So einen Schaden würde die Versicherung in so einem Fall ablehnen, das die Haustür nicht abgeschlossen war.
Nein, das stimmt nicht. Grundsätzlich ist es so, dass Eingangstüren zu keinem Zeitpunkt abgeschlossen werden dürfen.
Das geben teilweise schon die Brandschutzverordnungen vor. Solange dort kein Panikschloss verbaut ist, kommt im Brandfall niemand aus dem Haus (Wer denkt in so einer Situation schon daran, einen Schlüssel mitzunehmen)
Aus eigener Erfahrung: Mir wurde in meiner damaligen Wohnung mehrfach der Keller ausgeräumt. Die Tür war nie verschlossen, die Versicherung hat immer gezahlt.
Gibt es dazu Einschätzungen, wessen Bedürfnisse überwiegen?
Schwierig. Wenn es genau in diesem Moment zu einem Einbruch kommt, wird es tatsächlich schwierig. Rechtlich gesehen, kann das sogar ein Mangel der Mietsache darstellen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.
Ich würde hier eine andere Lösung suchen.
Habt Ihr denn kein Babyphone mehr? Dann nehmen die Kleinen das mit runter und können sich bemerkbar machen, wenn sie hoch wollen.