Plötzliche Mieterhöhunng um 15 Prozent

  • Hallo ich bräuchte mal euren Rat meine Frau und ich wohnen nun schon seit über zwei Jahren in einem Haus das unterteilt wurde in zwei wohnungen . Nun sprach mich heute meine Vermieterin an sie müße ab Mai die Miete um 15 Prozent erhöhen weil die Genossenschaft von ihr ein Zuschlag verlangen würde da sie ja untermietet . Was sie dann auf die Miete umlegen muss. ist sowas rechtes ? Kennt sich jemand damit aus zufällig ?

  • Nur auf Zuruf der Vermieterin kann keine Miete erhöht werden. Eine Mieterhöhung muss immer schriftlich angekündigt werden und wann und wie hoch eine Erhöhung zum Tragen kommt, ist Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Also erst mal abwarten, ob noch etwas Schriftliches kommt und dann das Schreiben hier einstellen. Alle privaten Daten aber unkenntlich machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Köbes (31. März 2018 um 14:27)

  • Mieterhöhung um 15 % ist sicher rechtens. Aber nicht auf Zuruf. Da muß der Vermieter schon ein korrektes Mieterhöhungsverlangen dem Mieter zukommen lassen.

  • So nun hier das schreiben allerdings mit einer anderen Begründung als sie mir mündlich genannt hat

    danke für eure Hilfe

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    Grace

  • Ok danke erst mal dafür ein formblatt zum Unterschreiben war auch nicht dabei und die mündliche Bgründung war das sie von Nachbarn bei der Genossenschaft angeschwärzt wurde . Denn sie hätte einen Untervermietungszuschuss an die genossenschaft zahlen müßen.

  • als sie mir mündlich genannt hat

    Die Vermieterin kann den ganzen Tag von Mieterhöhungen reden, ohne eine rechtliche Relevanz. Erst ein schriftliches Mieterhöhungsbegehren ist Grundlage für eine Reaktion eurerseits. Dieses Mieterhöhungsschreiben ist aber weit davon entfernt ernst genommen zu werden. Hier fehlen z.B. die Verweise auf die Quadratmeterpreise der Wohnungen, auf die sich die Erhöhung bezieht. Auch fehlt der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung.

    Wie in etwa ein Mieterhöhungsbegehren auszusehen hat findet ihr Mieterhöhungsverlangen

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