Beiträge von Leipziger82

    Wenn der zugesicherte Einzugstermin nicht eingehalten wird, kannst Du gegenüber dem Vermieter entsprechende Schadenersatzforderungen geltend machen oder sogar fristlos kündigen.

    Ich würde dem Vermieter hier einfach mal anbieten, sofort aus der Ersatzwohnung auszuziehen und in der Übergangszeit ein Hotelzimmer zu beziehen. Die Möbel lässt Du dann irgendwo einlagern.

    Die Hotel- und Einlagerungskosten überreichst Du dann dem Vermieter.

    Ansonsten kann er ohne Vereinbarung natürlich im Nachhinein keine Kosten verlangen.

    Herabfallende Äste stellen durch Sturm sind höhere Gewalt. Das lässt sich auch durch einen Verschnitt nicht verhindern.

    Es stellt sich nur die Frage, ob es sich um Totholz handelt, oder um gesunde Äste, die den Naturgewalten einfach nicht standhalten. Bei Totholz muss der Vermieter aktiv werden, bei gesunden Ästen allerdings nicht.

    Unabhängig davon ist ein regelmäßiges Verschneiden kontraproduktiv. An jeder Stelle, an der Du einen Ast wegschneidest, wachsen mindestens 2 neue nach.

    Die wesentlichen Tipps wurden hier schon benannt. Bei meinen Mietern ist es ähnlich, dass man - egal ob Toilette oder Spüle - am Wasser spart. Das zahlt man dann hinterher bei der Rohrreinigung wieder drauf.

    Ansonsten kann man - wenn man nicht gerade 2 linke Hände hat - auch selbst so einen Syphon reinigen, bzw. erneuern. Diese Plastikteile gibt es im Baumarkt für unter 10 €.

    Ansonsten gibt es ja diverse Hausmittelchen für solche (regelmäßige) Reinigungen. Wenn Du mal einen Schluck Cola (enthält Phosphorsäure) übrig hast, dann einfach mal in den Ausguss kippen. Alternativ geht es auch mit Essig und Backpulver.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bezeichnung zum sogenannten "Sachverständigen" wenig zu bedeuten hat. Diese Qualifikation bekommt man nach dem Besuch eines mehrtägigen Seminars.

    Ansonsten macht das Vorgehen des Vermieters durchaus Sinn, da er sich das Geld für einen externen Gutachters spart.

    Neutral kann ein Gutachter/Sachverständiger auch nur dann sein, wenn er gerichtlich bestellt ist. Sobald Du Geld für eine Leistung zahlst, ist die Neutralität dahin.

    Wie besagt ein Sprichwort so schön: "Wes Brot ist ess, des Lied ich sing."

    Streichen: Der Vermieter wird sagen, dass wir die Wohnung bei Auszug streichen sollen. Wir haben die Wohnung aber auch ungestrichen (durch den Nachtrag des Mietvertrages) übernommen. Somit würden wir ja schlechter gestellt werden, da wir die Wohnung ungestrichen übernehmen haben.

    So einfach ist es dann aber doch nicht. Es wurde ja nie ein neuer Vertrag erstellt, sondern lediglich ein Nachtrag. Wenn dort geschrieben steht, dass Ihr alle Rechte und Pflichten aus dem Altvertrag übernehmt, kann man hier wohl tatsächlich davon ausgehen, dass hier renoviert übergeben werden müsste.

    Das gilt dann auch für die Löcher in der Wand.

    Bei der Tür bin ich mir nicht sicher. Möglich, dass er dies nur dem Altmieter in Rechnung stellen kann.

    Grundsätzlich ist es so, dass Ihr gar keinen rechtlichen Anspruch auf Verlängerung des Mietverhältnisses habt. Wenn der Vermieter hier dennoch aus Kulanz zustimmt, kann er hier natürlich auch ein paar Spielregeln aufstellen.

    Wenn Ihr dem nicht zustimmt, müsst Ihr zum 31.07. raus.

    Die Frist zum 31.08. wurde ja nur unter der Bedingung genannt, dass Ihr ggfs. auch die Kosten für September tragt.

    So etwas kenne ich aus meiner Vermietertätigkeit der Vergangenheit auch. Ein Interessent mit einer 5-Seiten Schufa bettelt förmlich um eine Chance, bzw. eine Wohnung, obwohl die Bonität alarmierend ist.

    Hier lehnt der Vermieter vielleicht nicht gleich pauschal ab, sondern versucht es. Das funktioniert aber nur, wenn er weiß, dass der Schuldner bemüht ist, die Rückstände zu begleichen.

    Ob der Vermieter das nun darf, steht auf einem anderen Blatt. Letztendlich wirst Du aber wohl keine Chance haben.

    Am gleichen Tag fand mit meinem damaligen Vermieter die Wohnungsübergabe ohne Protokoll (er habe dies angeblich vergessen) oder Zeugen statt.

    Wurden hier denn bei der Übergabe überhaupt Mängel festgehalten? Das ist doch der ausschlaggebende Punkt.

    Fehlende Zeugen hin oder her: Der Vermieter ist hier in der Nachweispflicht. Hast Du die Rechnungen der Handwerker denn erhalten?

