Beiträge von Leipziger82

    Ist der Schaden denn während deiner Mietzeit entstanden, oder schon vor Einzug vorhanden?

    Wenn der Schaden während der Mietzeit entstanden ist, wäre der Vermieter in der Pflicht, weil dies nichts mehr mit Schönheitsreparaturen zu tun hat.

    Grundsätzlich sind Risse im Trockenbau relativ unproblematisch und kommen in Neubauten öfter mal vor (Setzungsrisse).

    Hier müssten dann die Tapeten entfernt werden, der Trockenbau mit einer Gewebeeinlage bearbeitet werden.

    Wenn die Risse nur zugespachtelt werden, kann es sein, dass die Risse wieder auftauchen.

    Der Mangel sollte dem Vermieter so beschrieben werden. Haben denn andere Mieter im Haus das selbe Problem?

    Wenn nicht, dann liegt die Ursache vermutlich innerhalb deiner Wohnung, d.h. am Waschmaschinenanschluss.

    Ansonsten sollte der Vermieter die Kaltwasserpumpe prüfen. Vielleicht ist der Druck zu niedrig eingestellt.

    Die Absperrventile innerhalb der Wohnung sind aber voll aufgedreht?

    Das Problem ist, dass Du die Wohnung nicht vom Vermieter übernommen hast und es kein Protokoll gibt.

    Wenn der Vormieter Dir nun Mängel/Beschädigungen aufgehalst hat und der Vermieter nichts von diesen Beschädigungen weiß, dann bist Du in der Nachweispflicht, dass die Beschädigungen nicht von Dir stammen.

    Da es aber kein Protokoll gibt, kannst Du das nicht.

    Schönheitsreparaturen entfallen, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

    Zunächst aus Interesse: Wie ist denn der Vermieter an Euren Balkon und Eure Fenster rangekommen, wenn Ihr unter dem Dach wohnt?

    Lohnt es sich, da was gegen ihn zu unternehmen, oder sollen wir einfach schnell ausziehen?

    Theoretisch kann man sicher rechtlich dagegen vorgehen, allerdings stellt sich die Frage, was das letztendlich bringt.

    Das Verhältnis zu einem streitsüchtigen Vermieter kann kein Gericht dieser Welt in Ordnung bringen.

    Da sollte man tatsächlich einen Umzug in Erwägung ziehen.

    Hallo,

    Du darfst hier die Begriffe "Mietspiegel" und "Mietpreisbremse" nicht durcheinanderwerfen.

    Die Mietpreisbremse reguliert lediglich die "Mieterhöhung" im Zuge einer Neuvermietung. Angenommen, der Vormieter hat 5€/m² gezahlt, darf er von dir nicht 10€/m² verlangen.

    Wenn der Vormieter allerdings schon 8 € (und damit über dem Mietspiegel) gezahlt, kann der Vermieter den gleichen Betrag weiterhin von Dir verlangen.

    Er muss die Miete nicht passend zum Mietspiegel absenken.

    Ich hatte vor einigen Wochen auch so ein Problem. Offensichtlich haben mehrere Mieter ihre Wohnung aufgelöst und den Sperrmüll neben dem Haus abgeladen.

    Auch hier hat es sich um ein öffentliches Grundstück gehandelt (ca. 20m von meinem Objekt).

    Nach längerem Disput mit dem Ordnungsamt hat die Stadt die Entsorgung übernommen. Auch dort war der Verursacher nicht zweifelsfrei zu ermitteln und die Stadt hat versucht das Problem auf uns abzuwälzen.

    Wir hatten in der Vergangenheit auch schon Mülltouristen, die ihr Zeug auf diesem Grundstück abgeladen haben.

    Hier sollte allerdings berücksichtigt werden, wie weit der Sperrmüllhaufen vom Grundstück des Vermieters entfernt ist. Ist dieser öffentliche Weg unmittelbar neben dem Gebäude(Eingang), ist der Vermieter meiner Meinung nach in der Pflicht, für die Beseitigung Sorge zu tragen.

    Nicht zuletzt gibt es - je nach Gemeinde - auch die Anliegerpflichten des Eigentümers/Vermieters, die auch eine Beseitigung von Müll im unmittelbaren öffentlichen Bereich beinhalten kann.

    In dem Fall wäre auch eine Umlage der Beräumungskosten auf die Mieter möglich.

    Ansonsten würde ich mal mit den Hausbewohnern besprechen. je nach Gemeinde/Entsorger kann man eine gewisse Menge Sperrmüll kostenfrei abholen lassen. Dann könntet ihr als Mieter diese Beseitigung kostenfrei beantragen.

    Es stinkt im ganzen Haus dermaßen nach Fäkalien, dass Haustür und Treppenhausfenster permanent offen sind

    Das klingt nach einem Fall für das Gesundheitsamt?

    Auf der Rückseite steht, der zu zahlende Betrag, die 1600€.

    Das kann aber nicht sein. Wie gesagt: Bei der Summe der zu verteilenden Kosten steht da etwas von 1.622 €. Wenn ich dann noch die Vorauszahlungen gegenrechne, kann da keine Nachzahlung von 1.600 € rauskommen.

    Ansonsten würde ich die Abrechnung mal von Anwalt oder Mieterverein checken lassen. Bei so einer Nachzahlung macht so etwas durchaus Sinn.

    ich bin vor kurzem in eine grundlegende neusanierte Altbauwohnung gezogen, sie wurde als Neubau beworben

    Hier stellt sich die Frage, wurde nur die Wohnung saniert oder das gesamte Haus?

