Kinder und Haustür

  • Hallo zusammen,

    Vielleicht weiß jemand einen formalen Rat. Wir können einen kleinen Mietergarten mit nutzen und wohnen selber im Dachgeschoss (Mehrfamilienhaus). Damit die Kinder (2 und 5 Jahre) aus dem Garten alleine nach oben gehen können (das kann auch schon der kleine), möchten wir gerne die Hauseingangstür in dieser Zeit offen angelehnt lassen. Die Tür hat selber keine Klingel (die ist am Vorderhaus angebracht, dafür müssen die Kinder fast auf die Straße gehen, wir wohnen im Hinterhaus mit direktem Gartenzugang), d.h. wenn die Tür zu ist, stehen die Kinder vor einer verschlossenen Tür, kommen nicht rein und haben auch keine Klingel.

    Eine Mietpartei möchte nun, dass die Tür dauerhaft geschlossen ist (Einbruchrisiko, Hausordnung etc.) - auch zu den Zeiten in denen die Kinder temporär im Garten sind (was sie sicher nicht in der Nacht sind...).

    Gibt es dazu Einschätzungen, wessen Bedürfnisse überwiegen?

    Dank und Gruß

  • So einen Schaden würde die Versicherung in so einem Fall ablehnen, das die Haustür nicht abgeschlossen war.

    Nein, das stimmt nicht. Grundsätzlich ist es so, dass Eingangstüren zu keinem Zeitpunkt abgeschlossen werden dürfen.

    Das geben teilweise schon die Brandschutzverordnungen vor. Solange dort kein Panikschloss verbaut ist, kommt im Brandfall niemand aus dem Haus (Wer denkt in so einer Situation schon daran, einen Schlüssel mitzunehmen)

    Aus eigener Erfahrung: Mir wurde in meiner damaligen Wohnung mehrfach der Keller ausgeräumt. Die Tür war nie verschlossen, die Versicherung hat immer gezahlt.

    Gibt es dazu Einschätzungen, wessen Bedürfnisse überwiegen?

    Schwierig. Wenn es genau in diesem Moment zu einem Einbruch kommt, wird es tatsächlich schwierig. Rechtlich gesehen, kann das sogar ein Mangel der Mietsache darstellen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.

    Ich würde hier eine andere Lösung suchen.

    Habt Ihr denn kein Babyphone mehr? Dann nehmen die Kleinen das mit runter und können sich bemerkbar machen, wenn sie hoch wollen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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