Zitat
Ich kann das nicht so ganz glauben das man immer zum ende des Monats kündigen muss.
Was du glaubst solltest du in der Kirche mit deinem Gott ausmachen. Im Mietrecht ist glauben falsch am Platz.
Und noch was. Was du bei immoscout gelesen hast, ist genau das, was ich auch geschrieben habe. Nachmieterstellung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters und nicht, wenn es der Mieter sich so wünscht.
Letzter Versuch: § 573c BGB
Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Wenn du den Gesetzestext nicht verstehst, dann frag die Nachbarin.