    Das bedeutet also, dass obwohl die nicht Geschäftsfähig zum Zeitpunkt der Unterschrift war, ist der Mietvertrag für sie gültig?

    Geschäftsfähig war sie im Alter von 17 Jahren sehr wohl. Der Mietvertrag war in diesem Fall lediglich schwebend unwirksam, d.h. die Erziehungsberechtigten hätten hier widersprechen können.

    Nach deiner Argumentation müssten ja sämtliche Verträge, die sie in der Vergangenheit geschlossen hat (Handy, Sportverein, Zeitungsabo, etc.) ebenso unwirksam sein und müssten nicht gekündigt werden.

    Ist dadurch die drei monatige Frist wieder eingehalten, weil die Baumaßnahmen erst 3 Monate nach der Ankündigung begonnen haben?

    Laut § 555c BGB sind die Arbeiten 3 Monate vor Beginn der Maßnahme anzukündigen. Das scheint hier in Ordnung zu sein.

    Als die Bauarbeiten abgeschlossen waren, bekam ich am 21.06.2018 ein Schreiben darüber, dass die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und ich die Mieterhöhung ab dem 01.07.2018 zahlen soll.

    Das passt schon mal nicht. Die neue Miete ist zum Beginn des 3. Monats nach Zugang des Schreibens (Die Meldung der Fertigstellung) fällig. Das wäre dann der 01.09.2018.

    Was muss der Ankündigung zur Mieterhöhung alles beigefügt sein?

    • voraussichtlicher Beginn und Dauer der Maßnahme
    • Umfang der Maßnahme
    • voraussichtliche Mieterhöhung
    • Hinweis auf Sonderkündigungsrecht

    In wie weit muss der Vermieter belegen, welche Ersparnis ich durch die Modernisierung habe?

    Er muss die voraussichtlichen neuen Betriebskosten angeben. Das kommt aber einem Blick in die Kristallkugel gleich.

    Grundsätzlich kann der Vermieter hier 11% der Gesamtkosten umlegen. Hier hat er aber einen Instandhaltungsanteil herauszurechnen.

    Oder könnte ich somit darauf bestehen, dass der kleinere Faktor benutzt werden müsste?

    Grundsätzlich ist es erst einmal so, dass der Umlagemaßstab gemäß vertraglicher Vereinbarung verwendet werden muss.

    Hier wäre es dann möglich, dass tatsächlich 2 verschiedene Faktoren verwendet werden. Bei dem Widerspruch geht es dann erst einmal darum, wie sich diese Faktoren überhaupt zusammensetzen.

    Die Umlage nach Wohnfläche (0,33) und Personen (0,35) ist ja grundsätzlich schon mal machbar, die anderen Faktoren werden aber nicht erläutert. Genau hier liegt dann das Problem.

    Das ist allein euer Problem, wenn bis zum Übergabepunkt (meist im Keller) das Signal gut ankommt.

    Warum soll der Mieter für Reparaturen an der Netzebene 4 verantwortlich sein? Der Anbieter ist hier völlig egal. Wenn kein Signal ankommt, dann stimmt etwas mit der Leitung nicht. Dann wiederum ist es völlig egal, wer hier der Provider ist.

    Es kommt hier auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Ist diese TAE-Dose vertraglich zugesichert, schuldet der Vermieter sowieso die Funktionstüchtigkeit dieser sogenannten Netzebene 4 (also die Verteilung innerhalb des Hauses).

    Haben andere Mieter des Hauses die gleichen Probleme?

    habe ich von einem Bekannten mitbekommen, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat das die Wohnung ordnungsgemäß Bezugsbereit vermietet wird.

    Nein.

    Ein Urteil, welches eine Rechtswirksamkeit entfaltet, muss von einem hohen Gericht (BGH) gefällt werden. Selbst wenn es hier ein Amtsgerichtsurteil gibt (was ich bezweifle), dann muss dies nicht für dich gelten.

    In welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, entscheidet allein der Mietvertrag. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine unsanierte Wohnung günstiger ist, als eine sanierte.

    . Einen Schlüssel nach Faktoren hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen

    Kann aber durchaus vertraglich vereinbart werden. Das beste Beispiel ist ja die Umlage nach MEA in einer WEG.

    Letztendlich ist der hier verwendete Faktor ja nichts anderes, als die Umlage nach Wohnfläche, bzw. nach Personen.

    Diese ist aber nicht ausreichend erläutert und könnte somit unwirksam sein.

    Ist das rechtlich in Ordnung?

    Das muss im Zweifel ein Anwalt klären. Ich persönlich halte das schon für grenzwertig. Letztendlich wird für diese 5.000 € keine wirkliche Leistung erbracht. Keine Ahnung, ob dieses Geschäft nicht sittenwidrig ist.

    Muss/wird das irgendwo festgehalten?

    Naja, hier müsste ein entsprechender Vertrag vereinbart werden.

    Muss/soll der Vermieter darüber informiert werden

    Eigentlich nicht. Der Vermieter sollte nur Kenntnis von dem Nachmieter haben.

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