Einbehaltung der Kaution nach Wohnungsübergabe ohne Protokoll oder Zeugen

  • Guten Tag,

    ich bin am 29.05 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Am gleichen Tag fand mit meinem damaligen Vermieter die Wohnungsübergabe ohne Protokoll (er habe dies angeblich vergessen) oder Zeugen statt. Ein Tag später schreibt der Vermieter mir eine e-Mail (die im Spamordner gelandet ist) mit einer Auflistung von Schäden und Fotos dazu. Die Fotos sind weder datiert, noch ist erkenntlich ob diese überhaupt aus der Wohnung stammten. Ohne mir eine Frist/Aufforderung zur Beseitigung der angeblichen Schäden zu geben, flattert ein Monat später eine weitere e-Mail mit der Kautionsabrechnung hinein (wieder Spam-Ordner nur diesmal von mir am selben Tag gelesen), das er die Schäden von einem Handwerker beseitigen lassen hat und die Kaution behält.

    Ich habe bereits ein wenig im Forum recherchiert und kann mir nicht vorstellen das ein solches Verhalten rechtens ist.

    Gleich mehrere Sachen stören mich:

    1. Aus meiner Sicht kann der Vermieter weder Beweisen das ich für die Schäden verantwortlich bin, noch mit seinen komischen Fotos von weißen Wänden und Fließen das diese aus der Wohnung stammen.

    2. Er hat mir keine Möglichkeit/Frist gegeben die Schäden selber zu beseitigen (laut mehreren anderen Forenbeitragen, scheint dies Pflicht oder normal zu sein)

    3. Seine Kommunikation mit mir fand immer nur per e-Mail statt. Die Kündigung des Mietvertrags habe ich ihm jedoch per Einschreiben auf dem Postweg zukommen lassen.

    Soweit ich informiert bin, hat der Vermieter keinen Nachmieter gefunden (das habe ich schriftlich). Ich vermute ganz stark, dass der Vermieter entweder über meine Kaution die ausgefallene Miete versucht zu kompensieren oder die Wohnung auf meine Kosten modernisiert hat.

  • 1. Aus meiner Sicht kann der Vermieter weder Beweisen das ich für die Schäden verantwortlich bin, noch mit seinen komischen Fotos von weißen Wänden und Fließen das diese aus der Wohnung stammen.

    Die Beweiswürdigung nimmt ein Richter vor. Aber der Vermieter ist in der Beweispflicht, ohne Übergabeprotokoll wird es nicht so einfach für ihn, da er ja beweisen muss, dass die Schäden durch dich entstanden sind und nicht zum Beispiel erst nach deinem Auszug. Gab es ein Protokoll beim Einzug?

    2. Er hat mir keine Möglichkeit/Frist gegeben die Schäden selber zu beseitigen (laut mehreren anderen Forenbeitragen, scheint dies Pflicht oder normal zu sein)

    Nur bei fälligen Schönheitsreparaturen. Nicht bei Beschädigungen der Wohnung die keine normale Abnutzung darstellen. Auch hier ist der Vermieter in der Beweispflicht, das es Schäden sind und nicht normale Abnutzungen.

    Da du aber ja was von ihn willst, musst du aktiv werden. Also Frist von 14 Tagen setzen und falls er sich weigert einen Anwalt beauftragen die Rechtslage erstmal zu prüfen und dann entsprechend vorzugehen.

  • Am gleichen Tag fand mit meinem damaligen Vermieter die Wohnungsübergabe ohne Protokoll (er habe dies angeblich vergessen) oder Zeugen statt.

    Wurden hier denn bei der Übergabe überhaupt Mängel festgehalten? Das ist doch der ausschlaggebende Punkt.

    Fehlende Zeugen hin oder her: Der Vermieter ist hier in der Nachweispflicht. Hast Du die Rechnungen der Handwerker denn erhalten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 1. Aus meiner Sicht kann der Vermieter weder Beweisen das ich für die Schäden verantwortlich bin, noch mit seinen komischen Fotos von weißen Wänden und Fließen das diese aus der Wohnung stammen.

    Warum nicht. Was meinst du hat es für Folgen das man sich bei einer Wohnungsrückgabe nicht über den Zustand der Wohnung einigen kann, oder gar keine Abnahme erfolgt o.ä.? Einfach nur das anschließend eben Beweis erhoben werden muß. Im Prinzip auch nicht anders als würdest du das Abnahmeprotokoll nicht unterschreiben, weil du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist.

    Von daher läuft es eigentlich meistens darauf hinaus das bei einem Streit eben Beweis erhoben werden muß. Und bitte sei nicht blauäugig. Die Tatsache das es keine Protokoll gab, entbindet dich eigentlich von gar nichts.

    2. Er hat mir keine Möglichkeit/Frist gegeben die Schäden selber zu beseitigen (laut mehreren anderen Forenbeitragen, scheint dies Pflicht oder normal zu sein)

    Bei Schönheitsreparaturen ja, bei Schäden nein.

    Soweit ich informiert bin, hat der Vermieter keinen Nachmieter gefunden (das habe ich schriftlich). Ich vermute ganz stark, dass der Vermieter entweder über meine Kaution die ausgefallene Miete versucht zu kompensieren oder die Wohnung auf meine Kosten modernisiert hat.

    Nun ja, das Beseitigen von Beschädigungen, so es denn welchen gibt, hat wenig mit einer Monernisierung zu tun. Oft bleiben Beschädigungen auch nach der Reparatur evtl. sichtbar.


    Verstärkt wichtig für dich wäre vor allem die Frage, gab es ein Übergabeprotokoll bei Einzug, bzw. wurde der Zustand festgehalten. Möglicher weise auch beim Vormieter?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!