Beiträge von Leipziger82

    Grundsätzlich kann er auch nicht verlangen, dass die Wohnung perfekt gestrichen zurückgegeben wird.

    Schwierig wird es, wenn eine Kaution dahintersteht und man vermuten kann, dass der Vermieter diese einbehält.

    Ich habe ihm dann angeboten, dass ich die Wohnung komplett weiße aber er meinte dann, dass das nicht fachgerecht wird.

    Das kann er aber nicht ablehnen.

    Wenn es hier um so viel Geld geht, empfehle ich Dir den Gang zu einem Fachanwalt. Er kann prüfen, ob die Malerarbeiten nötig sind.

    Es kommt darauf an.

    Was bemängelt der Vermieter denn konkret an den Malerarbeiten?

    Wenn der graue Streifen noch durchschimmert, kann der Vermieter hieraus durchaus Ansprüche stellen.

    Ich habe nicht mal 6 Monate in der Wohnung gewohnt und im Vertrag wurde sie mir als komplett renoviert übergeben

    Gab es denn damals ein Protokoll, auf dem der tatsächliche Zustand protokolliert wurde?

    Wenn nicht, dann gilt das Vertragliche, d.h. die Wohnung ist renoviert übergeben worden.

    Ich werde hier auch nicht länger als bis Ende 2019/Januar 2020 Wohnen bleiben.

    Hast Du das denn mal mit dem Vermieter besprochen? Vielleicht lässt sich das verzögern? Den Vermieter auch mal darauf hinweisen, dass die Baupreise im Winter günstiger sind, als im Sommer ;)


    Das ganze wird allerdings anders Aussehen, wenn am Ende für mehrere Wochen das Bad nur unvollständig zur Verfügung steht oder ähnliches.

    Zumindest den Zeitraum sollte der Vermieter genau abstecken. Ich habe sowas in meinem Bestand auch durch. Die Sanierung (Wasserrohre & Badezimmer) hat knapp 14 Tage gedauert.

    Davon war etwas mehr als eine Woche kein WC und Dusche vorhanden.

    Ansonsten muss der Vermieter dich nicht um Erlaubnis fragen. Er muss lediglich ankündigen und Du musst den Zugang gewähren.

    Ich würde den Sachverhalt aber einfach mal einem Fachanwalt oder Mieterverein vortragen.

    Zudem möchte der Vermieter einen Wohnungsschluessel, da er oft selbständig und ggf. mit Handwerkern in meine Wohnung will?

    Dazu hat er keinen Rechtsanspruch.

    Aber nur soviel: Gemäß § 555a BGB hast Du Instandsetzungsmaßnahmen zu dulden. Oder anders: Wenn der Vermieter ankündigt, in 14 Tagen von früh bis abends in der Wohnung arbeiten zu müssen, musst Du den Zugang zur Wohnung gewähren.

    Der Schmutz und die Erschütterungen sind doch nicht zumutbar, oder?

    Es kommt hier darauf an, wie groß der Bereich ist, der aufgerissen werden muss. Im Zweifel muss der Vermieter eine Ersatzwohnung stellen, wenn die Nutzung der Wohnung in dieser Zeit nicht möglich ist.

    Konkret würde ich hier aber mal einen Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren.

    Als die Vermieter die Wohnung von den vorherigen Mietern abgenommen haben, war ich gar nicht dabei. Die Schlüssel haben sie mir am gleichen Tag vorbei gebracht. Nur leider habe ich erst während der Renovierung genauer hingeschaut und immer was Neues entdeckt.

    Als Tipp: Du solltest jetzt unter Zeugen den tatsächlichen Zustand protokollieren und im besten Fall dann auch den Vermieter mit ins Boot holen.

    Ohne Protokoll und den ganzen Mängeln ist dann zu befürchten, dass Dir das bei einem späteren Auszug gegen das Bein läuft.

    Nimmt der Vermieter nicht an der Protokollierung teil, dann würde ich ihm das Protokoll als Kopie zusenden.

