf bestehen das Erfassungsgeraete eingebaut werden.

    Wenn Sie jetzt die Nettomiete erhoehen wollen, dann koennen Sie das entweder wegen einer Anspassung an der ortsueblichen Mietspiegel, nach einen Modernisierung oder gemaess einer schriftlichen Vereinbarung durchfuehren. Hier muessen aber die Nettomiete und die Betriebskostenpauschale getrennt werden.
    Eine Mieterhoehung wegen gestiegenen Energiekosten ist bei einer vereinbarten Betriebskostenpauschale nur moeglich wenn dies im Mietvertrag vereibart wurde. Siehe Paragraf 556 BGB

    Hinweis: Wenn eine Pauschale fuer Betriebskosten vereinbart werden, dann in der Regel deshalb um keine Betriebskostenabrechnung erstellen zu muessen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (8. September 2012 um 17:44)

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