Beiträge von Leipziger82

    Es kommt auf den Zeitraum an.

    Wurden diese Dokumente innerhalb der Abrechnungsfrist nachgereicht, kann der Vermieter die Abrechnung auch zu deinen Ungunsten korrigieren.

    Auch nach dem Abrechnungszeitraum wäre das möglich, wenn der Vermieter diese Verspätung nicht zu vertreten hat, z.b. wenn die Gemeinde den Grundsteuerbescheid zu spät eingereicht hat.

    Um welche Abrechnung geht es, bzw. wann sind die zusätzlichen Dokumente gekommen?

    Ab wann ist es arglistige Täuschung?

    Schwierig, weil gerade bei den Betriebskosten auch der individuelle Verbrauch entscheidend ist.

    Wenn der Vermieter sagt, dass Ihr mit 200 € auf der sicheren Seite seid, kann das richtig sein, wenn der Vormieter damit über die Runden gekommen ist.

    aber ein weiterer Mieter (wir sind zwei Parteien) sagte mal er könne anhand seiner Notizen nachweisen dass der Öltank habe überlaufen müssen wenn die Betankrechnungen stimmen. Hierzu hatte er allerdings selbst das Gefäß ausgemessen und immer einen Zollstock reingehalten

    Hat der Mieter denn auch den regelmäßigen Verbrauch dabei berücksichtigt?

    Kurz zum Thema Energieberater: Die prüfen in der Regel nur oberflächlich, bzw. nehmen nur irgendwelche Durchschnittswerte als Maßstab. Das funktioniert aber nicht. Nur weil Wert X als Bundesdurchschnitt angesehen wird, heißt das nicht, dass dieser Wert auch für deinen Vermieter maßgeblich ist.

    Wie sind da eure Erfahrungen, sind die Anwälte fair und sagen mir ob ich spinne oder reden die mir eh ein dass ich zum Besten gehalten werde?

    Naja, es kommt auf den Fachanwalt an. Da können Bewertungen bei Google ganz hilfreich sein. Vielleicht hast Du Recht, vielleicht auch der Vermieter. Die Frage wird dir niemand beantworten können.

    Ich würde es aber versuchen.

    Der Vermieter will die Kaution einbehalten, da sich an ein paar Stellen schimmel festgesetzt hätte und die Silikonfugen sowie die Duschkabine instand gesetzt werden mussten.

    Der Vermieter muss aber eine Kautionsabrechnung durchführen. Hierfür braucht er dann eine Rechnung von einem Fachunternehmen.

    Diese wurden beim Übergabeprotokoll leider vermerkt und er hat es unterzeichnet.

    Das könnte ein Problem werden. Wenn das alles im Übergabeprotokoll geschrieben steht und er auch unterschrieben hat, wie will er dann das Gegenteil nachweisen?

    Der Vermieter wird ihn ja sicher nicht zur Unterschrift gezwungen haben, oder?
    Wenn die verschmutzten Leisten nicht im Protokoll auftauchen, kann der Vermieter die auch nicht in Rechnung stellen.

    Außerdem hat er meinem Freund nicht die Möglichkeit eingeräumt die Mängel selbst zu beheben.

    Muss er auch nicht unbedingt. Dieses Recht gibt es nur bei Schönheitsreparaturen, nicht aber bei Beschädigungen, wie Schimmel.

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    Der Vermieter kann nur das geltend machen, bzw. in Rechnung stellen, was auch als Mangel im Übergabeprotokoll vermerkt ist.

    Er reagiert in keinster Weise auf Aufforderungen den Schimmel durch _fachlich qualifizierte_ Handwerker beseitigen zu lassen.

    Vielleicht reagiert er auf Briefe und Maßnahmen durch einen Fachanwalt?

    Grundsatzfrage: Können wir auf kosten des Vermieters ein Unternehmen zur professionellen Schimmelbeseitigung beauftragen?

    Theoretisch könnt Ihr eine Ersatzvornahme ankündigen und das selbst beauftragen, hierzu aber "siehe oben".

    Bei solchen Sachverhalten, die schlimmstenfalls eine Gesundheitsgefährdung nach sich ziehen, würde ich einen Fachanwalt konsultieren.

    Ja nach dem, was alles vom Schimmel betroffen ist (Du sprichst von Mustern und Abdrücken an der Außenwand) kann so eine Sanierung mal etliche tausend EUR kosten.

    Geht das so einfach?

    Leider ja. Ich habe bei meinen Handwerkern aktuell eine Vorlaufzeit zwischen 14-Tagen und 3 Monaten.

    Auch wenn es eine unschöne Situation ist, müsst ihr einfach damit leben. Der Vermieter kann sich ja keinen Handwerker aus den Rippen schneiden ;)

    Als Entschädigung wäre eine Mietminderung denkbar. Dazu im Zweifel einen Anwalt befragen, bzw. diesbezüglich mal mit dem Vermieter sprechen.

    Mit der aktuellen Vermieterin ist das Mietverhältnis ja im Prinzip beendet.

    Nein, weil der neue Vermieter per Gesetz in das bestehende Mietverhältnis eintritt. Wer dann die Abrechnung erstellt, kann Dir egal sein. Für dich ändert sich außer dem Ansprechpartner gar nichts.

    Ansonsten geht aus der Frage gar nicht hervor, dass sich der Vermieter weigert, eine solche Abrechnung zu erstellen, sondern vielmehr, dass sie noch nicht fertig ist und im kommenden Jahr zugestellt wird.

    Heißt für dich, dass der Vermieter eine mögliche Nachzahlung nicht geltend machen kann, ein Guthaben von Dir allerdings noch 3 Jahre eingefordert werden kann.

    Ich würde also erst einmal gar nichts machen, sondern den Vermieter im Januar/Februar auffordern, eine Abrechnung einzureichen.

