Ich bräuchte nochmals eure Hilfe bzw einschätzung:
Folgender Fall Haus gehört dem Eigentümer Grundstück der Genossenschaft . Eigentümer gibt Ehepaar B einen Mietvertrag weil ein Haus gleich zwei Wohnungen Genossenschaft verlangt vom Eigentümer Untermietzuschuss . Müßte der Eigentümer Ehepaar B dann einen Mietvertrag oder Untermietvertrag geben ?