Vor Monaten ausgezogen, bisher keine Abrechnung

  • Hallo,

    folgender Fall: Ich hatte von 1.10.12 bis 30.9.13 ein kurzes Mietverhältnis.
    Eine Nebenkostenabrechnung während der Mietdauer gab es nicht.
    Beim Auszug wurde vereinbart, dass der Vermieter mir die Abrechnung zukommen lässt wenn sie von Brunata vorliegt. Die Heizungszählerstände wurden beim Auszug abgelesen.
    Nebenkosten sind bei mir Brauchwasser, Heizung, Müll, Hausmeister, Putzdienst etc.
    Die Nebenkosten waren ziemlich hoch angesetzt, wovon ich ausgehe, dass eine Erstattung zu erwarten ist.

    Bisher hat sich der Vermieter nicht gemeldet. Ich hab ihm vor 3 Wochen eine Mail geschrieben wie es damit aussieht (sein bevorzugtes Kommunikationsmedium während der Mietdauer), bisher kam keine Antwort.

    Daher meine Frage, bevor ich ihn die Tage telefonisch kontaktiere: Wann bekommt man da "normalerweise" die Abrechnung? Gibt es da gesetzlich festgelegte Zeiträume?

    Danke vorab

    Grüße

  • Eine Nebenkostenabrechnung betrachtet einen Abrechnungszeitraum von maximal 12 Monaten. Sie muss dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein.

    Beispiele:
    a.) Wenn die Abrechnungszeiträume kalenderjährlich sind (also 01.01.2012 - 31.12.2012 und 01.01.2013 - 31.12.2013 usw.), so hättest Du die 2012-er Abrechnung schon haben müssen (spätestens 1 Jahr nach dem 31.12.2012).

    b.) Wenn aber z.B. die Abrechnungszeiträume von Juli bis Juni gehen (also 01.07.2012 - 30.06.2013 und 01.07.2013 - 30.06.2014), so hätte die erste Abrechnung immer noch bis Ende Juni diesen Jahres Zeit. Und die nächste noch ein weiteres Jahr. Dann ist es also rechtlich gut möglich, dass Du noch gar keine Abrechnung für Deine Mietzeit erhalten hast.

    Du könntest also beim Vermieter erfragen, mit welchen Abrechnungszeiträumen er arbeitet. Dann kannst Du bestimmen, wann Du Deine Abrechnungen erwarten darfst.

  • Zitat

    Gibt es da gesetzlich festgelegte Zeiträume?


    Für die Abrechnung der Betriebskosten kommt es immer darauf an, welcher Zeitraum laut Vertrag vorgesehen ist. In der Regel sind es 12 Monate, das kann, muss aber nicht das Kalenderjahr sein. Wenn du nun schreibst welcher Abrechnungszeitraum für diese Wohnung vereinbart war, dann können wir dir auch antworten.

  • Zitat

    Wann bekommt man da "normalerweise" die Abrechnung?

    Der Vermieter hat, wenn er eine Nachforderung geltend machen will, bis maximal 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit die Abrechnung zu erstellen und zuzuschicken.

    Gesetzlich geregelt im BGB § 556 Abs. 3

    Von wann bis wann der Abrechnungszeitraum bei Deinem Vermieter geht weiß hier keiner.

    Das kann das Kalenderjahr sein, aber auch jeder andere Zeitraum von 12 Monaten.

    Zitat

    Ich hab ihm vor 3 Wochen eine Mail geschrieben wie es damit aussieht (sein bevorzugtes Kommunikationsmedium während der Mietdauer), bisher kam keine Antwort.

    Dann sollte man sich doch mal wieder der guten alten Post bedienen.

    Vor allem wenn es um wichtige Vertragssachen geht.

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