    Die Fugen bröckeln schon raus und das werde ich mit in den Vertrag aufnehmen lassen, sollte Wasser hinter die Fliesen laufen, trage ich dafür keine Verantwortung

    Solange es sich nicht um Trockenbau handelt, sondern um eine massive Wand, passiert da mit dem Wasser nichts.

    Zum Thema Fugen: Die sind verschimmelt. Die kann man mit einem Chlorreiniger säubern.

    Tipp meinerseits: Das Chlor in einem Papierküchentuch tränken, das Tuch an den betroffenen Stellen fixieren (Klebestreifen) und dann einfach mal 24h einziehen lassen.

    Aber aufpassen, dass das Bad gut belüftet ist. Sonst fällst Du um.

    Normalerweiße würde sich das mit Spachtelmasse und einem neuen anstrich lösen lassen.

    Das kann im Zweifel - und je nach Tür - teurer sein, als ein neues Türblatt. Ein einfaches furniertes Türblatt kostet da. 120 €.

    Zieht man dann den Zeitwert ab, bleiben da nur ein paar EUR übrig.

    Ich würde das erst einmal mit dem Vermieter besprechen, bevor man sich hier heiß macht.

    Als 2018 im Sommer vor dem Haus immer öfter Lärm war, zeitweise ein Kinderplanschpool auf dem Weg aufgebaut wurde, dauerhaft Gartenmöbel dort standen, hatten wir diese unterbinden lassen, da es sich um "Verkehrswege" handelt und bei diesen definiert ist, wozu sie dienen.

    Ja, das ist aber was anderes, wenn hierdurch der Zugang zum Haus blockiert wird. Da geht es zwangsläufig auch nicht einmal unbedingt um die Mieter, sondern vielmehr um Rettungswege, die auch im nicht öffentlichen Raum gewährleistet sein müssen.

    In den Standardverträgen wird lediglich auf diverse Punkte hingewiesen, wie gemeinschaftlich nutzbare Flächen durch Mieter genutzt werden können/dürfen.

    Und genau das ist ja der springende Punkt. Dann darf der Mieter die Flächen im EG nutzen, genauso wie Du.

    Es stellt sich hier allein die Frage, ob der Vermieter das kürzen der Hecken, oder die Fertigwände/den Sitzschutz duldet. Wenn ja, habt Ihr in dieser Hinsicht schon mal wenig Chancen.

    Zum Thema Kinderlärm wurde schon etwas geschrieben, so dass ich hier auch nur kurz darauf hinweise, dass die Hürden hier sehr hoch sind. Selbst Ruhezeiten am Mittag müssen rechtlich gesehen von Kindern nicht eingehalten werden, da das Spielbedürfnis der Kinder höher eingeschätzt wird, als das Ruhebedürfnis von Erwachsenen.

    So einen Schaden würde die Versicherung in so einem Fall ablehnen, das die Haustür nicht abgeschlossen war.

    Nein, das stimmt nicht. Grundsätzlich ist es so, dass Eingangstüren zu keinem Zeitpunkt abgeschlossen werden dürfen.

    Das geben teilweise schon die Brandschutzverordnungen vor. Solange dort kein Panikschloss verbaut ist, kommt im Brandfall niemand aus dem Haus (Wer denkt in so einer Situation schon daran, einen Schlüssel mitzunehmen)

    Aus eigener Erfahrung: Mir wurde in meiner damaligen Wohnung mehrfach der Keller ausgeräumt. Die Tür war nie verschlossen, die Versicherung hat immer gezahlt.

    Gibt es dazu Einschätzungen, wessen Bedürfnisse überwiegen?

    Schwierig. Wenn es genau in diesem Moment zu einem Einbruch kommt, wird es tatsächlich schwierig. Rechtlich gesehen, kann das sogar ein Mangel der Mietsache darstellen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.

    Ich würde hier eine andere Lösung suchen.

    Habt Ihr denn kein Babyphone mehr? Dann nehmen die Kleinen das mit runter und können sich bemerkbar machen, wenn sie hoch wollen.

    Wie, bzw. an wen zahlst Du denn die Stromkosten? Bei einer WG ist es ja schwierig, deinen Betrag herauszurechnen, wenn es keinen separaten Zähler für jedes Zimmer gibt.

