Rechtens oder nicht ?

  • Ich bräuchte nochmals eure Hilfe bzw einschätzung:

    Folgender Fall Haus gehört dem Eigentümer Grundstück der Genossenschaft . Eigentümer gibt Ehepaar B einen Mietvertrag weil ein Haus gleich zwei Wohnungen Genossenschaft verlangt vom Eigentümer Untermietzuschuss . Müßte der Eigentümer Ehepaar B dann einen Mietvertrag oder Untermietvertrag geben ?

  • Sorry, ich komme da inhaltlich nicht ganz mit?

    Das Grundstück gehört einer Genossenschaft und das Gebäude deinem Vermieter? Und nun will der Eigentümer des Bodens einen Mietzusschlag wegen untervermietung von deinem Vermieter?

    Wohnt dein Vermieter der auch der Eigentümer ist, also mit im Haus und vermietet an euch unter, oder wie darf man sich das vorstellen?

  • In Bezug auf das andere Thema sollte man überlegen, ob man der Mieterhöhung nicht doch zustimmt, egal ob diese nun unwirksam ist oder auch nicht.

    Der Vermieter kann in deinem Fall nämlich von seinem Recht der erleichterten Kündigung gebrauch machen. Hier sitzt der Vermieter immer am längeren Hebel. Stimmst Du nicht zu, kündigt der Vermieter ohne Angabe eines Grundes mit der verlängerten Frist (gesetzliche Kündigungsfrist + 3 Monate)

    Müßte der Eigentümer Ehepaar B dann einen Mietvertrag oder Untermietvertrag geben ?

    Das verstehe ich gerade nicht. Ich denke, der Eigentümer hat einen Mietvertrag mit dem Ehepaar?

    Im Übrigen sind Untermietvertrag und Mietvertrag - rechtlich gesehen - das gleiche.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ok, dich kann natürlich niemand zwingen. Du musst nur damit rechnen, dass der Vermieter dann kündigen wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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