Abwasserleitungen im Wohn/Schlafzimmer in Neubau VDl 4100

  • Liebe Gemeinde,

    ich bin vor kurzem in eine grundlegende neusanierte Altbauwohnung gezogen, sie wurde als Neubau beworben.

    Alles ist perfekt bis auf die Hellhörigkeit der Decken (Trittschall durch Parkett jenseits von 45-50 db bei jedem Fersenschritt).

    Was mich am meisten stört, ist die Tatsache, dass die Abwasserleitungen quer durch das Schlafzimmer gehen. Man hört jedes mal, wenn jemand duscht, es hört sich so an, als ob es von oben wortwörtlich regnet. (Man sitze im Auto und hört die Regentropfen, genau so kann man sich das vorstellen, jedoch etwas dumpfer, da die Decke mit grottigem Gipskarton abgehängt ist)

    Jedes mal, wenn der Spülgang die Rohre runterläuft, kommt erstmal das typische Plumpsgeräusch und dann der ganze Rest. Da ich im EG bin, heißt es, quer durch die gesamte Zeit kommt es zu solchen Störungen, auch nachts. Jetzt will ich den Mietern über mir das Duschen und den Toilettengang definitiv nicht verbieten.

    Ich habe hier eine Ecke an einer Seite, die mit simplen Gipskarton umhüllt ist. Innen sieht man das Rohr direkt, es soll ein schalldämpfendes Rohr sein, jedoch ist die Trasse nicht gedämmt, lediglich mit Gipskarton umhüllt.

    Meine Frage ist dazu lediglich, ob dies zumutbar ist? Es wurden bei der Besichtigung und auf spezielle Fragen wie Lärm durch Anlagen alles verneint. Natürlich nur mündlich, ich bin selbstständig im Sounddesign und daher wollte ich eine Hellhörigkeit vermeiden, um so auch andere nicht zu stören, wenn ich Anlagen betreibe und auch selbst nicht gestört zu werden, wenn ich Aufnahmen mache.

    Bevor ich da zum Vermieter gehe, will ich nur wissen, ob das alles im erlaubten ist, ansonsten kann ich gleich kündigen, bevor ich jetzt einen Theater mache.

    Hat hier jemand Infos zumindest im Bezug auf VDl 4100 bzw. Lärmverordnung, wie es sich mit grundlegend neusanierten Wohnungen verhält?


    Freundliche Grüße

    Guenther

    4 Mal editiert, zuletzt von WGGuenther (23. November 2019 um 10:11)

  • ich bin vor kurzem in eine grundlegende neusanierte Altbauwohnung gezogen, sie wurde als Neubau beworben

    Hier stellt sich die Frage, wurde nur die Wohnung saniert oder das gesamte Haus?

    Ein Bestandsschutz eines Gebäudes entfällt in der Regel nur bei baugenehmigungspflichtigen Sanierungsmaßnahmen im gesamten Haus, nicht jedoch bei Sanierungen einzelner Wohnungen.

    Bevor ich da zum Vermieter gehe, will ich nur wissen, ob das alles im erlaubten ist, ansonsten kann ich gleich kündigen, bevor ich jetzt einen Theater mache.

    Man kann ja dennoch zum Vermieter gehen und die Thematik ansprechen. Allein schallisolierende Rohrschellen können Wunder bewirken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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