Es kommt auf den Zeitraum an.
Wurden diese Dokumente innerhalb der Abrechnungsfrist nachgereicht, kann der Vermieter die Abrechnung auch zu deinen Ungunsten korrigieren.
Auch nach dem Abrechnungszeitraum wäre das möglich, wenn der Vermieter diese Verspätung nicht zu vertreten hat, z.b. wenn die Gemeinde den Grundsteuerbescheid zu spät eingereicht hat.
Um welche Abrechnung geht es, bzw. wann sind die zusätzlichen Dokumente gekommen?