    Ein Bestandsschutz eines Gebäudes entfällt in der Regel nur bei baugenehmigungspflichtigen Sanierungsmaßnahmen im gesamten Haus, nicht jedoch bei Sanierungen einzelner Wohnungen.

    Bevor ich da zum Vermieter gehe, will ich nur wissen, ob das alles im erlaubten ist, ansonsten kann ich gleich kündigen, bevor ich jetzt einen Theater mache.

    Man kann ja dennoch zum Vermieter gehen und die Thematik ansprechen. Allein schallisolierende Rohrschellen können Wunder bewirken.

    Unsere Miete ist aktuell unter dem Mietspiegel. Kann er die Miete bis zur Obergrenze erhöhen?

    Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Hier geht es dann um den konkreten Ausstattungsgrad der Wohnung.

    Ansonsten werden die Kosten des Stellplatzes nicht im Mietspiegel berücksichtigt.

    Ich würde dem neuen Vermieter in dem Gespräch auch nicht gerade unter die Nase reiben, dass Eure Miete unterhalb des Mietspiegels liegt ;)

    Ein Halogenspot-Trafo kann meines Wissen allerdings nicht einfach 4W-Spots versorgen, da er einen gewissen Mindestverbrauch hat.

    Mein Tipp: Frag einfach mal einen Elektriker, der sich das bei Dir anschaut.

    Wenn der Leistungsbereich bei dem Trafo passt, musst Du gar nicht viel umrüsten. Es muss dann nur beachtet werden, dass die Spannung von Halogenleuchte und LED-Leuchte gleich ist. Heißt: Wenn Hochvolthalogenlampe mit 230V verbaut ist, nimmst Du 230V-LEDs

    Das Sockelproblem dürfe auch nicht bestehen. Bei einer Unterhangdecke vermute ich mal, dass die Halogenleuchten einen GU10-Sockel haben, welcher auch bei den LEDs üblich ist.

    Kann ich unseren Vermieter bitten, den Trafo durch einen LED-adäquaten Transformator zu ersetzen? Hierzu müsste man die Geräte in den 4 Räumen in der Zwischendecke orten, vermutlich da aufsägen und austauschen (korrigiert mein Laienwissen ggf gerne).

    gerne ;)

    Dieser LED-Trafo kostet keine 10€. Wenn man selbst schon mal normale Lampen angeschlossen hat, dürfte auch der Wechsel des Trafos kein Problem darstellen. Wenn doch, macht der Elektriker das innerhalb 2-3 Minuten für ein paar €.

    Aufsägen muss man da in der Regel nichts. Die Trafos sind meist so groß, dass sie durch die Löcher der Unterhangdecke geschoben werden können.

    Sucht die erste Lampe im System (oder mittig im Raum) und ihr werdet fündig. Ansonsten alle Leuchten rausnehmen. Irgendwo ist der Trafo versteckt.

    Wenn möglich, einfach mal mit dem Handy durch die Unterhangdecke reinleuchten und ein Foto machen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Die einzige Schwierigkeit besteht darin, den Trafo zu finden. Ist der gefunden, muss entweder ein neuer für ca. 10€ eingebaut werden oder er kann bleiben und Ihr schraubt die LEDs ein.

    Ich sehe das völlig anders. Wenn im Protokoll pauschal geschrieben wurde, dass Gebrauchsspuren und Mängel am Laminat vorhanden sind, dann ist der Vermieter in der Pflicht, Euch ein Verschulden nachzuweisen.

    Ihr habt ein mängelbehaftetes Laminat bekommen und gebt die Wohnung in genau diesem Zustand wieder zurück.

    lediglich bei einer mängelfreien Übergabe könnte der Vermieter Ansprüche stellen.

    Ich bin kein Mitglied im Mieterbund o. Ä.; wäre dies ein Schritt, den ihr mir nun empfehlen würdet?

    Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich einen Fachanwalt konsultieren, ansonsten den Mieterbund.

    Hallo,

    wenn es sich um einen Altbau handelt, sind feuchte Keller nichts ungewöhnliches. Da würde ich einfach nur darauf achten, was dort gelagert wird.

    70% Luftfeuchte sind da gerade noch im Rahmen. Sanieren lässt sich sowas schon, allerdings nur mit erheblichen (finanziellen) Aufwand.

    Aber sollte der Vermieter nicht wenigstens für eine provisorische Regensicherung sorgen? Was sollten wir hier machen bzw. was können wir machen?

    Wenn die Ursache hier tatsächlich in einem undichten Balkonboden liegt, dann lässt sich das auch nicht provisorisch beheben, da hierfür die gesamte Balkonboden geöffnet werden muss. Hier würde ich den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren.

    Das eilt ja jetzt vermutlich auch nicht so, da der Balkon im Winter vermutlich eher selten genutzt wird.

    Wir können nur max. 2 Minuten warm duschen. Durchlauferhitzer falsch ausgelegt? Was muss ich hinnehmen?

    Hier würde ich den Vermieter informieren.


    Bei Besichtigung wurde mir gesagt, dass das Haus sehr leise ist. Wir haben extra danach gefragt. Nun stellt sich heraus, dass es mehr als hellhörig ist.

    Naja, das ist relativ...

    Leise kann auch heißen, dass ihr keine "Radau-Nachbarn" habt. Einen Betrug sehe ich hier persönlich nicht.

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