Unsere Vereinsräumlichkeit

  • Guten Tag,

    wir haben eine Vereinsräumlichkeit gemietet Und das Mietverhältnis begann am 1.1.2016 und läuft laut Vertrag auf unbestimmte Zeit. „Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mietzeit jeweils um ein Jahr, sofern keine Partei die Kündigung ausspricht. Der Vermieter kann die Kündigung erstmals nach drei Jahren aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien sechs Monate.“

    So wie ich das verstehe, können wir laut Vertrag frühestens im Jahre 2019 gekündigt werden, sodass die Kündigung frühestens am 31.12.2019 wirksam wäre.

    Der Vermieter jedoch möchte, dass wir die Räumlichkeit Ende 2018 verlassen und bezieht sich auf eine dickgedruckte Textpassage im Vertrag, die besagt: „Bis zur Vorlage der notariellen Unterwerfungserklärung ist dieser Mietvertrag nicht wirksam.“

    Wir sind schon seit über zwei Jahren in dieser Räumlichkeit und haben regelmäßig unsere Miete gezahlt.

    Nun zu meiner Frage: Darf sich der Anwalt vom Vermieter auf diese Textpassage noch beziehen, wo sie doch schon zwei Jahre von uns die Miete erhalten haben? Und können wir auch nach 2,5 Jahren die Vorlage der notariellen Unterwerfungserklärung nachholen oder ist dies nicht mehr möglich?

  • Schwierig...im Zweifel sollte hier mal ein Fachanwalt für (Gewerbe-)Mietrecht befragt werden.

    Wenn nach Ansicht des Vermieters der Vertrag unwirksam ist, da diese Zwangsvollstreckungsunterwerfung fehlt, dann ist es verwunderlich, dass der Vermieter erst zu Ende 2018 "kündigt".

    Hier könnte er euch auch zur sofortigen Räumung auffordern.

    Bis zur Vorlage der notariellen Unterwerfungserklärung ist dieser Mietvertrag nicht wirksam.“

    Heißt im Umkehrschluss, dass Ihr die ZV-Unterwerfung einreichen könnt, damit der Vertrag wirksam wäre. Da hättet Ihr noch bis Ende 2018 Zeit. Das aber ohne Gewähr.

    Ob Ihr allerdings einen Notar findet, der Euch eine solche Zwangsvollstreckungsunterwerfung absegnet, steht auf einem anderen Blatt. Erfahrungsgemäß tun sich die Notare bei Mietverhältnissen da immer etwas schwer, bzw. verweigern diese sogar.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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