Ablöseforderung bei Gewerbeflächen inwieweit zulässig?

  • Hallo zusammen,

    meine frau ist seit mehr als einem Jahr Mieterin einer Gewerbefläche und möchte jetzt umziehen, daher sucht sie nach einem Nachmieter.

    Der neue Laden, den sie bezogen hat, ist größer und teurer. Um Einiges zu finanzieren, fordert sie eine Ablöse (z.B. 5.000 Euro) für die zu vergebende Gewerbefläche, obwohl darin wenig Einrichtung gibt (z.B. im Wert von 500 Euro). Sie begründet die Ablöse mit der sehr guten Lage und niedrigen Mithöhe sowie der fehlenden Maklerprovision.

    - Ist das rechtlich in Ordnung?

    - Muss/wird das irgendwo festgehalten?

    - Muss/soll der Vermieter darüber informiert werden, oder ist es eine Sache zwischen Vor- und NAchmieter?

    Erwähnenswert: Interessenten gibt es genug, die sogar mehr zahlen würden, um die lukrative Gewerbefläche zu haben.

    Bitte um Aufklärung. Danke :)

    Pascall

  • - Muss/wird das irgendwo festgehalten?

    Alleine zu Beweissicherung unbedingt.

    - Ist das rechtlich in Ordnung?

    Nicht ganz so einfach zu beurteilen. Bei Wohnraum sind solche Abstandszahlung zw. Vor- und Nachmieter gesetzlich geregelt. § 4a WoVermittlG

    Für Gewerbeflächen fehlt so eine Regelung. Daher würde die Grenze erst bei Sittenwidrigkeit gezogen werden. Hier könnte man durchaus von Wucher sprechen, wenn das 10fache vom Wert der Einrichtung verlangt wird. Jedoch treten ja auch andere Gründe hinzu. Lage, billige Miete ect. Ich würde dazu tendieren es als zulässig zu erachten, aber Unsicherheiten bleiben.

  • Ist das rechtlich in Ordnung?

    Das muss im Zweifel ein Anwalt klären. Ich persönlich halte das schon für grenzwertig. Letztendlich wird für diese 5.000 € keine wirkliche Leistung erbracht. Keine Ahnung, ob dieses Geschäft nicht sittenwidrig ist.

    Muss/wird das irgendwo festgehalten?

    Naja, hier müsste ein entsprechender Vertrag vereinbart werden.

    Muss/soll der Vermieter darüber informiert werden

    Eigentlich nicht. Der Vermieter sollte nur Kenntnis von dem Nachmieter haben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!