Kündigen wann ?

  • Ich möchte bald ausziehen und würde gerne wissen was das hier alles bedeutet und ab wann ich ausziehen kann

    Das Mietverhältnis beginnt am 15.08.2013 und läuft auf unbestimmte Dauer. Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate. Es kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

    Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Vermieter betragen nach einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate von 5 Jahren 6 Monate von 8 Jahren 9 Monate

    Die Kündigung muss der anderen Partei spätestens bis zum 3ten Werktag eines Monats vorliegen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen . Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.

  • Zitat

    Es kann spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.


    Was ist daran so schwer zu verstehen? Von heute aus gesehen wäre der nächste Monat der März. Und was heißt dann wohl übernächster?

  • Wenn du jetzt meinst, dass ich dir bei solchen Fragen aus der Grundschule erste Klasse die Antwort gebe, hast du dich getäuscht.

    Mal im Vertrauen, wer schaltet für dich den PC ein und aus, das machst du doch nicht allein?

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