    Wenn dann nichts passiert, kannst Du einen Anwalt o.ä. beauftragen.

    Ich weiß jetzt nicht wie man nur auf 1-2 Euro kommt, bei einer Zeit von 20 Jahren, das kann auch in den 3 stelligen Bereich gehen, je nach Kautionshöhe.

    Weil der Zinssatz aktuell bei 0,01% liegt und das auch nicht erst seit gestern.

    3 stelliger Bereich? Ich habe bei meiner ehemaligen Firma Kautionen bearbeitet, auch von langjährigen Mietern. Der höhste Zinsbetrag waren dort vielleicht mal 10 €

    Ein befristeter Mietvertrag lässt sich nicht in einen Vertrag mit Kündigungsausschluss umdeuten.

    Dort müsste dann explizit geschrieben stehen, dass es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt und eine beidseitige Kündigung bis Datum X ausgeschlossen ist.

    Das ist hier aber nicht der Fall, weil es konkretes Mietende im Vertrag steht.

    Hatte jemand schon mal so einen Fall und kann berichten, ob das Glück in unsere Tasche spielt und dieser Fehler entsprechend korrigiert werden kann, oder hat sie nun einfach Pech gehabt?

    Wenn ihr nachweisen könnt, dass die Zähler tatsächlich vertauscht wurden (Das ist hier ja möglich), dann muss der Vermieter die Abrechnung korrigieren.

    Ihr könnt es dem Vermieter ja schon mal leicht machen und die Korrektur selbst durchrechnen. Das ist ja problemlos möglich, wenn Preise und Zählerstände vorhanden sind.

    Wenn diese Räume gemeinsam genutzt werden, macht es keinen Sinn, diese explizit zu vermieten, bzw. dürfte das rechtlich gesehen gar nicht möglich sein. Wenn das im Mietvertrag bei B steht, wäre er der Besitzer dieser Räume, d.h. der alleinige Nutzer.

    Alles andere ist halt nur ein Nutzungsrecht.

    Falls die Form der Untervermietung möglich sein sollte, welche Kündigungsfristen würden dann bestehen?

    Vermutlich die normalen 3 Monate. Die verkürzten Fristen bei möblierten Wohnraum beziehen sich nicht auf die bloßen Möbel, sondern eher auf die Art der Möbel. Sobald dort beispielsweise kein Bett drinsteht, gilt das nicht als möbliert.

    Den von mir bereits im Vorfeld mehrmals angeforderten Nachweis über die Hinterlegung sowie über die Höhe des durch Zinsen zum Zeitpunkt des Auszuges erreichten

    Betrages habe ich zu keiner Zeit erhalten.

    Als Gegenfrage: Wozu benötigst Du den Nachweis? OK, theoretisch würde der Dir zustehen und auch die Zinsen, ich weise aber darauf hin, dass das Zinsniveau praktisch bei Null liegt. Heißt, dass Du jetzt einen großen (auch finanziellen) Aufwand betreibst, im Zweifel aber vielleicht 20 Cent an Zinsen bekommst.

    Wie würdet ihr weiter vorgehen?

    ich überspringe Punkt 1 und 2 und gehe gleich zu Punkt 3 über:

    Such Dir einen Anwalt. Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde, wird dies auch bei dem Vollstreckungsbescheid passieren.

    Folglich landet der Sachverhalt vor Gericht. Ich vermute mal stark, dass Du nicht über die Kompetenzen verfügst, dich selbst zu verteten?

    Ich frage mich, ob es auch wirksam gewesen wäre, wenn das der Vermieter schriftlich über die Briefkästen angekündigt hätte?

    Ich tippe auf ein nein, da eine Dokumentation der Mietsache (Egal ob Foto oder Video) der Zustimmung des Mieters bedarf.

    Wenn ich die Wohnungen von Mietern betrete, um Schäden fotografisch zu dokumentieren, muss ich mir vorab die Genehmigung holen. Das gilt auch, wenn ich das mit einer Drohne filme.

    Weiß jemand, ob ein Aushang der Hausverwaltung am Board im Hauseingang ausreicht, um Mieter rechtswirksam zu informieren?

    Wie jeder gute Anwalt zu sagen pflegt: Es kommt darauf an.

    Für allgemeine Infos ist diese Schautafel ausreichend, für weitreichende und bedeutungsvolle Sachverhalte eher nein.

    Schwer zu sagen, ich vermute aber mal, dass man das im Baumarkt oder bei den Kleinanzeigen günstiger bekommt.

    Von den monatlich 40 € über das ganze Jahr kannst Du die Sommermonate abziehen, in denen Du nicht heizt. Das wären dann ggfs. 80€/Monat nur für Holz.

    Ich persönlich würde auf eine Wohnung mit Nachtspeicheröfen und Ofen verzichten, wenn es nicht unbedingt sein muss.

    Rechnest Du da den Preis für das Holz drauf, hast Du da im Jahr Heizkosten von 2.500-3.000 €. Das ist schon heftig...

    Ich habe in meiner (doppelt so großen) Wohnung Heiz- und Warmwasserkosten (die kommen bei Euch ja noch dazu) von vielleicht 1.500 € im gesamten Jahr.

    Meines Wissens gilt, wenn nichts im Mietvertrag angegeben ist, qm als Verteilschlüssel.

    Korrekt, abzüglich 15% gemäß §12 HeizkostenV.

    Geht das dadurch, dass er den Abrechnungszeitraum so "beliebig" festlegt und eben nicht aufs Kalenderjahr legt?

    Der Abrechnungszeitraum muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Läuft dieser von Juni 19- Juli 20, kann der Vermieter diese Kosten auch noch bis 30.06.2021 geltend machen.

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