Wieviel Kaution bekomme ich wieder ???

  • Hallo zusammen,

    ich habe gehört, dass ein Vermieter meine Kaution separat & verzinst aufbewahren muss.

    Ich bin zum 29.02.2012 ausgezogen, habe ziemlich genau 2 Jahre in der Wohnung gewohnt & habe natürlich noch keine Kaution zurück bekommen (haben wollen die Vermieter diese aber sofort bei Einzug :mad:).

    Die Betriebskostenabrechnung habe ich bereits bekommen & bezahlt.

    Ich habe 700,-€ Kaution bezahlt.

    Kann ich nach Abrechnung der Betriebskosten jetzt auf meine Kaution bestehen bzw. dem Vermieter eine Frist einräumen?

    Welchen Betrag, sollte das mit der Verzinsung stimmen, müsste ich verlangen bzw. sollte mindestens angehäuft worden sein?

    Danke im voraus.
    mfg
    Stefan


  • Ich bin zum 29.02.2012 ausgezogen....
    ......
    Die Betriebskostenabrechnung habe ich bereits bekommen & bezahlt.

    Das wundert mich aber oder meinen Sie die Abrechnung von 2011?

    Zitat

    Kann ich nach Abrechnung der Betriebskosten jetzt auf meine Kaution bestehen bzw. dem Vermieter eine Frist einräumen?

    Solange die Abrechnung 2012 noch offen wäre, kann der Vermieter einen Teil bis zu deren Abrechnung zurückbehalten.

    Der überwiegende Teil ist Ihnen bis 6 Monate nach Auszug zu erstatten. Sollte also nun schon erfolgt sein. Notfalls anmahnen.

    Zitat

    Welchen Betrag, sollte das mit der Verzinsung stimmen, müsste ich verlangen bzw. sollte mindestens angehäuft worden sein?

    Das erfahren Sie bei der Bank, welche die Kaution verwaltet.

  • Zitat

    Welchen Betrag, sollte das mit der Verzinsung stimmen, müsste ich verlangen bzw. sollte mindestens angehäuft worden sein?

    Bei den derzeitigen hohen Sparbuchzinsen kann man von einer Vermehrung des Einsatzes (Kaution) von rund 10,- Euro rechnen.

  • Hallo Stefan,

    bitte genauere Infos.

    "ich habe gehört, dass ein Vermieter meine Kaution separat & verzinst aufbewahren muss."
    Richtig gehört, anlegen muss, und zwar zum Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

    "Die Betriebskostenabrechnung habe ich bereits bekommen & bezahlt."
    Für - genau - welchen Zeitraum?

    "Kann ich nach Abrechnung der Betriebskosten jetzt auf meine Kaution bestehen bzw. dem Vermieter eine Frist einräumen?"
    Erst mal bitte vorherige Frage beantworten.

  • Hallo zusammen,

    zunächst vielen Dank füpr die schnellen Infos.

    Die BK-Abrechnung galt für den Zeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011.

    Folglich kann ich laut Euren Aussagen noch nicht auf den gesamten Betrag bestehen.

    Allerdings sind die angesprochenen 6 Monate nach Auszug (29.02.2012) ja bereits verstrichen.

    Muss der Vermieter mir den Namen der Bank nennen wo er das Geld angelegt hat & wieviel darf ich von meiner Kaution schon verlangen.

    Desweiteren wären ein paar Info bezüglich der Art & Weise bzw. Form eines Mahnschreibens sehr hilfreich.

    Vielen Dank & Gruß
    Stefan

  • Zitat

    Allerdings sind die angesprochenen 6 Monate nach Auszug (29.02.2012) ja bereits verstrichen.

    Rischtisch! Aber die Abrechnung Janur und Februar 2012 fehlt noch. Und da es Wintermonate waren, wird die Vorauszahlung, die du geleistet hast, sicherlich nicht ausreichen.

    Zitat

    Muss der Vermieter mir den Namen der Bank nennen wo er das Geld angelegt hat & wieviel darf ich von meiner Kaution schon verlangen.

    Den Namen muss der VM nicht nennen, wozu auch? Man wird dir sowieso keine Auskunft geben, wenn du nach der angelegten Kaution fragen solltest. Wozu der VM verpflichtet wäre bei der Kaution kannst du hier nachlesen:

    Rückzahlung der Mieterkaution

    Zitat

    Desweiteren wären ein paar Info bezüglich der Art & Weise bzw. Form eines Mahnschreibens sehr hilfreich.

    Und damit wären wir an dem Punkt der nicht erlaubten Rechtsberatung angelangt. Die gibt es beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

  • Hallo zusammen.

    Mainschwimmer: Danke für den Link - sehr aufschlußreich.

    Ich habe herausgelesen, dass die Kaution ausgezahlt werden muss wenn keinerlei Ansprüche mir gegenüber mehr geltend gemacht werden können.

    Nun habe ich folgenden Fall:

    Der VM wollte/musste im Wohnzimmer das Laminat neu verlegen lassen. Hat er auch getan & meine Haftpflicht hat den Schaden beglichen. Nun hat der VM natürlich alles neu machen lassen & ist mit der Auszahlung (knapp 600,-€, die gesamte Wohnung hat knapp 2000,-€ gekostet) der Versicherung nicht zufrieden.

    Jetzt streitet er sich natürtlich mit der Versicherung rum.

    Hat das mit mir noch in irgendeiner Weise was zu tun, soll heißen, kann ich erst nach Klärung des Falls zwischen VW & Versicherung auf meine Kaution bestehen?

    Desweiteren habe ich gelesen, dass der VM nach spätestens 6 Monaten & gesetz dem Fall, dass die BK-Abrechnung noch nicht durch ist, wenigstens einen Teil auszahlen muss.

    Ich konnte herauslesen, dass in meinem Fall die gesamte Kaution (nebst Zinsen) abzüglich 2 BK-Vorauszahlungen (diese wären für Januar & Februar ja noch offen) auszuzahlen ist.

    Sehe ich das richtig?

    Nochmals vielen Dank im voraus.
    mfg
    Stefan

  • (Auch) ich bin der Meinung, dass der VM kein Neu für Alt für ihn kostenlos (egal, von wem) verlangen kann.
    Ich würde darauf keine Rücksicht nehmen und meine Forderung stellen.

  • Soll heißen, dass ich durchaus "jetzt schon" um mein Kaution bitten kann.

    Ich würde zunächst mal alles verlangen & wenn er mir mit der BK-Abrechnung kommt, ziehe ich 2 Vorauszahlungen (für die beiden noch offenen nicht abgerechneten Monate) ab.

    Danke und Gruß.
    Stefan

  • Kolinum: Ist natürlich auch wieder richtig. Dennoch möchte ich beim ersten Kontakt bezüglich der Kaution eine angemessene Form beibehalten (auch wenn der VM offenbar selbst nicht dazu in der Lage ist).

    Danke und Gruß.
    Stefan

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!