Hallo
Wir hatten im Sommer 2018 ein Wohnung im 1. OG bezogen und eine sehr große Dachterrasse. Zuvor gab es zwei Besichtigungen, alles war ausgesprochen ruhig. Auch am Tag der Vertragsunterzeichnung nichts auffälliges.
Die Mieter unter uns (EG) hatte bei Vertragsunterzeichnung im Sommer 2018 keinen nutzbaren Außenbereich, lediglich einen ca 2m breiten Fußweg zu ihrer Wohnungstüre an der Längsseite des Hauses. Der Makler hatte damals ausdrücklich auf die ruhige Lage (60er Wohnsiedlung mit Einfamilienhäuschen mit vielen Gartenanlagen) hingewiesen, ebenso darauf, dass in der EG Wohnung Mitarbeiter des Vermieters wohnen und es ausgesprochen ruhig wäre. "Junge Familie mit einem Kind" (das 4. Kind ist unterwegs, war gelogen), "Die sitzen nur mal vor dem Haus um eine zu Rauchen".
Vor der Eingangstüre am EG standen zwei Plastikstühle, ansonsten war nur der Fußweg vorhanden. Der Fußweg führt von der Straße mit einem ca 3m breiten mit Bäumen bewachsenen Streifen entlang der Längsseite bis zur Mitte des Gebäudes zur Eingangstüre, ab dort führt der noch ca. 1 m breite Weg zum Hinterhaus (Hinterhaus gehört jemand anderen, dort hin führt noch ein anderer Weg).
Vor wenigen Wochen wurde, ohne dies anzukündigen, vom unteren Mieter damit begonnen Hecken und Bäumchen im hinteren Teil zu entfernen, ebenso die Wegplatten. Es wurden Holzpfosten gesetzt und ca. 2m hohe Fertigwände aus Holz aufgebaut. Ein Teil der Fläche wurde mit Rasenstücken ausgelegt, ein anderer als Sandkiste mit Sand befüllt. Es entstand ein rundum umbauter Bereich, den die unteren Mieter als ihren Garten bezeichnen. Dieser grenzt direkt an die Hauswand unter unserem Flur- und zwei Wohnzimmerfenstern.
Aktuell steht ein Kinderpool im Garten, in dem am Sonntag längere Zeit ein Höllenlärm fabriziert wurde. Ebenso sitzt die Familie mit den Kleinkindern dort, die Kinder brüllen und Lärmen manchmal über Stunden dort. Wir können weder Flur, noch Wohnzimmerfenster öffnen, auch nicht die Terrassentüre, da der Lärm hier oben so laut ist, als ob sie 2m vor unseren Fenstern Raudau machen. Auf der Dachterrasse versteht man jedes Wort, z.B. von Telefonaten, die unten geführt werden, was vermutlich durch die Bäume vor dem Haus reflektiert wird.
Man kann auch nicht mehr zu den Fenstern raus schauen, da man als "Spanner" betitelt wird und sich die Bewohner beobachtet fühlen. Man schaut direkt auf die (halb)nackten Mitbewohner.
Bei Bezug der Wohnung wurde weder von Makler, noch von Vermieter über zu erwartenden Veränderungen vor dem Haus informiert.
Für uns stellt sich die Lage so da, dass durch die bauliche Veränderung die Nutzung der Wohnung massiv eingeschränkt wird, da wir täglich, vor allem am Wochenende und in den frühen Abendstunden, oftmals keine Ruhe mehr haben.
Es ist fraglich, ob die bauliche Veränderung zulässig ist, hier war immer nur der Fußweg/Verkehrsweg vor dem Haus und keine nutzbare Außenfläche als Spielplatz, im Boden eingelassene Sandkiste, Tischen und Stühlen. Direkt unter den Wohnzimmerfenstern wird am Tisch gequalmt, der Qualm zieht bei den meist gekippten Fenstern rein oder über die Terrassentüre ins Wohnzimmer oder man wird auf der Terrasse eingenebelt, da der Abstand zur Hauswand so gering ist und der Qualm sich an dieser entlang ausbreitet.
Wir werden den Vermieter über eine anstehende Mietminderung informieren, da bauliche Veränderungen vorgenommen wurden und dadurch bedingt eine Nutzungsänderung vor dem Haus, die sich massiv in unserem Wohnbereich auswirken.
Ebenso bei zuständigen Bauamt anfragen, welche Nutzungsform er Außenflächen angegeben ist. Auch, dass wir erwarten, dass innerhalb von 14 Tagen der Zustand wie zu Beginn des Mietverhältnisses bestand wieder hergestellt wird.
Laut einer Person vom Städtischen Bauamt sollte hier lediglich ein Fußweg als Verkehrsweg gemeldet sein, dieser wäre nach Landesbauordnung zweckgebunden als "Verkehrsweg" zu nutzen und nicht als Spielplatz, Terrassenersatz, Aufenthaltsort oder bewohnte Außenfläche.
Gibt es zum Thema solcher baulichen Veränderungen mit massiven Auswirkungen auf die Mietsache irgendwo gutes Infomaterial?