Sorry, da habe ich mich verlesen.
Wenn man dagegen gerichtlich vorgeht, d.h. deine Ex-Freundin, dann wird der Richter abwägen, wessen Interesse größer ist.
In der Regel wird dann aber zugunsten des ausziehenden entschieden. Man muss sich hier zwei Fragen stellen:
- ist es zumutbar, dass Du Dir eine andere Wohnung suchst?
- ist es zumutbar, dass deine Ex weiterhin zusammen mit Dir die Wohnung bewohnt?
Ich denke, letzteres ist eher nicht der Fall.
Nur weil einer raus will, muss der andere doch nicht darunter leiden.
Naja, das gleiche gilt umgekehrt doch aber auch. Warum soll die Ex darunter leiden, d.h. im Vertrag bleiben müssen, nur weil Du nicht ausziehen möchtest.