Ich möchte bald ausziehen und würde gerne wissen was das hier alles bedeutet und ab wann ich ausziehen kann
Das Mietverhältnis beginnt am 15.08.2013 und läuft auf unbestimmte Dauer. Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate. Es kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Vermieter betragen nach einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate von 5 Jahren 6 Monate von 8 Jahren 9 Monate
Die Kündigung muss der anderen Partei spätestens bis zum 3ten Werktag eines Monats vorliegen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen . Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.