Wohnung muss Bezugsfähig Vermietet werden (NRW)

  • Schönen Guten Tag euch allen,

    ich bin neu hier im Forum und hab direkt eine Frage an euch. Vielleicht kann mir jemand etwas darüber erzählen. Unzwar geht es darum das meine kleine Familie (Papa, Mama, 2 Töchter) eine Wohnung gefunden haben und diese auch anmieten wollen zum 01.10.18. Wir haben auch schon den Mietvertrag unterschrieben in welchem auch steht das die Wohnung unrenoviert vermietet wird. Die Wohnung ist unrenoviert, sprich alte teils farbige Tapeten, zig Bohrlöcher, alter Parkettboden welcher an einigen Stellen verfärbt ist (müsste also Abgeschliffen etc werden) und in einem Raum sogar garkein Bodenbelag (Beton). Ansich ja alles kein Problem, ich hatte eh vor selbst zu renovieren. Jedoch habe ich von einem Bekannten mitbekommen, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat das die Wohnung ordnungsgemäß Bezugsbereit vermietet wird. Dies soll von einem Gerichtsurteil im vergangenen Jahr ausgehen (irgendwo in NRW). Aber er wüsste nicht mehr wo er dies gelesen hat. :/


    Ich habe auch im Netz gesucht aber nichts gefunden. Vielleicht kann mir jemand zu dem Thema weiterhelfen und weiß etwas genaueres darüber.


    Liebe Grüße

    Dodobo23

    Einmal editiert, zuletzt von Dodobo23 (5. Juli 2018 um 12:30)

  • Jedoch habe ich von einem Bekannten mitbekommen, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat das die Wohnung ordnungsgemäß Bezugsbereit vermietet wird.

    In einem Wort "blödsinn". Du kannst genau das verlangen was im Mietvertrag vereinbart wurde.

  • habe ich von einem Bekannten mitbekommen, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat das die Wohnung ordnungsgemäß Bezugsbereit vermietet wird.

    Nein.

    Ein Urteil, welches eine Rechtswirksamkeit entfaltet, muss von einem hohen Gericht (BGH) gefällt werden. Selbst wenn es hier ein Amtsgerichtsurteil gibt (was ich bezweifle), dann muss dies nicht für dich gelten.

    In welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, entscheidet allein der Mietvertrag. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine unsanierte Wohnung günstiger ist, als eine sanierte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    In welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, entscheidet allein der Mietvertrag. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine unsanierte Wohnung günstiger ist, als eine sanierte.

    Kenne zufällig den Mietvertrag des Themenerstellers und erspare uns Arbeit.

    §17 Zustand der Mieträume

    1. Der den Mietern bekannte Zustand der Räume ist vertragsgemäß

    Erste und lfd. Renovierung einschließlich Tapezierung, Bodenbeläge, Streichen

    des Holzwerks und der Heizkörper zu Lasten des Mieters.

    3. Wird die Wohnung nicht renoviert oder renovierungsbedürftig vermietet, ist der

    Vermieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen, die durch den vertragsgemäßen

    Gebrauch der Mietsache durch den Mieter erforderlich werden, durchzuführen oder

    deren Kosten zu tragen.

    Steht dort und er wurde vom Themenersteller unterschrieben.

    Gruß



  • Bezugsbereit meint nicht renoviert. Bezugsfertig ist einen Wohnung ohne Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner (durchtrockneter Putz/Estrich, Geländer, Fenster, Türen, Heizung), die auf Dauer bewohnt werden kann (Strom, Licht, Wasser, Kochmöglichkeit, Sanitäranlagen).

    Gemieter ist grds. der bei Mietvertragsschluss vorhandene, andernfalls ausdrücklich vereinbarte oder zugesicherte Ist-Zustand.

    Lediglich laufende Schönheitsreparaturen wären in einem Formularmietvertrag unwirksam vereinbart, es sei denn, es wäre als Kompensation für den renovierungsbedürftigen Zustand bei Einzug Mietnachlass oder Renovierungspauschale gewährt.

    G Toschi

  • Hallo!

    es wäre als Kompensation für den renovierungsbedürftigen Zustand bei Einzug Mietnachlass oder Renovierungspauschale gewährt.

    Real haben diese Wohnungen eine geringere Miete, als voll Ausgestattete

    mit Laminat. Kenne solche Mietverträge hier bei uns auch und sie werden

    von Mietern gerne genommen, weil sie dem Mieter Gestaltungsmöglichkeiten

    lassen.

    Gruß



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