Belegeinsicht beim Vermieter – ablichten der Belege zulässig?

  • Ich habe zeitnah einen Termin bei meinem Vermieter für die Einsicht in die Rechnungen der Nebenkostenabrechnungen.

    Darf ich die Belege vor Ort mit einem Fotoapparat oder Mobiltelefon ablichten (Fotografieren) bzw. was muss ich da noch beachten oder anmelden beim Vermieter?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hallo,

    ja, das ist zulässig. Man kann auch Kopien verlangen, aber dafür kann der Vermieter eine Gebühr verlangen, daher ist das Smartphone besser.

    Hintergrund dessen ist, dass man die Möglichkeit haben muss, eine fachkundige Person über den einen oder anderen Beleg zu fragen, wenn man sich in irgend einem Punkt unsicher ist. Ohne diese Möglichkeit der Prüfung gilt die Belegeinsicht als nicht ordnungsgemäß erfolgt.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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