Vorzeitige Kündigung meinerseits trotz Kündigung der Vermieter?

  • Guten Tag zusammen!

    Mir wurde von Seiten meiner Vermieter ordentlich gekündigt (selbstbewohntes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung). Die Kündigung ist zum Ende Mai gültig, also mit einer Frist von 6 Monaten. Das ist zwar ärgerlich, aber wohl rechtlich okay.

    Nun zu meiner Frage: Wenn ich eher eine Wohnung gefunden habe - komme ich schneller aus dem Mietvertrag raus? Könnte ich nur fristgerecht mit drei Monaten Kündigungszeit kündigen? Oder gibt es sogar noch eine Möglichkeit, noch kurzfristiger aus dem Mietvertrag zu kommen?

    Zumal mir sehr abstruse Anschuldigungen gemacht werden, könnte ich mich unter Umständen auch auf Unzumutbarkeit berufen?

    Herzlichen Dank schon mal für die Hilfe!

    Viele Grüße,

    Gabi

  • Selbst wenn der Vermieter gekündigt hat, kannst Du natürlich immer selbst mit der kürzeren Frist von 3 Monaten kündigen. Das ist dein gesetzliches Recht.

    Kürzer geht nur bei einer fristlosen Kündigung, allerdings müssen die Gründe dann schon extrem schwerwiegend zu sein. Einfache Anschuldigungen reichen da nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ergänzend zur Antwort von Leipziger sei noch gesagt, dass man einen Vertrag auch im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Vermieter vorzeitig auflösen kann. Vielleicht ist es ganz im Sinne des Vermieters, wenn du früher umziehen kannst, und so ist er dann mit einer Aufhebungsvereinbarung möglicherweise einverstanden.

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