    Ansonsten ist es bei diesen Kosten, wie mit den Betriebskosten. Sind diese Teil des Mietvertrags, dann müssen diese auch bis zum Mietende gezahlt werden, unabhängig davon, ob eine Nutzung erfolgt oder nicht.

    Ich halte es eigentlich fast für ausgeschlossen, dass der Vermieter bereits für 2019 eine (korrekte) Abrechnung erstellt hat.

    Theoretisch hätte er also die Kosten bis gestern durchrechnen müssen. Bei solchen Dingen, wie Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen ist das sicher möglich, da die Prämienrechnungen vorliegen, allerdings wage ich zu bezweifeln, dass der Vermieter bereits eine Rechnung für Wasser/Abwasser und Allgemeinstrom vorliegen hat.

    Der Vermieter kann ja durchaus etwas dafür. Er hätte ja mit der Verwaltung sprechen können ;)

    Grundsätzlich muss der Vermieter nach § 558 BGB jährlich über Betriebskosten abrechnen und muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt haben.

    Läuft der Zeitraum beispielsweise vom 01.01.17-31.12.2017 dann muss er die Abrechnung bis 31.12.2018 zugestellt haben. Sonst kann er keine Nachforderungen geltend machen.

    In dem Paragraphen steht zwar auch geschrieben, dass er auch später Nachforderungen geltend machen kann, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat, allerdings bezieht sich das dann in der Regel auf Dinge, wie rückwirkende Grundsteueränderungen durch die Gemeinde.

    Hilft uns das evtl. irgendwie weiter?

    Im Zweifel nein. Grundsätzlich ist es so, dass man bei einer unwirksamen Klausel zu Schönheitsreparaturen dann auch keine vornimmt.

    Bei Euch sieht es aber so aus, dass Ihr diese durchgeführt habt, allerdings nicht fachgemäß.

    Es stellt sich hier die Frage, was man unter "sieht nicht gerade schön aus" konkret versteht. Da würde ich nochmal mit dem Vermieter sprechen, damit er sich ggfs. vor Mietende das Ergebnis mal anschaut.

    was kann ich machen und muss meine Vermieterin dieStromleitungen erneuern.

    Leider nicht viel, da es da tatsächlich noch einen Bestandsschutz gibt.

    Nebenbei bemerkt, ist so eine Sanierungsmaßnahme im bewohnten Zustand auch nicht realisierbar. Dazu müsste theoretisch die gesamte Wohnung leer sein. Von dem Krach und dem Dreck rede ich da gar nicht erst.

    Die Mieterhöhung würde ich mal von Mieterbund oder Fachanwalt prüfen lassen. Wenn der Rest der Installation genauso alt ist, wie die Elektrik wäre es möglich, dass das Mieterhöhungsverlangen ins Leere läuft.

    Ist denn ein kurzfristiger Auszug geplant? Wenn Du vor hast, dort noch ein paar Jahre wohnen zu bleiben, würde ich tatsächlich nur die kleine Stelle abschleifen lassen.

    Über die Jahre wird die jetzt frisch abgeschliffene Stelle dann vermutlich nicht mehr zu sehen sein.

    Alternativ: Wie groß wäre denn der Aufwand, dass Zimmer zu beräumen und komplett abschleifen zu lassen?

    Ich würde mich Fruggel anschließen. Den erste Prüfung der Abrechnung sollte immer der Vergleich der einzelnen Kostenpositionen zum Vorjahr sein. Damit kann man schon mal ein Gefühl dafür bekommen, was denn konkret teurer geworden ist.

    Letztendlich haben sich die Kosten bei Dir eigentlich nur um etwas mehr als 8% erhöht, was auch durch einen allgemeinen Preisanstieg (Strom, Gas/Öl/Fernwärme) erklärt werden kann.

    Bei den Heiz- und Wasserkosten möchte ich nur noch den Hinweis geben, dass diese teilweise auch nach Wohnfläche (mindestens 30% der Gesamtkosten) umgelegt werden. Selbst wenn Ihr spart, heißt das nicht, dass Ihr zwangsläufig besser wegkommt, wenn der Rest dafür einen Mehrverbrauch hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!